Daten
Kommune
Pulheim
Größe
17 kB
Datum
16.12.2008
Erstellt
03.03.09, 14:34
Aktualisiert
03.03.09, 14:34
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Rat
II/510
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
ö. S.
16.12.2008
X
Friedhelm Seibel
(Verfasser/in)
192/2008
nö. S. TOP
08.12.2008
(Datum)
BETREFF:
Genehmigung eines überplanmäßigen Aufwands/einer üpl. Auszahlung im Produktsachkonto 10000.5335010/10000.7335010 Eingliederungshilfe nach § 35 a KJHG i.H. von 144.000 € im
Produkt 006 004 001 - Soziale Dienste .
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
X
ja
ja
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
nein
X
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
X
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
Mehrerträge im Produkt 016 001 001 i.H. von 144.000 €
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Rat genehmigt unter Verzicht auf eine Vorberatung im HFA einen überplanmäßigen Aufwand/eine üpl. Auszahlung im Produktsachkonto 10000.5335010/10000.7335010 Eingliederungshilfe nach § 35 a KJHG i.H. von 144.000 € im Produkt 006 004 001 - Soziale Dienste.
ERLÄUTERUNGEN:
-1-
Infolge steigender Fallzahlen bei der „Eingliederungshilfe für seelisch behinderte oder von Behinderung bedrohten Kindern und Jugendlichen, § 35 a KJHG“ ist eine massive Verstärkung der Mittel notwendig. Teils wechselten Hilfefälle aufgrund der dahinterliegenden und fachlich dokumentierten Problemlagen von § 34 nach § 35 a KJHG, teils traten „eigene“ Neufälle auf und teils waren
Fälle wegen Umzugs nach Pulheim zwingend in die eigene Zuständigkeit zu übernehmen.
In allen Fällen findet, auch wegen der wirtschaftlichen Auswirkungen, eine fundierte, fachliche Einstufung der zu gewährenden, notwendigen Hilfe statt. In den Fällen des § 35 a KJHG erfolgt dies
unter Hinzuziehung externer, psychologischer und sozialpädiatrischer Gutachten. Wegen der
komplexen Befunde (z.B. zunehmend Autismus) ist eine aufwändige Hilfeleistung erforderlich um
für die Kinder und jungen Menschen die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen.
Die Eingliederungshilfe nach § 35 a KJHG ist eine Jugendhilfeleistung und nicht mit dem Hinweis
auf andere Leistungsträger der Eingliederungshilfe wirtschaftlich abzuwenden.
Die Übernahme der mit den Hilfen verbundenen Kosten ist daher unabweisbar.
Die Deckung des Mehraufwandes kann zum Zeitpunkt der Fertigung dieser Vorlage nicht im Dezernatsbudget dargestellt werden sondern wird durch Mehrerträge i.H. von 144.000 € aus dem
Produkt 016 001 001 Allgemeine Finanzwirtschaft, Sachkonto 10000.4717000/10000.6717000
Zinserträge Kreditinstitute herbeigeführt.
-2-