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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 315/2006)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
14 kB
Datum
26.09.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 315/2006) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 315/2006)

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STADT ERFTSTADT Budget 702 Der Bürgermeister Leistungsvereinbarung HhJ 2006/7 PRODUKT Nr.: 01.70.02.01 Produkt: Beseitigung von Abfällen Pber.: Abfallwirtschaft PGrp: Beseitigung von Abfällen Pverantwortung: 70 Gremium des Rates: Ausschuss für Stadtentwicklung, Finanz-und Personalausschuss, Rat KURZBESCHREIBUNG DES PRODUKTES Erfassung und Transport von Abfällen aus privaten Haushaltungen ZIELE für den Zeitraum der Leistungsvereinbarung Optimale Erfassung der Abfälle im Rahmen der Satzung ZIELGRUPPE Rat / Verwaltungsführung, Kämmerer , Zahlungspflichtige (Kunde) LEISTUNGSUMFANG Sammlung und Transport der Abfälle zur Deponie (incl. DSD) / Aufstellen und Entleeren von Straßenpapierkörbe / Behältermanagement / Gebührenveranlagung (nach Behälterbewegung, volumenbezogene Abrechnung) / Koordinierung mit Rhein-Erft-Kreis / Koordinierung mit Vertragsfirmen / Abfuhrplanung incl. Abfallkalender. Das Produkt umfasst die Finanzierung der gesamten öffentlichen Abfallentsorgung in der Stadt Erftstadt. Die Abfallberatung erfolgt teilweise im Budget 611 (Umweltinformation), die Beseitigung des wildgekippten Mülls im Budget 321 (Öffentl. Ordnung). QUANTITÄT, QUALITÄT, ZIELERREICHUNG Kriterien, mit denen die Zielerreichung gemessen werden soll: Zufriedenheit der Kunden bei Einhaltung des vorgegebenen Gebührendeckungsgrades. Mittel der Qualitätssicherung: Auswertung der Kundengespräche / Qualitätssichernde Gespräche mit Vertragspartnern Eine Kennzahl für die Controllingberichte: Kennzahlen sind die Basiswerte der Gebührenkalkulation (Behälter, Mengen, Inanspruchnahme). Die Entwicklung wird in einem gesonderten Halbjahresbericht (30.06.) dargestellt. Zusätzliche Kennzahlen für das Berichtswesen werden nicht festgelegt. ERLÄUTERUNGEN Das Budget 702 erfasst nur einen Teil der Beseitigungskosten für den wildgekippten Abfall (siehe Budget 321). Da der gesamte Aufwand jedoch über die Gebühren abgedeckt wird, ergibt sich im Budget 702 ein entsprechender Überschuss. ABWEICHENDE / WEITERE VEREINBARUNGEN Verringerter Aufwand beim wildgekippten Abfall fließt nicht in den Deckungsring des bewirtschaftenden Budgets W 321. Er ist in den Jahresabschluss der kostenrechnenden Einrichtung einzubeziehen. Die Leistungsvereinbarung über die Abfallberatung privater Haushalte erfolgt über Amt 61. Erftstadt, den 30. Mai 2006