Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
26 kB
Datum
20.09.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
.
Stadtverwaltung ⋅ Postfach 2565 ⋅ 50359 Erftstadt
Stadtverwaltung ⋅ Holzdamm 10 ⋅ 50374 Erftstadt
Herrn Stv
Franz Holtz
Kölner Ring 84
50374 Erftstadt
.
nachrichtlich
allen Stadtverordneten
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
Amt für Jugend, Familie
und Soziales
Holzdamm 10
Frau Zierke-Kaiser
0 22 35 / 409-238
51 13-00
Ihre Anfrage vom 23.08.2007
Rat
Betrifft:
Datum
13.10.2008
F 473/2007
20.09.2007
Anfrage bzgl. Sprachförderung für Kinder
Sehr geehrter Herr Holtz,
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1:
Das Schulamt teilte mit Stand vom 20.08.2007 mit, dass nach Abschluß des Screen 2 bei 40
erftstädter Kindern Sprachförderbedarf festgestellt wurde. Die Erziehungsberechtigten
meldeten bisher aber erst 26 Kinder an die städt. Kindertertagesstätten zurück. Die Meldung eines
freien Trägers liegt dem Jugendamt bisher nicht vor. Nach Mitteilung des Schulamtes ist das
Verfahren zur Sprachstandsfeststellung im Erftkreis erst nach den Herbstferien abgeschlossen. Bis
dahin können sich die Zahlen noch ändern.
Zu 2:
Die Förderung der Sprachkompetenz ist in den Tageseinrichtungen für Kinder Bestandteil der
pädagogischen Alltagsarbeitarbeit. Es waren aber auch schon in der Vergangenheit ergänzende
oder vertiefende Angebote der Sprachförderung für Kinder mit erheblichen Sprachdefiziten
(zumeist Kinder mit Migrationshintergrund) sinnvoll und notwendig. Im November 2002 beschloss
der Jugendhilfeausschuss ein Pilotprojekt zur Sprachförderung im Elementarbereich in den städt.
Kindertagesstätten E.-Köttingen und E.-Liblar, Theodor-Heuss-Str. 49 (vgl. -V7/2284-). Gemäß
Förderrichtlinien werden max. 10 Kindergartenkinder mit einem Zeitumfang von 5 Erzieherstunden
wöchentlich gezielt in Kleingruppen gefördert. Zur Freistellung der Fachkräfte werden zusätzlich 5
Stunden für Ergänzungskräfte finanziert. Die Kosten für einen Kindergarten belaufen sich auf ca.
6.800 Euro, von denen das Land NW 4.090 Euro übernimmt. Die Hürden für diese
Sprachförderung sind hoch, denn die Landesrichtlinien setzen einen Anteil von mindestens 50 %
sprachförderungsbedürftiger Kinder in der entsprechenden Einrichtung voraus. Diese alte
Förderung läuft zum Kindergartenjahr 2008/09 aus.
Zu 3:
Für die Sprachförderung im Rahmen des neuen Sprachstandsfeststellungsverfahrens stellt die
Landesregierung ab dem Kindergartenjahr 2007/08 Mittel in Höhe von 340 € pro
förderungsbedürftigem Kind für ein Kindergartenjahr zur Verfügung. Eine Vorgabe hinsichtlich der
Verwendung der Mittel wie eine Vorgabe bezüglich der zu leitstenden Förderung existiert nicht.
Das Jugendamt plant, diese Mittel zur gezielten Qualifizierung des pädagogischen Fachpersonals
der städt. Kindertagesstätten zu verwenden. Im September 07 wird ein dreitätiges
Sprachförderseminar für insgesamt 24 Erzieherinnen der städt. Kitas. durchgeführt. Die Kosten
dieser umfangreichen Inhouseschulung belaufen sich auf 2400,-- €. Hiermit wird der Grundstock
für eine intensive Fortbildungsreihe gelegt. Zielsetzung dieser Schulung ist unter anderem, eine
Übersicht und Einschätzung der unterschiedlichsten Sprachförderkonzepte zu erlangen, um somit
gezielt für die eigene Einrichtung ein Konzept zu entwickeln. In 2008 ist eine Fortführung dieser
Reihe vorgesehen.
Um zukünftig schwerpunktmäßig Sprachförderung in die Kita.-Arbeit einzubinden und Kinder
professionell zu fördern, ist neben Fortbildung ebenso eine Ausweitung der Stundenbudgets der
pädagogischen Fachkräfte Voraussetzung. Strukturelle Vorgaben im Rahmen der Reform des
neuen Kinderbildungsgesetzes müssten präzisiert werden, um somit Sprachförderung im
Elementarbereich entsprechend der hohen Bedeutung auf Dauer sicherzustellen.
Zu. 4:
Wenn bei einem Kind Förderbedarf festgestellt wurde, werden die Eltern vom Schulamt schriftlich
informiert und gebeten, die Hinweise auf eine Förderung an ihre Kindertagesstätte weiterzugeben
oder, falls das Kind noch keinen Kindergarten besucht, ihr Kind in einer Einrichtung anzumelden.
Die Anmeldung obliegt den Eltern. Dem Jugendamt liegen die Namen der betroffenen Kinder nicht
vor. Datenschutzrechtlich ist ein Abgleich zwischen Schulamt/Schule und Jugendamt/Kita nicht
möglich. Dieser Umstand ist zweifelsohne unbefriedigend.
Zu.5:
Bisher ist für 26 von 40 Kindern Förderbedarf angemeldet. Es ist zu vermuten, dass 14
Erziehungsberechtigte den Hinweis noch nicht weitergeleitet haben. Diese Kinder sind nicht
bekannt. Eine gezielte Sprachförderung ist insofern nicht möglich.
Mit freundlichen Grüßen
(Bösche)
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