Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
27 kB
Datum
20.09.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
.
Stadtverwaltung ⋅ Postfach 2565 ⋅ 50359 Erftstadt
Stadtverwaltung ⋅ Holzdamm 10 ⋅ 50374 Erftstadt
Herrn Stv
Uwe Wegner
Kolibristraße 33
50374 Erftstadt
.
nachrichtlich
allen Stadtverordneten
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
Datum
Bodenbevorratung
Holzdamm 10
Herr Züll
0 22 35 / 409-421
8221
13.10.2008
Ihre Anfrage vom 24.08.2007
Rat
Betrifft:
F 472/2007
20.09.2007
Anfrage bzgl. Einsatz von Hausmeistern für Kontrollfahrten des
Ordnungsamtes
Sehr geehrter Herr Wegner,
Ihre Anfrage vom 24.08.2007 beantworte ich wie folgt:
Zu 1:
Kein politisches Gremium hat einen Beschluss gefasst. Ein solcher Beschluss ist auch nicht
erforderlich.
Zu 2:
Das Konzept ist einzig und allein das Abfahren aktueller Brennpunkte/Standorte, wenn Bedarf
besteht.
Zu 3:
Mit der Beantwortung zu 2. ist das Konzept erläutert; eine Vorlage an die städtischen Gremien ist
m.E. nicht erforderlich.
Zu 4:
In jeder Nachtschicht wird ein Mitarbeiter des haustechnischen Dienstes (aus dem Bereich
Übergangsheime) eingesetzt.
Zu 5:
Ich halte starre Einsatzzeiten für nicht praktikabel. Diese sollten variabel sein, damit die jeweiligen
Kontrollfahrten nicht vorhersehbar sind.
Zu 6:
Siehe Beantwortung zu 2.
Zu 7:
Das eingesetzte Personal ist mit keinerlei Befugnissen ausgestattet. Es sollen Vorkommnisse
festgestellt und gegebenenfalls sofort der Polizeistation oder am nächsten Tag mir gemeldet
werden.
Zu 8:
Eine Schulung ist m.E. nicht erforderlich. Die Mitarbeiter wurden lediglich in die Bedienung der
eingesetzten Photokamera und des Handys eingewiesen.
Zu 9:
Siehe Beantwortung zu 4.
Zu 10:
Es lagen von keiner Seite aus freiwillige Meldungen vor; die waren auch nicht erforderlich.
Zu 11:
Die Arbeitsabläufe wurden Anfang des Jahres mit den jeweiligen Mitarbeitern sowie den Vertretern
des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft besprochen.
Zu 12:
Der Personalrat wurde Anfang diesen Jahres über die beabsichtigten Einsatzfahrten informiert.
Zu 13:
Siehe Beantwortung zu 12.
Zu 14:
Das Fahren/Lenken eines PKW ist Einstellungsvoraussetzung eines jeden Mitarbeiters im
haustechnischen Dienst. Die hier ausgeübte Tätigkeit stellt keine Aufgabenveränderung dar.
Zu 15:
Es sind die arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften zu beachten, die bei jedem anderen
Arbeitsverhältnis auch zu beachten sind. Diese sind in den einschlägigen Gesetzes- und
Verordnungstexten nachzulesen.
Zu 16:
Dem diensthabenden Mitarbeiter werden Photokamera und Handy zur Verfügung gestellt.
Zu 17:
Das Projekt hat im April/Mai diesen Jahres begonnen und soll eine Testphase von einem Jahr
durchlaufen.
Zu 18:
Nach Ablauf der Testphase werde ich dem zuständigen Ausschuss im Rahmen der Mitteilungen
der Verwaltung einen Erfahrungsbericht zukommen lassen.
Zu 19:
Wenn sich die Kontrollfahrten in dem Testjahr bewährt haben und dadurch Brennpunkte beseitigt
werden konnten, werde ich mich dafür einsetzen, die Kontrollfahrten präventiv auch über die
Testphase hinaus fortzuführen.
Zu 20:
Es entstehen lediglich die Kosten der Unterhaltung des Fahrzeuges inklusive Benzinkosten sowie
die nutzungsabhängigen Handygebühren, die ich nach dem Testjahr gerne ermitteln und mitteilen
werde. Die Kamera und das Handy sind bereits vor längerer Zeit angeschafft worden, so dass
dafür keine zusätzlichen Kosten entstanden sind.
Zu 21:
-2-
In der Testphase werden die Kosten für die Unterhaltung des Fahrzeuges und die Handygebühren
zunächst im Budget 32 nachgewiesen. Es entstehen durch die Einsätze keine zusätzlichen
Personalkosten.
Zu 22:
Das eingesetzte Fahrzeug ist TÜV abgenommen und im Straßenverkehr uneingeschränkt
einsetzbar.
Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung
(Erner)
-3-