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Anfrage (Anfrage bzgl. Sprachförderung für Kinder )

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
26 kB
Datum
20.09.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Anfrage (Anfrage bzgl. Sprachförderung für Kinder ) Anfrage (Anfrage bzgl. Sprachförderung für Kinder )

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Inhalt der Datei

. Stadtverwaltung ⋅ Postfach 2565 ⋅ 50359 Erftstadt Stadtverwaltung ⋅ Holzdamm 10 ⋅ 50374 Erftstadt Herrn Stv Franz Holtz Kölner Ring 84 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Mein Zeichen Ihr Zeichen Amt für Jugend, Familie und Soziales Holzdamm 10 Frau Zierke-Kaiser 0 22 35 / 409-238 51 13-00 Ihre Anfrage vom 23.08.2007 Rat Betrifft: Datum 13.10.2008 F 473/2007 20.09.2007 Anfrage bzgl. Sprachförderung für Kinder Sehr geehrter Herr Holtz, Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt: Zu 1: Das Schulamt teilte mit Stand vom 20.08.2007 mit, dass nach Abschluß des Screen 2 bei 40 erftstädter Kindern Sprachförderbedarf festgestellt wurde. Die Erziehungsberechtigten meldeten bisher aber erst 26 Kinder an die städt. Kindertertagesstätten zurück. Die Meldung eines freien Trägers liegt dem Jugendamt bisher nicht vor. Nach Mitteilung des Schulamtes ist das Verfahren zur Sprachstandsfeststellung im Erftkreis erst nach den Herbstferien abgeschlossen. Bis dahin können sich die Zahlen noch ändern. Zu 2: Die Förderung der Sprachkompetenz ist in den Tageseinrichtungen für Kinder Bestandteil der pädagogischen Alltagsarbeitarbeit. Es waren aber auch schon in der Vergangenheit ergänzende oder vertiefende Angebote der Sprachförderung für Kinder mit erheblichen Sprachdefiziten (zumeist Kinder mit Migrationshintergrund) sinnvoll und notwendig. Im November 2002 beschloss der Jugendhilfeausschuss ein Pilotprojekt zur Sprachförderung im Elementarbereich in den städt. Kindertagesstätten E.-Köttingen und E.-Liblar, Theodor-Heuss-Str. 49 (vgl. -V7/2284-). Gemäß Förderrichtlinien werden max. 10 Kindergartenkinder mit einem Zeitumfang von 5 Erzieherstunden wöchentlich gezielt in Kleingruppen gefördert. Zur Freistellung der Fachkräfte werden zusätzlich 5 Stunden für Ergänzungskräfte finanziert. Die Kosten für einen Kindergarten belaufen sich auf ca. 6.800 Euro, von denen das Land NW 4.090 Euro übernimmt. Die Hürden für diese Sprachförderung sind hoch, denn die Landesrichtlinien setzen einen Anteil von mindestens 50 % sprachförderungsbedürftiger Kinder in der entsprechenden Einrichtung voraus. Diese alte Förderung läuft zum Kindergartenjahr 2008/09 aus. Zu 3: Für die Sprachförderung im Rahmen des neuen Sprachstandsfeststellungsverfahrens stellt die Landesregierung ab dem Kindergartenjahr 2007/08 Mittel in Höhe von 340 € pro förderungsbedürftigem Kind für ein Kindergartenjahr zur Verfügung. Eine Vorgabe hinsichtlich der Verwendung der Mittel wie eine Vorgabe bezüglich der zu leitstenden Förderung existiert nicht. Das Jugendamt plant, diese Mittel zur gezielten Qualifizierung des pädagogischen Fachpersonals der städt. Kindertagesstätten zu verwenden. Im September 07 wird ein dreitätiges Sprachförderseminar für insgesamt 24 Erzieherinnen der städt. Kitas. durchgeführt. Die Kosten dieser umfangreichen Inhouseschulung belaufen sich auf 2400,-- €. Hiermit wird der Grundstock für eine intensive Fortbildungsreihe gelegt. Zielsetzung dieser Schulung ist unter anderem, eine Übersicht und Einschätzung der unterschiedlichsten Sprachförderkonzepte zu erlangen, um somit gezielt für die eigene Einrichtung ein Konzept zu entwickeln. In 2008 ist eine Fortführung dieser Reihe vorgesehen. Um zukünftig schwerpunktmäßig Sprachförderung in die Kita.-Arbeit einzubinden und Kinder professionell zu fördern, ist neben Fortbildung ebenso eine Ausweitung der Stundenbudgets der pädagogischen Fachkräfte Voraussetzung. Strukturelle Vorgaben im Rahmen der Reform des neuen Kinderbildungsgesetzes müssten präzisiert werden, um somit Sprachförderung im Elementarbereich entsprechend der hohen Bedeutung auf Dauer sicherzustellen. Zu. 4: Wenn bei einem Kind Förderbedarf festgestellt wurde, werden die Eltern vom Schulamt schriftlich informiert und gebeten, die Hinweise auf eine Förderung an ihre Kindertagesstätte weiterzugeben oder, falls das Kind noch keinen Kindergarten besucht, ihr Kind in einer Einrichtung anzumelden. Die Anmeldung obliegt den Eltern. Dem Jugendamt liegen die Namen der betroffenen Kinder nicht vor. Datenschutzrechtlich ist ein Abgleich zwischen Schulamt/Schule und Jugendamt/Kita nicht möglich. Dieser Umstand ist zweifelsohne unbefriedigend. Zu.5: Bisher ist für 26 von 40 Kindern Förderbedarf angemeldet. Es ist zu vermuten, dass 14 Erziehungsberechtigte den Hinweis noch nicht weitergeleitet haben. Diese Kinder sind nicht bekannt. Eine gezielte Sprachförderung ist insofern nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen (Bösche) -2-