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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 156/2008)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
27 kB
Datum
16.12.2008
Erstellt
21.01.09, 15:41
Aktualisiert
21.01.09, 15:41
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 156/2008) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 156/2008) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 156/2008) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 156/2008) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 156/2008)

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Inhalt der Datei

Anlage zur Vorlage 156/2008 Werner Kauth Pulheim, den 16.11.2008 Mitglied im Bund der Steuerzahler Sinnersdorf August-Imhoff-St.4 Tel./Fax 02238-7694 Werner.Kauth@t-online.de Per Mail Herrn Bürgermeister Dr. Karl-August Morisse Rathaus Alte Kölner Str.26 50259 Pulheim Einwendung gegen den Entwurf des NKF Haushaltes 2009 gemäß §80 Abs.3 GO NW Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dr. Morisse, sehr geehrte Damen und Herren, in meiner nun 14. Einwendung gegen die Einbringung einer Haushaltssatzung erinnere ich an die nachstehende Feststellung des Herrn Bürgermeisters in seiner Haushaltsrede in der HFA-Sitzung am 06.11.2007, die ich inhaltlich voll unterstütze: „… Da immer mehr Bürgerinnen und Bürger die kontinuierlich steigenden finanziellen Belastungen nicht mehr verkraften können….“ Daraus folgere ich, dass die Steuerzahler bei bedeutsamen Angelegenheiten, bei wichtigen Vorhaben und Planungen der Stadt frühzeitig über die Grundlagen und Kosten sowie über die Ziele, Zwecke und Auswirkungen unterrichtet werden sollten. Ferner sollten die Bürger Gelegenheit zu Äußerungen, Erörterungen, Beschwerden und Anregungen erhalten. Zu diesen Vorgaben gehören für mich auch. wesentliche Satzungsänderungen, etwa bei den Gebühren und die Planungen des künftigen Bäderangebots. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die Paragraphen 23 und 24 der Gemeindeordnung NW. Bürgerfreundlich ist es da nicht, dass ohne frühzeitige und umfassende Information der Öffentlichkeit und ohne die Möglichkeit der Abgabe einer Stellungnahme durch die Bürger die Kalkulation der Gebühren, entsprechenden Satzungsänderungen und das neue Abfallwirtschaftskonzept 2010 in der HFA Sitzung am 28.10.08 beraten, und bereits eine Woche später in der Ratssitzung am 04.11.2008 verabschiedet wurden. Hatte hier die politische Mehrheit im Rat Angst vor dem Bürger? Wollte man ohne große Öffentlichkeit gut neun Monate vor der Kommunalwahl keine schlechte Presse? Der Bürger wird sich merken, wer ihm die saftige Gebührenerhöhung eingebrockt hat und auf welche Weise sie zustande gekommen ist. -2- Anlage zur Vorlage 156/2008 -2Dies vorab. Nun meine Einwendungen gegen den Entwurf des NKF-Haushalts 2009: Der Entwurf der Haushaltssatzung 2009 schließt mit einem Verlust von rd. 1.800.000,00 € ab. Dieser Verlust wird durch einen Griff in die Ausgleichsrücklage ausgeglichen. (S.37, §§1+4 Haushaltssatzung) Dieser Verlust macht es erforderlich, dass in allen Bereichen des Haushalts gespart werden muss. 1.) Abfallwirtschaftskonzept 2010- Entsorgungsgemeinschaften Bis zum 01.04.2008 galt als Voraussetzung für die Zulassung von Entsorgungsgemeinschaften entsprechend § 14 der Abfallentsorgungssatzung: Satz 3: Benachbart sind Grundstücke, die unmittelbar aneinander grenzen oder durch einen Stichweg (Anliegerweg) bzw. eine Anliegerstrasse und maximal ein weiteres bebautes Grundstück ge trennt werden. Die 01.04.2008 gültige Fassung beinhaltet nur noch folgende Formulierung: Satz 3: Benachbart sind Grundstücke, die unmittelbar aneinander grenzen. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die Beratungen und die Behandlung der Bürgeranträge aus Sinnersdorf und Dansweiler. Nunmehr ist eine weitere Änderung der Abfallentsorgungssatzung vorgesehen, mit der Folge, dass die Genehmigungsgrundlage für Entsorgungsgemeinschaften künftig entfällt. Dagegen erhebe ich Einwendung mit folgender Begründung: Der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen sieht in seiner Mustersatzung über die Abfallentsorgung in §14 die Zulassung einer Entsorgungsgemeinschaft vor. Auf Antrag können Grundstückseigentümer eine Entsorgungsgemeinschaft für zwei benachbarte Grundstücke bilden. Diese Möglichkeit, die also selbst die Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes vorsieht, sollte in Pulheim geschaffen werden, um die Bürger finanziell zu entlasten, insbesondere dann, wenn sie sich umweltgerecht verhalten. Kritisch sehe ich auch folgende Aspekte des neuen Abfallwirtschaftskonzeptes. Heraufsetzung des Mindestvolumens für die grauen Gefäße und Einführung einer 40 l Tonne. Das bedeutet in der Praxis, dass maximal Zweipersonenhaushalte die neue 40 l Tonne bei 14-täglicher Leerung benutzen können. Ich rege an, dies zu ändern. Denn es gibt keine öffentlich rechtliche Vorschrift, die den Rat der Stadt Pulheim zwingt, ein Mindestrestmüllvolumen in seiner Abfallentsorgungssatzung bzw. in seiner Abfallgebührensatzung festzusetzen. Denn auch Drei- und Mehrpersonenhaushalte können durch eine konsequente Müllvermeidung, Sortierung und Trennung ihres Hausmülls sehr wohl mit einer 40 Liter Tonne bei 14 täglicher einmaliger Leerung auskommen. Dazu rege ich an, in der Satzung die freie Behälterwahl festzusetzen. -3- Anlage zur Vorlage 156/2008 -3Grundgebühr Die geplante Grundgebühr in der Abfallentsorgung wird begründet mit den hohen fixen Kosten in der Abfallentsorgung, deren fester Bestandteil die kalkulatorische Abschreibung und die kalkulatorischen Zinsen sind. Die Höhe dieser Kosten wird durch eine Ermessensentscheidung, die der gewählte Rat hat, mitbestimmt. Dabei macht es einen großen Unterschied, ob man die kalkulatorische Abschreibung vom Anschaffungs- oder wie in Pulheim vom Wiederbeschaffungszeitwert ermittelt. Auch bei der Festsetzung des kalkulatorischen Nominalmischzinssatzes, in Pulheim 7 vH. gibt es in NordrheinWestfalen eine große Spannbreite bei den Kommunen. Im Interesse einer neuen bürgerfreundlichen Grundgebühr appelliere ich an Rat und Verwaltung die Grundgebühr bürgerfreundlich zu gestalten und rege dementsprechend an: - der kalkulatorischen Abschreibung den Anschaffungswert zugrunde zu legen und - den Nominalmischzinssatz abzusenken. Bewertung des Abfallwirtschaftskonzepts 2010 Dieses enthält eine Reihe von Entscheidungen, die sich kostenreduzierend bemerkbar machen werden. So wird es eine Reduzierung der Sammlungskosten geben, weil eine Großteil der grauen Tonnen (60240 Liter) nun 14 täglich abgefahren wird und nicht mehr wöchentlich. Lediglich für die Großbehälter, also 770 Liter und größer, wird alternativ noch die wöchentliche Abfuhr beibehalten. Dies gepaart mit der EU-weiten Ausschreibung des Abfuhrvertrages wird voraussichtlich zu erheblichen Kostenreduzierungen führen, so dass erwartet werden kann, dass die Abfallgebühren ab 2010 deutlich zurückgehen werden. Dieser Trend wird verstärkt werden, wenn die Erlöse aus der Altpapierverwertung weiterhin wie bisher sich positiv gestalten. Davon ist auszugehen. Nach einem Pressebericht in der Rheinischen Post vom 04.11.2008 erklärt der Umweltamtsleiter Herr Werner Görtz von der Landeshauptstadt Düsseldorf, dass der Erlös für eine Tonne Altpapier zwischen 60 und 100 Euro schwankt. Ich rege an, diese Punkte des Abfallwirtschaftskonzeptes 2010 umzusetzen, um die Gebührenzahler zu entlasten. Information Um den Bürgern Möglichkeiten für die Einsparung von Gebühren aufzuzeigen, rege ich an, bis zur Neufassung der Abfallentsorgungssatzung (voraussichtlich im Jahre 2010) in den Erläuterungen zum Abgabenbescheid 2009 die satzungsgemäßen Mindest-Gefäßvolumen pro Person und Woche auszuweisen. 2.) Friedhofsgebühren Ich gehe davon aus, dass der Anstieg der Friedhofsgebühren um 6 bis 14 Prozent zu vermeiden gewesen wäre, wenn auch hier die kalkulatorischen Kosten bürgerfreundlicher ermittelt würden. Bekanntlich können die Städte seit Jahren Kredite mit einem Zinssatz von ca. 3-4 % aufnehmen, in der Gebührenkalkulation werden jedoch 7 % zugrunde gelegt. Die Mehrheitsfraktionen begründen dieses Vorgehen u.a. damit, dass eine Änderung der Kalkulation zu „ungedeckten Kosten führen“ würde, „die an anderer Stelle durch Konsolidierungsmaßnahmen finanziert werden müssten“ oder, eine andere Begründung „…der Rat beschließt zum Ausgleich Steuererhöhungen oder Kürzungen der freiwilligen Leistungen.“ -4- Anlage zur Vorlage 156/2008 -4- Gebühren sollen jedoch die Kosten der Leistungserbringung widerspiegeln und dürfen m.E. kein allgemeines Deckungsmittel im Etat sein. Die vorliegenden Begründungen zeigen aber ganz eindeutig, dass die bisherigen Gebührenberechnungen auch im Friedhofsbereich bürgerunfreundlich ist. Mehreinnahmen bei den Friedhofsgebühren gehen im allgemeinen Etat unter. Daher rege ich an, endlich den kalkulatorischen Mischzinssatz abzusenken und das Anlagevermögen vom Anschaffungswert abzuschreiben 3.) Budgetplan. Es dürfte im Interesse von Rat und Verwaltung sein, dass den Bürgern eine leichte Möglichkeit gegeben wird, die Verwendung ihrer Steuergelder zu kontrollieren. Dazu rege ich an: dem Haushaltsplan/Entwurf 2009 noch vor der Beschlussfassung, eine „Übersicht ZuschussZahlungen“ beizufügen. Diese Auflistung ermöglicht Politikern und Bürgern, auf einen Blick zu erkennen, welchen Zuschuss die einzelnen Vereine, Organisationen usw. bekommen. Beispielhaft beinhaltet der Budgetplan der Stadt Ratingen diese Detaillierung. 4.) Klausurtagungen Wie bereits in meinem Einwendungen gegen die Entwürfe der Haushaltssatzungen 2006 und 2007 ausgeführt, rege ich zur Entlastung der Pulheimer Steuerzahler und im Interesse der Pulheimer Gastronomie an und appelliere an die Fraktionen von CDU und SPD die bisher anlässlich der Haushaltsberatungen von der CDU- und SPD-Fraktion durchgeführten mehrtägigen Klausurtagungen nicht mehr außerhalb, sondern innerhalb der Stadt Pulheim durchzuführen. Da für diese Tagungen stadteigene Räumlichkeiten und für die Beköstigung ortsansässige Betriebe zur Verfügung stehen, ist es m.E. hier die Verwendung treuhänderisch anvertrauter Steuergelder eine selbstverständliche Pflicht. 5.) Geldanlagen der Stadt Pulheim Der Vorlage 86/2008 vom 14.10.2008 ist u.a. zu entnehmen: „…dass Stadt Pulheim im Rahmen eines aktiven Zins- und Schuldenmanagements derzeit insgesamt acht SWAP-Verträge abgeschlossen hat. Hierbei handelt es sich ausschließlich um eingesetzte Zinsderivate zum Vorteil der Stadt ohne Zinsrisiko. Diese Zinssicherungsgeschäfte sind nach dem geltenden Kommunalkrediterlass des Innenministeriums NRW vom 09.10.2006 erlaubt.“ Hier rege ich an, dass der Kämmerer in öffentlicher Sitzung und anschließend im Internet darstellt, welche Gewinne für den Etat erwirtschaftet wurden. -5- Anlage zur Vorlage 156/2008 -5- 6.) Dr.-Köster-Saal Nach wie vor ist der Dr.-Köster-Saal eine große finanzielle Belastung für die Stadt. Hier entwickelten sich die Einnahmen und Ausgaben wie folgt: Haushaltsjahr Gesamtausgaben Gesamteinnahmen Zuschuss Belegungstage Deckungsgrad 1998* 211.261 € 49.761 € 161.500 € 120 1999* 286.176 € 49.417 € 236.758 € 115 2000* 342.488 € 52.493 € 289.995 € 115 15,33% 2001* 328.476 € 48.121 € 280.355 € 105 14,65% 2002* 297.996 € 47.263 € 250.733 € 95 15,86% 2003* 311.115 € 34.978 € 276.137 € 95 11.24% 2004* 316.541 € 33.749 € 282.792 € 85 10.66% 2005* 272.001 € 38.927 € 233.074 € 80 14,31 % 2006 701.280 € 49.650 € 651.630 € 80 7,08% 2007 691.190 € 54.650 € 636.540 € 80 7,91% * = entsprechend Rechnungslegung Die Tabelle verdeutlicht, dass innerhalb von nur neun Jahren die Zuschüsse von 161.500 € auf jetzt 636.540 € (+ 394 %) gestiegen sind und dies bei rückläufiger Auslastung. 2008 Umstellung auf NKF mit folgendem „Jahresergebnis nach internen Leistungsbeziehungen“ Plan Ansatz 2008 2009 - 677.860 - 724.640 Planung 2010 - 728.470 Planung 2011 - 731.910 Planung 2012 - 735.440 € Der Verlust dieser Einrichtung soll also nächstes Jahr fast 730.000 Euro betragen. Für mich ist dies ein Faß ohne Boden. Ich rege deshalb an, dass Politik und Verwaltung gemeinsam, unter Beteiligung der Öffentlichkeit, ein neues Konzept für den Dr.-Köster-Saal erarbeiten. Ziel muss sein, diese Einrichtung ohne Bezuschussung zu betreiben. Mit freundlichem Gruss gez. Werner Kauth