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Beschlussvorlage (Schreiben an Bez Reg)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
30 kB
Datum
22.10.2008
Erstellt
13.03.09, 23:19
Aktualisiert
13.03.09, 23:19
Beschlussvorlage (Schreiben an Bez Reg) Beschlussvorlage (Schreiben an Bez Reg) Beschlussvorlage (Schreiben an Bez Reg)

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Inhalt der Datei

DER BÜRGERMEISTER Stadt Pulheim – Postfach 1345 – 50241 Pulheim Rathaus Alte Kölner Straße 26 Amt / Abt. Telefon 02238-808 Telefax 02238-808453/ Auskunft erteilt: Geschäftszeichen E-mail Datum Bezirksregierung Köln Dez. 32 Herrn Ulbrich Zeughausstraße 2-10 50667 Köln Planung 346 80855346 Herr Ritter IV/61 - ri ralf.ritter@pulheim.de 26.09.2008 Betr.: Bauleitplanung der Stadt Pulheim Sehr geehrter Herr Ulbrich, im gemeinsamen Gespräch am 22.08.2008 in Ihrem Hause haben wir eine ergänzende Begründung für die FNP-Änderungen 15.7 Brauweiler und 14.8. Dansweiler angekündigt: FNP-Teiländerung 15.7, Ortsteil Brauweiler Die Stadt Pulheim hat 2007 einen Grundsatzbeschluss gefasst, dass die Siedlungsentwicklung – unter Berücksichtigung der demographischen Veränderungen – in Form nennenswerter großer Baugebiete nur noch in den großen Ortsteilen Pulheim, Stommeln und Brauweiler stattfinden soll. Ziel ist die Stärkung der dort gelegenen zentralen Versorgungsbereiche und die bessere Nutzung der technischen und sozialen Infrastruktur durch konzentriertere Siedlungsformen. Gleichzeitig wurde beschlossen, dass bis 2020 ein Saldenausgleich der Einwohnerzahl anzustreben ist. Gutachten und Prognosen haben hierzu nahegelegt, pro Jahr im Schnitt Wohneinheiten für 160 Einwohner neu zu schaffen, um dieses Ziel zu erreichen. Diese möglichen Entwicklungen sind im Zusammenhang mit der demographischen Entwicklung Pulheims zu betrachten. Hierzu sind umfangreiche Untersuchungen durch ein externes Planungsbüro beauftragt worden. Das Planungsbüro geht bei seinen weitergehenden Untersuchungen davon aus, dass sich die insgesamt rückläufige Bevölkerungsentwicklung im geamten Bundesgebeit, aber auch im europäischen Ausland, negativ auf das Potential für Zuwanderung nach Pulheim auswirken wird. Daher Besuchszeiten: Montag – Donnerstag 8.30 – 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr, Donnerstag zusätzlich 16.00 – 18.00 Uhr, Freitag 8.30 - 12.00 Uhr Sie können Wartezeiten vermeiden, wenn Sie einen Termin vereinbaren. Zusätzliche Öffnungszeiten des Einwohnermeldeamtes: Dienstag 16.00 -18.00 Uhr, Donnerstag 18.00 – 19.00 Uhr Bankverbindungen: Kreissparkasse Köln 0157000018, BLZ 37050299 Commerzbank Pulheim 370001000, BLZ 37040044 Dresdner Bank Pulheim 0500450000, BLZ 37080040 Postbank Köln 0024881 509, BLZ 37010050 Raiffeisenbank Brauweiler-Sinthern 1008080018, BLZ 37062365 Volksbank Erft e.G. 6010400013, BLZ 37069252 -2- wird eine durchschnittlich geringere Zuwanderung von 160 Personen pro Jahr als die realistischste Entwicklungsvariante bewertet, die hinsichtlich des zukünftigen Baulandbedarfs errechneten Varianten gehen daher von diesem Prognosewert aus. Da zwar die Entwicklung der Gesamtbevölkerungszahl mittelfristig stagnieren wird, jedoch die Zahl der Haushalte zunehmen wird, werden auch bis zum Jahr 2020 (neue) Wohnungen nachgefragt werden. Nach Einschätzung des Planungsbüros wird auch zukünftig die dominierende Wohnform das Einfamilienhaus sein. Zusammenfassend wird von dem Planungsbüro empfohlen, im Flächennutzungsplan für den Zeitraum 2005 bis 2020 Wohnbauflächen von ca. 100 ha darzustellen, da nach wie vor Neubauland mit der freien Wahl des Wohnstandards und dem einfachen Erwerb nachgefragt werden wird. Dabei sei eine Konzentration auf die größeren Ortsteile und den jeweiligen Nahversorgungsbereich sinnvoll, um auch langfristig eine gute Ausnutzung der Infrastruktureinrichtungen dort zu gewährleisten. Das geplante Baugebiet im Bebauungsplan 94 Brauweiler ist dazu vorgesehen, diesen Bedarf für den Ortsteil Brauweiler für die kommenden Jahre zu decken. Das Baugebiet ist das einzige derzeitig in Planung befindliche größere Baugebiet im Ortsteil. Auch in bereits beplanten Gebieten sind momentan über Einzelgrundstücke hinaus keine Reserven vorhanden. Das Baugebiet liegt überwiegend innerhalb der als ASB dargestellten Flächen des Regionalplanes. Die Planung schließt konsequent an die östliche gelegenen bestehenden Siedlungsraum an und führt dessen Siedlungskante nach Westen fort. Der entstehende Freiraum zwischen dem die L 213 begleitenden Wirtschaftweg und der geplanten Siedlung ermöglicht die Planung eines Grünzuges als finalen Siedlungsabschluss. Die Planung eines breiteren Streifens würde dies unmöglich machen, da eine Grünfläche über diese Breite nicht finanzierbar wäre, eine entstehende Restfläche sich aber auch einer rentablen landwirtschaftlichen Nutzung entziehen würde. Andere im Regionalplan dargestellte Flächen sind wegen Ihrer geringeren Tiefe nur unwirtschaftlich oder zumindest weniger Flächen sparend zu erschließen. Konflikte zur L 213 werden – soweit sie relevant sind – im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens bewältigt. FNP-Teiländerung 14.8, Ortsteil Dansweiler Der parallel in Aufstellung befindliche Bebauungsplan 88 Dansweiler nimmt mit den geplanten 30 Wohneinheiten eine eher geringe Größe ein und entspricht daher dem Beschluss, die Schwerpunkte in den großen Ortsteilen zu setzen; zudem liegt das geplante Baugebiet unmittelbar am Rand zu Brauweiler. Eine darüber hinaus gehende Bauflächenentwicklung für Dansweiler ist derzeit nicht vorgesehen. Das Baugebiet liegt überwiegend innerhalb der als ASB dargestellten Flächen des Regionalplanes. Westlich befindet sich bereits im Bestand ein als Reiterhof genehmigtes Gebäude, damals genehmigt auf Basis eines Bebauungsplanes mit der Festsetzung Sondergebiet (Freizeit). Dieser wurde aufgehoben und das ehemalige Hofgebäude zu Wohnzwecken mit einigen Hobbypferden umgenutzt; dies geschah im Zuge einer weiteren Bauleitplanung für Wohnbauflächen nördlich (Beller Weg), sodass der durch die FNP-Darstellung entstehende Eindruck eines erstmaligen Vorschiebens der Siedlungskante täuscht. Die Stadt Pulheim würde auf die Inanspruchnahme von Flächen adäquater Größe im Bereich westlich der Mühlenstraße in Brauweiler verzichten, die sich bedingt durch die mögliche Inanspruchnahme durch eine Hochwasserrückhalteanlage im dortigen Bereich für eine Baulandnutzung nicht anbieten; eine Skizze ist beigefügt. Ein entsprechender Beschluss des Planungsausschusses befindet sich in Vorbereitung. -3- -3- Die verkehrliche Erschließung des geplanten Wohngebietes wurde bereits im Vorfeld der Bauleitplanung mit dem Rhein-Erft-Kreis abgestimmt und ist in der Vermeidung von Durchgangsverkehren über die Liethenstraße begründet. Mit freundlichen Grüßen, In Vertretung (Ralf Ritter) Anlagen: 1 Skizze Flächentausch ASB 1 Planverkleinerung Entwurf BP 94 Brauweiler 1 Planverkleinerung Entwurf BP 88 Dansweiler 1 Planverkleinerung FNP 15.7 Brauweiler 1 Planverkleinerung FNP 14.8 Dansweiler