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Beschlussvorlage (Einwendungen gemäß § 80 Abs. 3 GO NW gegen den Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Pulheim für das Haushaltsjahr 2009)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
26 kB
Datum
16.12.2008
Erstellt
21.01.09, 15:41
Aktualisiert
21.01.09, 15:41
Beschlussvorlage (Einwendungen gemäß § 80 Abs. 3 GO NW gegen den Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Pulheim für das Haushaltsjahr 2009) Beschlussvorlage (Einwendungen gemäß § 80 Abs. 3 GO NW gegen den Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Pulheim für das Haushaltsjahr 2009) Beschlussvorlage (Einwendungen gemäß § 80 Abs. 3 GO NW gegen den Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Pulheim für das Haushaltsjahr 2009) Beschlussvorlage (Einwendungen gemäß § 80 Abs. 3 GO NW gegen den Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Pulheim für das Haushaltsjahr 2009) Beschlussvorlage (Einwendungen gemäß § 80 Abs. 3 GO NW gegen den Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Pulheim für das Haushaltsjahr 2009)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Haupt- und Finanzausschuss Rat III/20 (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 02.12.2008 X 16.12.2008 X Frau Löbbert (Verfasser/in) 156/2008 nö. S. TOP 17.11.2008 (Datum) BETREFF: Einwendungen gemäß § 80 Abs. 3 GO NW gegen den Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Pulheim für das Haushaltsjahr 2009 VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Herr Werner Kauth HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, der Rat beschließt, die von Herrn Kauth erhobenen Einwendungen zurückzuweisen. ERLÄUTERUNGEN: Gegen den Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Pulheim für das Haushaltsjahr 2009 hat Herr Kauth mit Schreiben vom 16.11.2008 (siehe Anlage) fristgerecht Einwendungen gem. § 80 Abs. 3 GO NW erhoben. -1- Hinweise des Herrn Kauth Kurzfristigkeit der Beschlüsse zu den Gebührenkalkulationen 2009, der entsprechenden Satzungsänderungen und des Abfallwirtschaftskonzept 2010 Seit Jahren werden die Gebührenkalkulationen im vorletzten Sitzungsturnus des lfd. Jahres von HFA und Rat für das Folgejahr beraten und beschlossen. Grund dafür ist, dass in den Haushaltsberatungen für das Folgejahr die aus dem Haushalt zu finanzierenden öffentlichen Anteile des Friedhofswesens, der Abwasserentsorgung und der Straßenreinigung feststehen und zudem die einzelnen Kostenarten und -höhen im Haushaltsentwurf bereits veranschlagt sind. Abgesehen von den Friedhofsgebühren, die aufgrund der Fallzahlenentwicklung steigen, gab es keine Gebührenerhöhungen. Die Abfallgebühren bleiben unverändert, bis auf die Gebühren für die blauen und braunen Zusatzgefäße, die sogar gesenkt werden. Die Straßenreinigungsgebühren werden ebenfalls gesenkt. Ausnahmsweise wurde die Abwassergebührenkalkulation 2009 in den letzten Sitzungsturnus verschoben, da das Projekt „Einführung der gesplitteten Abwassergebühr“ noch nicht so weit gediehen war, dass eine Kalkulation vorgelegt werden konnte. Da die Sitzungen alle öffentlich stattfinden, können alle BürgerInnen die notwendigen Informationen erhalten. Die Ergebnisse werden zudem über die Medien und das Internet verbreitet. Der Hinweis des Herrn Kauth zu „saftige Gebührenerhöhung“ ist nicht nachvollziehbar. Der Entwurf des Abfallwirtschaftskonzeptes 2010 wurde bereits in den Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 15.04.08 und in der Ratssitzung am 29.04.08 öffentlich beraten. Herr Kauth hatte demnach ausreichend Zeit, Anregungen zum Konzept zu formulieren. Über die Beratungsfolge zu den Abfallgebühren ist er zudem mit Schreiben vom 22.04.08 - im Zusammenhang mit seiner vom HFA am 15.04.08 abgewiesenen Anregung vom 06.03.08 zur Abfallsatzung - informiert worden. Einwendungen des Herrn Kauth zu 1.) Abfallwirtschaftskonzept 2010 – Entsorgungsgemeinschaften (EG) Das Abfallwirtschaftskonzept 2010 schlägt sich nicht in der Haushaltssatzung 2009 nieder. Insofern kann hier keine Einwendung gegen den NKF-Haushalt 2009 vorgebracht werden. zu 2.) Friedhofsgebühren Nach der neueren Rechtsprechung des OVG Münster könnte 2009 ein maximaler Zinssatz von 7,1 % angewandt werden. Niedrigere kalkulatorische Zinsen sind nicht möglich, da die Kosten der Gebührenhaushalte einschließlich einer angemessenen Verzinsung - hierzu wird die langfristige Zinsentwicklung anhand der Tabellen der Deutschen Bundesbank auf Empfehlung des OVG als Grundlage herangezogen - vorrangig über Gebühren zu decken sind. Für das Kalkulationsjahr 2009 konnte aufgrund der langjährigen Statistik der Deutschen Bundesbank ein Nominalmischzinssatz von rund 7,1 % für den Zeitraum von 1959 - 2008 berechnet werden. Insofern durfte für die Kalkulation des Jahres 2009 ein abgerundeter kalkulatorischer Zinssatz von 7 % angewandt werden. -2- zu 3.) Budgetplan Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke werden in den Teilergebnisplänen in der Zeile „Transferaufwendungen“ nachgewiesen und im Haushalt der Stadt Pulheim bei den entsprechenden Produkten mit ihren Gesamtbeträgen veranschlagt. Die Gesamtbeträge werden darüber hinaus pro Zeile im Detail erläutert. So werden z. B. folgende Transferleistungen im Haushaltsbuch ausgewiesen: - 004 001 002 Teilergebnisplan „Kulturförderung“ Transferaufwendungen 112.500 €, siehe Entwurf Haushalt 2009, Seite 336. Die einzelnen Zuschüsse werden zu dieser Position auf Seite 338 aufgelistet. - 005 005 001 Teilergebnisplan „Weitere soziale Hilfen“ Transferaufwendungen 28.060 €, siehe Entwurf Haushalt 2009, Seite 388. Die einzelnen Zuschüsse werden zu dieser Position auf Seite 392 aufgelistet. Investitionszuschüsse an Organisationen und Private werden in den entsprechenden Teilfinanzplänen in der Zeile „Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen“ dargestellt. Auch diese Zuschüsse werden in den Erläuterungen im entsprechenden Produkt (z.B. 010.002.001, Seiten 503 und 505) einzeln dargestellt. Da alle Zuschüsse, die z. B. an Vereine oder Organisationen gezahlt werden, in den Teilergebnis und Teilfinanzplänen detailliert erläutert werden, ist eine weitere Auflistung in einer gesonderten Liste entbehrlich. zu 4.) Klausurtagungen Das Ratsbüro nimmt hierzu wie folgt Stellung: Herr Kauth kritisiert in seinem Schreiben die jährlich von den Fraktionen auswärts durchgeführten Klausurtagungen anlässlich der Haushaltsberatungen und regt an, diese im Pulheimer Stadtgebiet durchzuführen. Die auswärtig durchgeführten Klausurtagungen waren bereits Gegenstand der Einwendungen des Herrn Kauth gegen den Haushaltsplanentwurf 2007 und 2008. Sie sind vom HFA bzw. Rat jeweils mit folgender Erläuterung zurückgewiesen worden: Gemäß § 56 (3) GO NRW gewährt die Kommune den Fraktionen Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung. Die Entscheidung über die Höhe der Aufwendungen trifft der Rat. Zur Geschäftsführung der Fraktionen gehört u. a. auch die Durchführung von Fraktionssitzungen. Fraktionssitzungen an anderen Orten als dem Sitz der Vertretung (sog. auswärtige Klausurtagungen) werden vom Innenminister aus besonderen Anlässen als zulässig angesehen. Exemplarisch werden dabei insbesondere Klausurtagungen anlässlich von Haushaltsberatungen aufgeführt. zu 5.) Geldanlagen der Stadt Pulheim Aus dem Einsatz von Zinsderivaten im Rahmen des Zinssicherungsmanagements werden keine direkten Gewinne erwirtschaftet. Lediglich durch den niedrigeren Zinssatz im Vergleich zu klassischen Kommunalkrediten lassen sich wirtschaftliche Vorteile erzielen. Hinzu kommt, dass durch den gewinnbringenden Verkauf von Swaps innerhalb des vereinbarten Zinsfestschreibungszeitraums Liquidität generiert werden könnte. Allerdings müsste dann das Risiko höherer variabler Zinsen und damit einhergehender Planungsunsicherheit in Kauf genommen werden, die den Vorteil aufzehren oder darüber hinaus zu noch höheren Belastungen führen können. -3- zu 6.) Dr.-Köster-Saal Die Kulturabteilung nimmt hierzu wie folgt Stellung: 1) Raumprogramm In 1998 gab es nur den Köstersaal, in 2006 wurde das Kultur- und Medienzentrum eingeweiht. Das vergrößerte Raumprogramm verursacht zwangsläufig höhere Unterhaltungskosten. Der große Sprung vollzieht sich tatsächlich zwischen 2005 und 2006 - von einem Zuschussbedarf von 299.620€ auf 651.630€. Durch ein größeres Raumprogramm (vom Köster-Saal zum KMZ) steigen auch die Betriebskosten (Erstattung an das Immobilienmanagement: Strom, Wasser usw.): Alleine dadurch stieg der Zuschussbedarf in 2006 auf einen Schlag um 47.000 € sowie um 12.000 für Unterhalt durch den Bauhof (u. a. Umbauaktionen je nach Art der Veranstaltung). (+ 59.000 € für Unterhalt des Neubaus) 2.) Veränderte Berechnungsgrundlage Miete Eine Analyse der damaligen Planansätze ergibt, dass in diesem Jahr nicht nur der Wandel vom Köster-Saal zum Kultur- und Medienzentrum stattgefunden hat, sondern auch die Berechnungsgrundlage für die Miete an das Immobilienmanagement geändert wurde. Was in 2005 noch Ausgaben für bauliche Unterhaltung waren, wurde in Vorbereitung von NKF zu einer geschätzten "Kostenmiete". (In der Kostenmiete enthalten sind u. a. Abschreibungen.) Nach altem Modell wurden als "bauliche Unterhaltung" in 2005 für den Köster-Saal 52.620 € bereit gestellt, in 2006 wuchs dieser Posten (als Kostenmiete) auf 203.310 € alleine für den alten Saal. Diese Kosten für den alten Saal hat es in Wirklichkeit immer gegeben, sie wurden nur nicht dargestellt, zumindest nicht im Haushalt des Kulturzentrums. (+ 150.690 € durch geänderten Berechnungsmodus) Neu hinzu kamen außerdem 137.190 € Kostenmiete für das neue Raumprogramm KMZ. (+137.190 €) 3.) Belegungstage Im kameralen Haushalt wurden die Belegungstage für die Haushaltsplanungen 2005, 2006 und 2007 auf 80 Belegungstage geschätzt. Die Zahl der Veranstaltungstage liegt laut interner Statistik der Kulturabteilung bei 77 für 2004, 53 für 2005 - wegen des Um- und Neubaus! Für 2006 sind jedoch schon 118 Veranstaltungen nachgewiesen, 166 für 2007 und sogar 218 für 2008. Entsprechend verändert sich auch die Einnahmeseite. Im NKF-Haushalt 2008 wurden die Belegungstage auf 170, im NKF-Haushaltsentwurf 2009 auf 200 geschätzt. Mit 218 Veranstaltungen ist jedoch auch schon ein Maximum der räumlichen Nutzung erreicht 4.) Grundsätzlich Kulturzentren wie das KMZ können selten ohne Zuschuss betrieben werden. Eine hypothetische Berechnung soll das verbildlichen. Es soll dabei vom Ausgabenniveau 2007 ausgegangen werden: rd. - 691.000 €. Rein rechnerisch kann diese Zahl durch 365 Veranstaltungstage geteilt werden - dann müsste schon eine Miete von 1.893 € pro Tag erhoben werden. (Aktueller Stand: 1.225 €). Rein technisch ist das unmöglich, weil bei den meisten Veranstaltungen mindestens ein Tag zum Vorbereiten, Umräumen, Reinigen dazwischen liegen muss. Wird statt von 365 von rund 200 Veranstaltungstagen ausgegangen, müsste die Miete bei 3.455 € liegen. Die Frage ist, wer gewerblich, privat oder als Verein 3.455 € Miete für die Leistungen, die beim aktuellen Raum- und Personalbestand möglich sind, bezahlen will oder kann. Frechen ist ein Beispiel dafür, was passiert, wenn die Kommune ihren Zuschuss auf ein Minimum herunterfährt. Der Stadtsaal Frechen ist seit Jahren an einen privaten Betreiber vermietet; Frechen hat allerdings auch noch einen kameralen Haushalt, ist deshalb ohnedies nur bedingt zu vergleichen. Die Stadt Frechen hat in 2007 einen Zuschuss in Höhe von 125.000 € an den privaten Betreiber überwiesen (für anteilige Personalkosten, eigene Nutzung der Räume, Betriebskosten Strom usw.). Hinzu kamen 5.000 € für Bauunterhalt. Für 130.000 € wurden im Lauf des Jahres 45 Veranstaltungen im Saal durchgeführt. Der Stadtsaal in Frechen wird aktuell von den Vereinen nur noch selten in Anspruch genommen und weist bauliche Mängel aus. Die Stadt Frechen hat deshalb beschlossen, für 2010 ein betriebs- und kulturwirtschaftliches Gutachten erstellen zu lassen, -4- wie die Betriebsform des Saales zu ändern ist, damit er wieder von den Bürgern akzeptiert und genutzt wird. Das Medio in Bergheim wird dagegen auf der Grundlage eines betriebs- und kulturwirtschaftlichen Gutachtens betrieben (derselben Firma, die jetzt in Frechen für ein neues Konzept herangezogen wird). Die Geschäftsführung des Medio war allerdings nicht bereit, die Höhe des von der Stadt Bergheim zu leistenden Zuschusses bekannt zu geben. Eine Kommune hat die Aufgabe, Einrichtungen für eine Gemeinschaft bereit zu stellen: Das KMZ ist eine solche Stätte und wird von einem breiten Querschnitt der Bevölkerung genutzt, unterschiedlichste Bevölkerungsgruppen begegnen sich hier: angefangen von Karnevalsveranstaltungen, über Theater,- Musik, - Konzertangebote aller Arten, Schulfeiern, zu privaten Feiern wie Hochzeiten, Geburtstagen oder gewerblichen Messen oder Betriebsversammlungen, zu politischen oder gesellschaftlichen Zusammenkünften. Gelder, die in den Saal investiert werden, kommen einer breiten Mehrheit der Bürger wieder zu Gute. -5-