Daten
Kommune
Pulheim
Größe
17 kB
Datum
22.10.2008
Erstellt
13.03.09, 23:18
Aktualisiert
13.03.09, 23:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Umwelt- und Planungsausschuss
IV/61- ri/wo
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
22.10.2008
ö. S.
X
Herr Ritter
(Verfasser/in)
52/2008
nö. S. TOP
8
01.10.2008
(Datum)
BETREFF:
ASB-Flächen im Regionalplan
Beschluss über Nichtinanspruchnahme ausgewiesener ASB-Flächen als Voraussetzung für die
Überschreitung des ASB durch FNP 14.8 / BP 88 Dansweiler
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
ja
nein
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Umwelt- und Planungsausschuss beschließt, als Voraussetzung für die Überschreitung des
ASB durch die FNP-Änderung 14.8 dauerhaft auf die Inanspruchnahme von ausgewiesenen ASBFlächen westlich der Mühlenstraße (siehe Anlage) zu verzichten.
ERLÄUTERUNGEN:
Im Zuge der Flächennutzungsplanänderung Nr. 14.8 Dansweiler wurde nach § 32 (1) Landesplanungsgesetz LPlG die Bezirksregierung beteiligt. Wegen der Inanspruchnahme von Flächen, die in
mehr als geringfügigem Maße den im Regionalplan dargestellten Allgemeinen Siedlungsbereich
ASB überschreiten, wurde von der Bezirksregierung als Landesplanungsbehörde ein adäquater
Verzicht auf ausgewiesene ASB-Flächen gefordert.
Die Verwaltung hat daraufhin – unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Umwelt- und Planungsausschusses – einen Bereich zur Nichtinanspruchnahme vorgeschlagen, der bei der Anmeldung
von ASB-Flächen durch die Stadt Pulheim nicht vorgeschlagen wurde, sondern auf Vorschlag der
Landesplanungsbehörde aufgenommen wurde. Der Bereich ist geprägt durch Probleme der Regenwasserrückhaltung und war deshalb in der Vergangenheit diskutiert als möglicher Standort für
eine Hochwasserrückhalteanlage.
Die vollständige Begründung für die Anfrage nach § 32 (1) LPlG lautet:
FNP-Teiländerung 14.8, Ortsteil Dansweiler
Der parallel in Aufstellung befindliche Bebauungsplan Nr. 88 Dansweiler nimmt mit den geplanten
30 Wohneinheiten eine eher geringe Größe ein und entspricht daher dem Beschluss, die Schwerpunkte in den großen Ortsteilen zu setzen; zudem liegt das geplante Baugebiet unmittelbar am
Rand zu Brauweiler.
Eine darüber hinaus gehende Bauflächenentwicklung für Dansweiler ist derzeit nicht vorgesehen.
Das Baugebiet liegt überwiegend innerhalb der als ASB dargestellten Flächen des Regionalplanes. Westlich befindet sich bereits im Bestand ein als Reiterhof genehmigtes Gebäude, damals
genehmigt auf Basis eines Bebauungsplanes mit der Festsetzung Sondergebiet (Freizeit). Dieser
wurde aufgehoben und das ehemalige Hofgebäude zu Wohnzwecken mit einigen Hobbypferden
umgenutzt; dies geschah im Zuge einer weiteren Bauleitplanung für Wohnbauflächen nördlich
(Beller Weg), sodass der durch die FNP-Darstellung entstehende Eindruck eines erstmaligen Vorschiebens der Siedlungskante täuscht.
Die Stadt Pulheim würde auf die Inanspruchnahme von Flächen adäquater Größe im Bereich
westlich der Mühlenstraße in Brauweiler verzichten, die sich bedingt durch die mögliche Inanspruchnahme durch eine Hochwasserrückhalteanlage im dortigen Bereich für eine Baulandnutzung nicht anbieten, eine Skizze ist beigefügt. Ein entsprechender Beschluss des Planungsausschusses befindet sich in Vorbereitung.
Die verkehrliche Erschließung des geplanten Wohngebietes wurde bereits im Vorfeld der Bauleitplanung mit dem Rhein-Erft-Kreis abgestimmt und ist in der Vermeidung von Durchgangsverkehren über die Liethenstraße begründet.