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Dringlichkeitsentscheidung (Kanalsanierung Bonner Straße, Markt, Klosterstraße in Erftstadt-Lechenich Dringlichkeit zur Vorlage 621/2006)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
12 kB
Datum
26.09.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Dringlichkeitsentscheidung (Kanalsanierung Bonner Straße, Markt, Klosterstraße in Erftstadt-Lechenich
Dringlichkeit zur Vorlage 621/2006)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister D 619/2006 Amt: 65 Az.: 66 19-3328/15 Datum: 22.08.2006 Beratungsfolge Rat Betrifft: Termin 26.09.2006 Bemerkungen TOP Kanalsanierung Bonner Straße, Markt, Klosterstraße in Erftstadt-Lechenich Dringlichkeit zur Vorlage 621/2006 Ich bitte, folgenden Beschluss zu fassen: Die Vorlage V (621/2006) wird gem. § 60 (2) S. 1 Gemeindeordnung NW beschlossen. Begründung der Dringlichkeit: Der Beginn der Baumaßnahme wurde im Vorfeld so abgestimmt, dass die Beeinträchtigungen hierdurch für die in den betroffenen Straßen gelegenen Einzelhandelsgeschäfte und die im Jahresverlauf vorgesehenen Veranstaltungen möglichst gering sind. So wurden die einzelnen Bauabschnitte so gewählt, dass in den verkaufsintensiven Monaten November und Dezember 2006 nur unterirdische Bautätigkeit vorgesehen ist. Auch in der Karnevalszeit sollen die Arbeiten direkt an der Bonner Straße ohne Straßenaufbrüche erfolgen. Die Außengastronomie im Sommer 2007 soll ebenfalls weitgehend ungestört ermöglicht werden. Um diesen Zeitplan einhalten zu können, ist ein Beginn der Arbeiten noch im September diesen Jahres unbedingt erforderlich. Eine Vergabe der Bauleistung in der nächsten Ratssitzung am 26.09.2006 würde den geplanten Baubeginn erheblich verschieben, so dass eine Vergabe über eine Dringlichkeitsentscheidung unbedingt notwendig ist. DRINGLICHKEITSENTSCHEIDUNG Der Vorlage D 619/2006 wird zugestimmt. Erftstadt, den 01.09.2006 (Bösche) Bürgermeister (Zerres) Stadtverordneter