Daten
Kommune
Pulheim
Größe
17 kB
Datum
02.12.2008
Erstellt
21.01.09, 15:41
Aktualisiert
21.01.09, 15:41
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Haupt- und Finanzausschuss
II/330.10.12
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
02.12.2008
ö. S.
X
Herr Schüngel
(Verfasser/in)
180/2008
nö. S. TOP
21.11.2008
(Datum)
BETREFF:
Anregung gem. § 24 GO NRW
hier: Datenschutz
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Friedens-Initiative/ Attac-Pulheim
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
‚ X
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der HFA beschließt, den Antrag der Friedens-Initiative/Attac-Pulheim vom 10.11.2008 bezüglich
einer Verbotsanordnung für das „Street View“- Google-Aufnahmeteam abzulehnen.
-1-
ERLÄUTERUNGEN:
Mit Schreiben vom 10. November 2008 (Anlage 1) bezieht sich die Friedensinitiative auf einen Antrag vom 02.09.2008, welcher in der Sitzung des HFA am 28.10.2008 ( TOP 29) behandelt wurde
und fordert hierzu ergänzende Informationen an.
Diese wurden mit dem der Vorlage (Anlage 2) beiliegendem Schreiben beantwortet.
Die Initiative verweist ferner auf das Projekt „Street View“ des Unternehmens Google, bei dem
Gebäude und Strassen aus Fahrzeugen heraus fotografiert und dokumentiert werden.
Dies steht in der Kritik der Initiative und einer wachsenden Anzahl von BürgerInnen.
In der Ausgabe „Der Spiegel“ 44/2008 wird diese Thematik behandelt und hierbei die Kommune
Molfsee bei Kiel benannt, die dieses Projekt durch eine strassenverkehrliche Verbotsanordnung
unterbunden habe.
Die Initiative erbittet für das Gebiete der Stadt Pulheim umgehend eine entsprechende Verbotsanordnung zu erlassen.
Den vorgetragenen Bedenken gegen das Projekt „Street View“ kann grundsätzlichen gefolgt werden. Es handelt sich um eine Sammlung vieler und differenzierter Daten, mit denen eine Gesamtdatenmenge entsteht, aus welcher ggfs. unzumutbare Rückschlüsse gezogen
oder Eingriffe in die Privatsphäre veranlasst werden können.
Die Verwaltung hat jedoch nur die Möglichkeit einzelne Sammlungstatbestände zu unterbinden,
wenn hierfür eine Rechtsgrundlage vorhanden ist.
Unbenommen eines zur Zeit für das Stadtgebiet Pulheim unkonkretisierten Sachverhaltes ist diese Rechtsgrundlage nicht erkennbar.
Vielmehr ist davon auszugehen, dass das Projekt keinen Sondernutzungstatbestand nach dem
Strassen- und Wegegesetz NRW tangiert und als straßenrechtlicher Gemeingebrauch genehmigungsfrei ist.
So auch eine summarische Prüfung der 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe -2 K
2911/99 (Anlage 3).
-2-