Daten
Kommune
Pulheim
Größe
30 kB
Datum
22.10.2008
Erstellt
13.03.09, 23:19
Aktualisiert
13.03.09, 23:19
Stichworte
Inhalt der Datei
DER BÜRGERMEISTER
Stadt Pulheim – Postfach 1345 – 50241 Pulheim
Rathaus
Alte Kölner Straße 26
Amt / Abt.
Telefon 02238-808
Telefax 02238-808453/
Auskunft erteilt:
Geschäftszeichen
E-mail
Datum
Bezirksregierung Köln
Dez. 32 Herrn Ulbrich
Zeughausstraße 2-10
50667 Köln
Planung
346
80855346
Herr Ritter
IV/61 - ri
ralf.ritter@pulheim.de
26.09.2008
Betr.: Bauleitplanung der Stadt Pulheim
Sehr geehrter Herr Ulbrich,
im gemeinsamen Gespräch am 22.08.2008 in Ihrem Hause haben wir eine ergänzende Begründung für die FNP-Änderungen 15.7 Brauweiler und 14.8. Dansweiler angekündigt:
FNP-Teiländerung 15.7, Ortsteil Brauweiler
Die Stadt Pulheim hat 2007 einen Grundsatzbeschluss gefasst, dass die Siedlungsentwicklung –
unter Berücksichtigung der demographischen Veränderungen – in Form nennenswerter großer
Baugebiete nur noch in den großen Ortsteilen Pulheim, Stommeln und Brauweiler stattfinden soll.
Ziel ist die Stärkung der dort gelegenen zentralen Versorgungsbereiche und die bessere Nutzung
der technischen und sozialen Infrastruktur durch konzentriertere Siedlungsformen. Gleichzeitig
wurde beschlossen, dass bis 2020 ein Saldenausgleich der Einwohnerzahl anzustreben ist.
Gutachten und Prognosen haben hierzu nahegelegt, pro Jahr im Schnitt Wohneinheiten für 160
Einwohner neu zu schaffen, um dieses Ziel zu erreichen.
Diese möglichen Entwicklungen sind im Zusammenhang mit der demographischen Entwicklung
Pulheims zu betrachten. Hierzu sind umfangreiche Untersuchungen durch ein externes Planungsbüro beauftragt worden.
Das Planungsbüro geht bei seinen weitergehenden Untersuchungen davon aus, dass sich die insgesamt rückläufige Bevölkerungsentwicklung im geamten Bundesgebeit, aber auch im europäischen Ausland, negativ auf das Potential für Zuwanderung nach Pulheim auswirken wird. Daher
Besuchszeiten:
Montag – Donnerstag 8.30 – 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr, Donnerstag zusätzlich 16.00 – 18.00 Uhr, Freitag 8.30 - 12.00 Uhr
Sie können Wartezeiten vermeiden, wenn Sie einen Termin vereinbaren.
Zusätzliche Öffnungszeiten des Einwohnermeldeamtes: Dienstag 16.00 -18.00 Uhr, Donnerstag 18.00 – 19.00 Uhr
Bankverbindungen: Kreissparkasse Köln 0157000018, BLZ 37050299
Commerzbank Pulheim 370001000, BLZ 37040044
Dresdner Bank Pulheim 0500450000, BLZ 37080040
Postbank Köln 0024881 509, BLZ 37010050
Raiffeisenbank Brauweiler-Sinthern 1008080018, BLZ 37062365
Volksbank Erft e.G. 6010400013, BLZ 37069252
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wird eine durchschnittlich geringere Zuwanderung von 160 Personen pro Jahr als die realistischste
Entwicklungsvariante bewertet, die hinsichtlich des zukünftigen Baulandbedarfs errechneten Varianten gehen daher von diesem Prognosewert aus.
Da zwar die Entwicklung der Gesamtbevölkerungszahl mittelfristig stagnieren wird, jedoch die Zahl
der Haushalte zunehmen wird, werden auch bis zum Jahr 2020 (neue) Wohnungen nachgefragt
werden. Nach Einschätzung des Planungsbüros wird auch zukünftig die dominierende Wohnform
das Einfamilienhaus sein.
Zusammenfassend wird von dem Planungsbüro empfohlen, im Flächennutzungsplan für den Zeitraum 2005 bis 2020 Wohnbauflächen von ca. 100 ha darzustellen, da nach wie vor Neubauland
mit der freien Wahl des Wohnstandards und dem einfachen Erwerb nachgefragt werden wird. Dabei sei eine Konzentration auf die größeren Ortsteile und den jeweiligen Nahversorgungsbereich
sinnvoll, um auch langfristig eine gute Ausnutzung der Infrastruktureinrichtungen dort zu gewährleisten.
Das geplante Baugebiet im Bebauungsplan 94 Brauweiler ist dazu vorgesehen, diesen Bedarf für
den Ortsteil Brauweiler für die kommenden Jahre zu decken. Das Baugebiet ist das einzige derzeitig in Planung befindliche größere Baugebiet im Ortsteil. Auch in bereits beplanten Gebieten
sind momentan über Einzelgrundstücke hinaus keine Reserven vorhanden. Das Baugebiet liegt
überwiegend innerhalb der als ASB dargestellten Flächen des Regionalplanes.
Die Planung schließt konsequent an die östliche gelegenen bestehenden Siedlungsraum an und
führt dessen Siedlungskante nach Westen fort. Der entstehende Freiraum zwischen dem die L 213
begleitenden Wirtschaftweg und der geplanten Siedlung ermöglicht die Planung eines Grünzuges
als finalen Siedlungsabschluss. Die Planung eines breiteren Streifens würde dies unmöglich machen, da eine Grünfläche über diese Breite nicht finanzierbar wäre, eine entstehende Restfläche
sich aber auch einer rentablen landwirtschaftlichen Nutzung entziehen würde.
Andere im Regionalplan dargestellte Flächen sind wegen Ihrer geringeren Tiefe nur unwirtschaftlich oder zumindest weniger Flächen sparend zu erschließen. Konflikte zur L 213 werden – soweit
sie relevant sind – im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens bewältigt.
FNP-Teiländerung 14.8, Ortsteil Dansweiler
Der parallel in Aufstellung befindliche Bebauungsplan 88 Dansweiler nimmt mit den geplanten 30
Wohneinheiten eine eher geringe Größe ein und entspricht daher dem Beschluss, die Schwerpunkte in den großen Ortsteilen zu setzen; zudem liegt das geplante Baugebiet unmittelbar am
Rand zu Brauweiler.
Eine darüber hinaus gehende Bauflächenentwicklung für Dansweiler ist derzeit nicht vorgesehen.
Das Baugebiet liegt überwiegend innerhalb der als ASB dargestellten Flächen des Regionalplanes. Westlich befindet sich bereits im Bestand ein als Reiterhof genehmigtes Gebäude, damals
genehmigt auf Basis eines Bebauungsplanes mit der Festsetzung Sondergebiet (Freizeit). Dieser
wurde aufgehoben und das ehemalige Hofgebäude zu Wohnzwecken mit einigen Hobbypferden
umgenutzt; dies geschah im Zuge einer weiteren Bauleitplanung für Wohnbauflächen nördlich
(Beller Weg), sodass der durch die FNP-Darstellung entstehende Eindruck eines erstmaligen Vorschiebens der Siedlungskante täuscht.
Die Stadt Pulheim würde auf die Inanspruchnahme von Flächen adäquater Größe im Bereich
westlich der Mühlenstraße in Brauweiler verzichten, die sich bedingt durch die mögliche Inanspruchnahme durch eine Hochwasserrückhalteanlage im dortigen Bereich für eine Baulandnutzung nicht anbieten; eine Skizze ist beigefügt. Ein entsprechender Beschluss des Planungsausschusses befindet sich in Vorbereitung.
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Die verkehrliche Erschließung des geplanten Wohngebietes wurde bereits im Vorfeld der Bauleitplanung mit dem Rhein-Erft-Kreis abgestimmt und ist in der Vermeidung von Durchgangsverkehren über die Liethenstraße begründet.
Mit freundlichen Grüßen,
In Vertretung
(Ralf Ritter)
Anlagen:
1 Skizze Flächentausch ASB
1 Planverkleinerung Entwurf BP 94 Brauweiler
1 Planverkleinerung Entwurf BP 88 Dansweiler
1 Planverkleinerung FNP 15.7 Brauweiler
1 Planverkleinerung FNP 14.8 Dansweiler