Daten
Kommune
Pulheim
Größe
27 kB
Datum
16.12.2008
Erstellt
21.01.09, 15:41
Aktualisiert
21.01.09, 15:41
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Anlage zur Vorlage 156/2008
Werner Kauth
Pulheim, den 16.11.2008
Mitglied im
Bund der Steuerzahler
Sinnersdorf
August-Imhoff-St.4
Tel./Fax 02238-7694
Werner.Kauth@t-online.de
Per Mail
Herrn
Bürgermeister
Dr. Karl-August Morisse
Rathaus
Alte Kölner Str.26
50259 Pulheim
Einwendung
gegen den Entwurf des NKF Haushaltes 2009
gemäß §80 Abs.3 GO NW
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dr. Morisse,
sehr geehrte Damen und Herren,
in meiner nun 14. Einwendung gegen die Einbringung einer Haushaltssatzung erinnere ich an die
nachstehende Feststellung des Herrn Bürgermeisters in seiner Haushaltsrede in der HFA-Sitzung am
06.11.2007, die ich inhaltlich voll unterstütze:
„… Da immer mehr Bürgerinnen und Bürger die kontinuierlich steigenden finanziellen
Belastungen nicht mehr verkraften können….“
Daraus folgere ich, dass die Steuerzahler bei bedeutsamen Angelegenheiten, bei wichtigen Vorhaben
und Planungen der Stadt frühzeitig über die Grundlagen und Kosten sowie über die Ziele, Zwecke und
Auswirkungen unterrichtet werden sollten. Ferner sollten die Bürger Gelegenheit zu Äußerungen,
Erörterungen, Beschwerden und Anregungen erhalten. Zu diesen Vorgaben gehören für mich auch.
wesentliche Satzungsänderungen, etwa bei den Gebühren und die Planungen des künftigen
Bäderangebots. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die Paragraphen 23 und 24 der
Gemeindeordnung NW.
Bürgerfreundlich ist es da nicht, dass ohne frühzeitige und umfassende Information der Öffentlichkeit
und ohne die Möglichkeit der Abgabe einer Stellungnahme durch die Bürger die Kalkulation der
Gebühren, entsprechenden Satzungsänderungen und das neue Abfallwirtschaftskonzept 2010 in der
HFA Sitzung am 28.10.08 beraten, und bereits eine Woche später in der Ratssitzung am 04.11.2008
verabschiedet wurden. Hatte hier die politische Mehrheit im Rat Angst vor dem Bürger? Wollte man
ohne große Öffentlichkeit gut neun Monate vor der Kommunalwahl keine schlechte Presse? Der
Bürger wird sich merken, wer ihm die saftige Gebührenerhöhung eingebrockt hat und auf welche
Weise sie zustande gekommen ist.
-2-
Anlage zur Vorlage 156/2008
-2Dies vorab.
Nun meine Einwendungen gegen den Entwurf des NKF-Haushalts 2009:
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2009 schließt mit einem Verlust von rd. 1.800.000,00 € ab. Dieser
Verlust wird durch einen Griff in die Ausgleichsrücklage ausgeglichen. (S.37, §§1+4
Haushaltssatzung)
Dieser Verlust macht es erforderlich, dass in allen Bereichen des Haushalts gespart werden muss.
1.) Abfallwirtschaftskonzept 2010- Entsorgungsgemeinschaften
Bis zum 01.04.2008 galt als Voraussetzung für die Zulassung von Entsorgungsgemeinschaften
entsprechend § 14 der Abfallentsorgungssatzung:
Satz 3: Benachbart sind Grundstücke, die unmittelbar aneinander grenzen oder durch einen Stichweg
(Anliegerweg) bzw. eine Anliegerstrasse und maximal ein weiteres bebautes Grundstück ge
trennt werden.
Die 01.04.2008 gültige Fassung beinhaltet nur noch folgende Formulierung:
Satz 3: Benachbart sind Grundstücke, die unmittelbar aneinander grenzen.
Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die Beratungen und die Behandlung der Bürgeranträge aus
Sinnersdorf und Dansweiler.
Nunmehr ist eine weitere Änderung der Abfallentsorgungssatzung vorgesehen, mit der Folge, dass die
Genehmigungsgrundlage für Entsorgungsgemeinschaften künftig entfällt.
Dagegen erhebe ich Einwendung mit folgender Begründung:
Der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen sieht in seiner Mustersatzung über die
Abfallentsorgung in §14 die Zulassung einer Entsorgungsgemeinschaft vor. Auf Antrag können
Grundstückseigentümer eine Entsorgungsgemeinschaft für zwei benachbarte Grundstücke bilden.
Diese Möglichkeit, die also selbst die Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes vorsieht, sollte
in Pulheim geschaffen werden, um die Bürger finanziell zu entlasten, insbesondere dann, wenn sie
sich umweltgerecht verhalten.
Kritisch sehe ich auch folgende Aspekte des neuen Abfallwirtschaftskonzeptes.
Heraufsetzung des Mindestvolumens für die grauen Gefäße und Einführung einer 40 l Tonne.
Das bedeutet in der Praxis, dass maximal Zweipersonenhaushalte die neue 40 l Tonne bei 14-täglicher
Leerung benutzen können.
Ich rege an, dies zu ändern. Denn es gibt keine öffentlich rechtliche Vorschrift, die den Rat der Stadt
Pulheim zwingt, ein Mindestrestmüllvolumen in seiner Abfallentsorgungssatzung bzw. in seiner
Abfallgebührensatzung festzusetzen. Denn auch Drei- und Mehrpersonenhaushalte können durch eine
konsequente Müllvermeidung, Sortierung und Trennung ihres Hausmülls sehr wohl mit einer 40 Liter
Tonne bei 14 täglicher einmaliger Leerung auskommen.
Dazu rege ich an, in der Satzung die freie Behälterwahl festzusetzen.
-3-
Anlage zur Vorlage 156/2008
-3Grundgebühr
Die geplante Grundgebühr in der Abfallentsorgung wird begründet mit den hohen fixen Kosten in der
Abfallentsorgung, deren fester Bestandteil die kalkulatorische Abschreibung und die kalkulatorischen
Zinsen sind. Die Höhe dieser Kosten wird durch eine Ermessensentscheidung, die der gewählte Rat
hat, mitbestimmt. Dabei macht es einen großen Unterschied, ob man die kalkulatorische Abschreibung
vom Anschaffungs- oder wie in Pulheim vom Wiederbeschaffungszeitwert ermittelt. Auch bei der
Festsetzung des kalkulatorischen Nominalmischzinssatzes, in Pulheim 7 vH. gibt es in NordrheinWestfalen eine große Spannbreite bei den Kommunen.
Im Interesse einer neuen bürgerfreundlichen Grundgebühr appelliere ich an Rat und Verwaltung die
Grundgebühr bürgerfreundlich zu gestalten und rege dementsprechend an:
- der kalkulatorischen Abschreibung den Anschaffungswert zugrunde zu legen
und
- den Nominalmischzinssatz abzusenken.
Bewertung des Abfallwirtschaftskonzepts 2010
Dieses enthält eine Reihe von Entscheidungen, die sich kostenreduzierend bemerkbar machen werden.
So wird es eine Reduzierung der Sammlungskosten geben, weil eine Großteil der grauen Tonnen (60240 Liter) nun 14 täglich abgefahren wird und nicht mehr wöchentlich. Lediglich für die Großbehälter,
also 770 Liter und größer, wird alternativ noch die wöchentliche Abfuhr beibehalten. Dies gepaart mit
der EU-weiten Ausschreibung des Abfuhrvertrages wird voraussichtlich zu erheblichen
Kostenreduzierungen führen, so dass erwartet werden kann, dass die Abfallgebühren ab 2010 deutlich
zurückgehen werden. Dieser Trend wird verstärkt werden, wenn die Erlöse aus der
Altpapierverwertung weiterhin wie bisher sich positiv gestalten. Davon ist auszugehen. Nach einem
Pressebericht in der Rheinischen Post vom 04.11.2008 erklärt der Umweltamtsleiter Herr Werner
Görtz von der Landeshauptstadt Düsseldorf, dass der Erlös für eine Tonne Altpapier zwischen 60 und
100 Euro schwankt.
Ich rege an, diese Punkte des Abfallwirtschaftskonzeptes 2010 umzusetzen, um die Gebührenzahler zu
entlasten.
Information
Um den Bürgern Möglichkeiten für die Einsparung von Gebühren aufzuzeigen, rege ich an, bis zur
Neufassung der Abfallentsorgungssatzung (voraussichtlich im Jahre 2010) in den Erläuterungen zum
Abgabenbescheid 2009 die satzungsgemäßen Mindest-Gefäßvolumen pro Person und Woche
auszuweisen.
2.) Friedhofsgebühren
Ich gehe davon aus, dass der Anstieg der Friedhofsgebühren um 6 bis 14 Prozent zu vermeiden
gewesen wäre, wenn auch hier die kalkulatorischen Kosten bürgerfreundlicher ermittelt würden.
Bekanntlich können die Städte seit Jahren Kredite mit einem Zinssatz von ca. 3-4 % aufnehmen, in der
Gebührenkalkulation werden jedoch 7 % zugrunde gelegt. Die Mehrheitsfraktionen begründen dieses
Vorgehen u.a. damit, dass eine Änderung der Kalkulation zu „ungedeckten Kosten führen“ würde,
„die an anderer Stelle durch Konsolidierungsmaßnahmen finanziert werden müssten“ oder, eine
andere Begründung „…der Rat beschließt zum Ausgleich Steuererhöhungen oder Kürzungen der
freiwilligen Leistungen.“
-4-
Anlage zur Vorlage 156/2008
-4-
Gebühren sollen jedoch die Kosten der Leistungserbringung widerspiegeln und dürfen m.E. kein
allgemeines Deckungsmittel im Etat sein. Die vorliegenden Begründungen zeigen aber ganz eindeutig,
dass die bisherigen Gebührenberechnungen auch im Friedhofsbereich bürgerunfreundlich ist.
Mehreinnahmen bei den Friedhofsgebühren gehen im allgemeinen Etat unter.
Daher rege ich an, endlich den kalkulatorischen Mischzinssatz abzusenken und das Anlagevermögen
vom Anschaffungswert abzuschreiben
3.) Budgetplan.
Es dürfte im Interesse von Rat und Verwaltung sein, dass den Bürgern eine leichte Möglichkeit
gegeben wird, die Verwendung ihrer Steuergelder zu kontrollieren.
Dazu rege ich an:
dem Haushaltsplan/Entwurf 2009 noch vor der Beschlussfassung, eine „Übersicht ZuschussZahlungen“ beizufügen.
Diese Auflistung ermöglicht Politikern und Bürgern, auf einen Blick zu erkennen, welchen Zuschuss
die einzelnen Vereine, Organisationen usw. bekommen.
Beispielhaft beinhaltet der Budgetplan der Stadt Ratingen diese Detaillierung.
4.) Klausurtagungen
Wie bereits in meinem Einwendungen gegen die Entwürfe der Haushaltssatzungen 2006 und 2007
ausgeführt, rege ich zur Entlastung der Pulheimer Steuerzahler und im Interesse der Pulheimer
Gastronomie an
und appelliere an die Fraktionen von CDU und SPD
die bisher anlässlich der Haushaltsberatungen von der CDU- und SPD-Fraktion durchgeführten
mehrtägigen Klausurtagungen nicht mehr außerhalb, sondern innerhalb der Stadt Pulheim
durchzuführen. Da für diese Tagungen stadteigene Räumlichkeiten und für die Beköstigung
ortsansässige Betriebe zur Verfügung stehen, ist es m.E. hier die Verwendung treuhänderisch
anvertrauter Steuergelder eine selbstverständliche Pflicht.
5.) Geldanlagen der Stadt Pulheim
Der Vorlage 86/2008 vom 14.10.2008 ist u.a. zu entnehmen:
„…dass Stadt Pulheim im Rahmen eines aktiven Zins- und Schuldenmanagements derzeit insgesamt acht
SWAP-Verträge abgeschlossen hat. Hierbei handelt es sich ausschließlich um eingesetzte Zinsderivate zum
Vorteil der Stadt ohne Zinsrisiko. Diese Zinssicherungsgeschäfte sind nach dem geltenden
Kommunalkrediterlass des Innenministeriums NRW vom 09.10.2006 erlaubt.“
Hier rege ich an, dass der Kämmerer in öffentlicher Sitzung und anschließend im Internet darstellt,
welche Gewinne für den Etat erwirtschaftet wurden.
-5-
Anlage zur Vorlage 156/2008
-5-
6.) Dr.-Köster-Saal
Nach wie vor ist der Dr.-Köster-Saal eine große finanzielle Belastung für die Stadt.
Hier entwickelten sich die Einnahmen und Ausgaben wie folgt:
Haushaltsjahr Gesamtausgaben Gesamteinnahmen Zuschuss Belegungstage Deckungsgrad
1998*
211.261 €
49.761 €
161.500 €
120
1999*
286.176 €
49.417 €
236.758 €
115
2000*
342.488 €
52.493 €
289.995 €
115
15,33%
2001*
328.476 €
48.121 €
280.355 €
105
14,65%
2002*
297.996 €
47.263 €
250.733 €
95
15,86%
2003*
311.115 €
34.978 €
276.137 €
95
11.24%
2004*
316.541 €
33.749 €
282.792 €
85
10.66%
2005*
272.001 €
38.927 €
233.074 €
80
14,31 %
2006
701.280 €
49.650 €
651.630 €
80
7,08%
2007
691.190 €
54.650 €
636.540 €
80
7,91%
* = entsprechend Rechnungslegung
Die Tabelle verdeutlicht, dass innerhalb von nur neun Jahren die Zuschüsse von 161.500 €
auf jetzt 636.540 € (+ 394 %) gestiegen sind und dies bei rückläufiger Auslastung.
2008 Umstellung auf NKF
mit folgendem „Jahresergebnis nach internen Leistungsbeziehungen“
Plan
Ansatz
2008
2009
- 677.860 - 724.640
Planung
2010
- 728.470
Planung
2011
- 731.910
Planung
2012
- 735.440 €
Der Verlust dieser Einrichtung soll also nächstes Jahr fast 730.000 Euro betragen. Für mich ist dies
ein Faß ohne Boden.
Ich rege deshalb an, dass Politik und Verwaltung gemeinsam, unter Beteiligung der Öffentlichkeit, ein
neues Konzept für den Dr.-Köster-Saal erarbeiten. Ziel muss sein, diese Einrichtung ohne
Bezuschussung zu betreiben.
Mit freundlichem Gruss
gez. Werner Kauth