Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
14 kB
Datum
26.09.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
Budget 702
Der Bürgermeister
Leistungsvereinbarung HhJ 2006/7
PRODUKT
Nr.: 01.70.02.01
Produkt: Beseitigung von Abfällen
Pber.: Abfallwirtschaft
PGrp: Beseitigung von Abfällen
Pverantwortung: 70
Gremium des Rates: Ausschuss für Stadtentwicklung,
Finanz-und Personalausschuss, Rat
KURZBESCHREIBUNG DES PRODUKTES
Erfassung und Transport von Abfällen aus privaten Haushaltungen
ZIELE für den Zeitraum der Leistungsvereinbarung
Optimale Erfassung der Abfälle im Rahmen der Satzung
ZIELGRUPPE
Rat / Verwaltungsführung, Kämmerer , Zahlungspflichtige (Kunde)
LEISTUNGSUMFANG
Sammlung und Transport der Abfälle zur Deponie (incl. DSD) / Aufstellen und Entleeren von Straßenpapierkörbe / Behältermanagement / Gebührenveranlagung (nach Behälterbewegung, volumenbezogene Abrechnung) / Koordinierung mit Rhein-Erft-Kreis / Koordinierung mit Vertragsfirmen /
Abfuhrplanung incl. Abfallkalender. Das Produkt umfasst die Finanzierung der gesamten öffentlichen
Abfallentsorgung in der Stadt Erftstadt. Die Abfallberatung erfolgt teilweise im Budget 611
(Umweltinformation), die Beseitigung des wildgekippten Mülls im Budget 321 (Öffentl. Ordnung).
QUANTITÄT, QUALITÄT, ZIELERREICHUNG
Kriterien, mit denen die Zielerreichung gemessen werden soll:
Zufriedenheit der Kunden bei Einhaltung des vorgegebenen Gebührendeckungsgrades.
Mittel der Qualitätssicherung:
Auswertung der Kundengespräche / Qualitätssichernde Gespräche mit Vertragspartnern
Eine Kennzahl für die Controllingberichte:
Kennzahlen sind die Basiswerte der Gebührenkalkulation (Behälter, Mengen, Inanspruchnahme). Die
Entwicklung wird in einem gesonderten Halbjahresbericht (30.06.) dargestellt. Zusätzliche Kennzahlen
für das Berichtswesen werden nicht festgelegt.
ERLÄUTERUNGEN
Das Budget 702 erfasst nur einen Teil der Beseitigungskosten für den wildgekippten Abfall
(siehe Budget 321). Da der gesamte Aufwand jedoch über die Gebühren abgedeckt wird, ergibt sich im
Budget 702 ein entsprechender Überschuss.
ABWEICHENDE / WEITERE VEREINBARUNGEN
Verringerter Aufwand beim wildgekippten Abfall fließt nicht in den Deckungsring des
bewirtschaftenden Budgets W 321. Er ist in den Jahresabschluss der kostenrechnenden Einrichtung
einzubeziehen.
Die Leistungsvereinbarung über die Abfallberatung privater Haushalte erfolgt über Amt 61.
Erftstadt, den 30. Mai 2006