Daten
Kommune
Pulheim
Größe
17 kB
Datum
28.10.2008
Erstellt
04.03.09, 17:12
Aktualisiert
04.03.09, 17:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Haupt- und Finanzausschuss
II/330.10.12
Termin
28.10.2008
ö. S.
X
Herr MüllerBeyreiß
(Verfasser/in)
(Amt/Aktenzeichen)
73/2008
nö. S. TOP
09.10.2008
(Datum)
BETREFF:
Bürgerantrag gem. § 24 Gemeindeordnung der Friedens-Initiative/ AttacPulheim vom 02.09.2008
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Friedens-Initiative/ Attac-Pulheim
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher
Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Haupt- und Finanzausschuss erklärt als Beschwerdeausschuss, den
Bürgerantrag abschließend für erledigt, da die Stadtverwaltung
rechtskonform die Herausgabe von Einwohnermeldedaten händelt.
ERLÄUTERUNGEN:
-1-
Die Friedensinitiative verweist mit Schreiben vom 02.09.2008 auf
Medienberichte zur unberechtigten Verwendung von Meldedaten. Sie
bittet um Bekanntgabe der Anzahl abgeforderter Meldeauskünfte
innerhalb der letzten 3 Jahre und der evtl. vertraglichen
Verpflichtungen gegenüber Dritten. Hierzu beantragt die Initiative
sofortige Maßnahmen zum Schutz der Bürgerdaten zu treffen.
Das Melderechtrahmengesetz des Bundes sieht, wie auch das
Meldegesetz NW vor, dass einfache Meldeauskünfte (diese
beinhalten die Bekanntgabe von Vor- und Familienname,
Doktorgrads und Anschrift einzelner Personen) erteilt werden
können.
Die herrschende Rechtsmeinung erkennt diese Daten als offenkundig
und für jedermann zugänglich an.
Dies gilt auch für den Bereich der elektronischen Meldeauskünfte. Hier
jedoch erhält der Meldepflichtige die Möglichkeit gegen die Weitergabe
seiner persönlichen Daten auf elektronischem Wege zu widersprechen.
Bei der Anmeldung wird ein Merkblatt übergeben, in dem auf die
Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen wird.
Der Widerspruch wird in Einzelfällen auch eingelegt.
Nach einer Auflistung des Rechenzentrums in Frechen, welches die
elektronischen Anfragen registriert, wurden in den letzten drei Jahren
6.500 Melderegisterauskünfte an verschiedene Stellen erteilt.
Es handelt sich um insgesamt 56 nachfragende Stellen. Auf den
kostenpflichtigen Privatsektor entfallen 12.
Der Rest ist dem kostenfreien Sektor der Behörden zuzuordnen.
Der größte private Nachfrager hat gegenüber dem Innenministerium
NW schriftlich erklärt, dass er sich an die datenschutzrechtlichen
Bestimmungen hält und keine Datenbanken aufbaut.
Es ist für die Meldebehörde jedoch nicht kontrollierbar, wenn einfache
Melderegisterauskünfte von Abfragenden gespeichert werden.
Die vertragliche Bindung zur KDVZ betrifft die elektronischen
Auskünfte und kann mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum
Jahresende gekündigt werden.
Dies würde für die Verwaltung zu einem erheblichen Mehrbedarf im
Bereich der Sach- und Personalkosten führen.
-2-