Daten
Kommune
Pulheim
Größe
17 kB
Datum
16.09.2008
Erstellt
21.01.09, 15:41
Aktualisiert
21.01.09, 15:41
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Auschuss für Tiefbau und Verkehr
IV-660
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
16.09.2008
ö. S.
X
Herr Würtz
(Verfasser/in)
4/2008
nö. S. TOP
5
01.09.2008
(Datum)
BETREFF:
Einheitliche Gestaltung von beidseitigen Fahrbahneinengungen in
Ortseingangsbereichen im Rhein-Erft-Kreis
Überprüfung der in Baulast der Stadt Pulheim befindlichen Straßen
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
X
ja
ja
nein
X
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher
Personalkosten) gesamt:
davon:
4.500 €
- im Haushalt des laufenden Jahres:
0€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
0€
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
X
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
Beschlussvorschlag:
1.) Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr beschließt, einen
entsprechend dem Musterplan geforderten Umbau der
vorhandenen Fahrbahneinengung auf der Ingendorfer Straße in
Ingendorf zurückzustellen.
2.) Die Verwaltung wird beauftragt, die Angleichung der
Fahrbahneinengung
im
Rahmen
notwendiger
Straßenerneuerungen in den nächsten Jahren vorzunehmen.
ERLÄUTERUNGEN:
Mit Beschluss vom 23.04.2008 hat der Tiefbau- und Verkehrsausschuss die Verwaltung damit
beauftragt,
die
in
Baulast
der
Stadt
Pulheim
befindlichen
Fahrbahneinengungen
in
Ortseingangsbereichen hinsichtlich der entstehenden Kosten zu überprüfen (TOP 10, Vorlage Nr.
1602).
Lediglich die Fahrbahneinengung auf der Ingendorfer Straße in Ingendorf, Ortsausgang Richtung
Stommeln befindet sich in der Baulast der Stadt Pulheim und fällt grundsätzlich in den
Anwendungsbereich des Schreibens des Rhein-Erft-Kreises vom 30.01.2008. (Anlage 1). Die
alternierend angebrachten Verkehrsinseln sind jedoch zusätzlich mit einer Schleuse für Radfahrer
versehen, so dass die geforderten Richtmaße hinsichtlich der Breiten und Abstände zwischen
Markierung, Maibachschwelle und Verkehrsinsel hier nicht eingehalten werden konnten. Auf den
Einbau einer Maibachschwelle wurde zur Aufrechterhaltung der Fahrradschleuse komplett
verzichtet. Aufgrund der vorhandenen Straßenbreite von ca. 5,50 m ist die Durchfahrtsbreite auf
3,20 m reduziert worden. Nachbesserungen im Sinne der Forderungen des Rhein-Erft-Kreises
würden die Beschilderung sowie die Beleuchtung betreffen. Die Kosten für einen Umbau belaufen
sich auf ca. 4.500 €.
Grundsätzlich ist die Fahrbahneinengung jedoch eindeutig und StVO-konform ausgebaut bzw.
beschildert. Der Verwaltung ist bisher nicht bekannt, dass die Situation vor Ort zu Unfällen oder
gefährlichen
Situationen
geführt
hat.
Die
gewünschte
Wirkung
der
Einengungen,
die
Geschwindigkeit der Fahrzeuge in der Ortsdurchfahrt zu vermindern, ist auch bei dem jetzigen
Ausbaustandard
gegeben.
Zudem
handelt
es
sich
hierbei
nicht
um
eine
typische
Fahrbahneinengung an Ortseingängen. Aufgrund einer vorgelagerten Fahrbahnverschwenkung
nähern sich die Fahrzeuge dem Ortseingang mit verminderter Geschwindigkeit.
Die Verwaltung empfiehlt daher, grundsätzlich die in der Verkehrsingenieurbesprechung des
Landes NRW erstellte Musterplanung zu Einengungen bei zukünftigen Maßnahmen zu
berücksichtigen, die bestehende Einengung aber erst im Zuge notwendiger Straßenbauarbeiten in
späteren Jahren umzusetzen.