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Beschlussvorlage (Kinderbetreuung für unter 3-Jährige in Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
50 kB
Datum
16.10.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 491/2007 Az.: -51-Bt Amt: - 51 BeschlAusf.: - -51- Datum: 10.09.2007 Beratungsfolge Unterausschuss Jugendhilfeplanung Termin 16.10.2007 Jugendhilfeausschuss 07.11.2007 Betrifft: Bemerkungen Kinderbetreuung für unter 3-Jährige in Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Siehe Seite 8 - die Vorlage berührt den HP 2008. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 10.09.2007 Beschlussentwurf: 1. Die Verwaltung legt eine Bedarfsplanung für unter 3-Jährige mit den entsprechenden Kostenfolgen vor, wenn Landes- und Bundesgesetzgeber die angekündigten Gesetze und die damit verbundenen Verordnungen verabschiedet haben. 2. Bei der Bedarfsplanung ist von insgesamt 280 Plätzen für unter 3-Jährige auszugehen. Die Plätze sind wie folgt aufzuteilen: 130 Plätze in Kindertagesstätten 90 Plätze in Spielgruppen 60 Plätze in Kindertagespflege. 3. Eine Beschlussfassung über die Umsetzung der Bedarfsplanung erfolgt in kurz- und mittelfristigen Schritten, wenn die Planung vorliegt. 4. Um die bedarfsgerechte Betreuung für unter 3-Jährige in Liblar kurzfristig ohne kostenaufwändige Investivmaßnahmen zu verbessern, wird die Verwaltung beauftragt, in Vertragsverhandlungen mit der kath. Kirchengemeinde St. Barbara die Weiterführung der 3. Gruppe über den 31.07.2008 hinaus zu sichern. Der Rat wird gebeten, die zusätzlichen HH-Mittel ab dem 01.08.2008 bereitzustellen. 5. Um die bedarfsgerechte Betreuung für über und unter 3-Jährige in Bliesheim mittelfristig zu verbessern, wird die Verwaltung beauftragt, für den Ausbau des städtischen Kindergartens in Bliesheim um eine Gruppe Fördermittel zu beantragen. Eine Entscheidung über den Ausbau wird nach Vorlage der detaillierten Kosten getroffen. Begründung: Der Bundesgesetzgeber hat für den Fall, dass zum 01. Januar 2005 ein bedarfsgerechtes Angebot an Plätzen für Kinder unter drei Jahren noch nicht bereit gehalten werden kann, im § 24 a des SGB VIII die örtlichen Träger der Jugendhilfe im Rahmen ihrer Jugendhilfeplanung u. a. verpflichtet, jährlich zum 15. März jeweils den aktuellen Bedarf zu ermitteln und den erreichten Ausbaustand festzustellen. In Erftstadt kann noch kein bedarfsgerechtes Angebot für die U3Betreuung vorgehalten werden. Der JHA hat in seiner Sitzung am 22.08.2007 die V 174/2007 wie folgt behandelt: Umfrageergebnisse bzgl. Betreuung der unter 3-jährigen Kinder StV Moron beantragt, die Verwaltung mit der Erstellung eines Konzepts bzgl. der Betreuung der unter 3-jährigen Kinder in Erftstadt unter Benennung der Folgekosten zu beauftragen. SB Kirchharz beantragt, dass die Verwaltung ein neues Konzept zur Thematik der Unterdreijährigen-Betreuung in Erftstadt vorlegt, damit in den städtischen Gremien eine sachlich fundierte Diskussion stattfinden kann. Er verweist insofern auf den Antrag der CDU-Fraktion 451/2007. StV Obladen hält die Erstellung eines Konzepts für überflüssig, solange die Folgekosten nicht bekannt sind. Der Vorsitzende schlägt folgenden Beschluss vor: Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der Elternbefragung und belastbarer Daten ein Konzept mit Darlegung der finanziellen Auswirkungen zu erstellen. Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Nach einer ersten Bedarfsabfrage vor 2,5 Jahren wurden für ein Ausbauprogramm für die Betreuung der unter 3-Jährigen 90 Plätze in Kindertageseinrichtungen, 60 Plätze in Spielgruppen und 60 Plätze in Kindertagespflege zugrunde gelegt. Die erneute Befragung zu Anfang dieses Jahres ergab einen höheren Bedarf. Insgesamt gaben Eltern von 291 Kindern einen Betreuungsbedarf an. Die Schaffung von nur 210 Plätzen kann insofern nicht mehr aufrecht erhalten werden. StV Herwartz bewertete den neuen Bedarf in seinem Schreiben vom 14.05.2007 (Anlage zu V 174/2007) dergestalt, dass nunmehr 130 Plätze in Kindertageseinrichtungen, 90 Plätze in Spielgruppen und 60 Plätze in Kindertagespflege bis zum 01.10.2010 zu schaffen sind. Die Gesamtzahl von 280 Plätzen nennt auch die CDU in Ihrem Antrag vom 17.08.2007, behandelt im JHA am 22.08.2007. Die Verwaltung des Jugendamtes übernimmt diese Zahlen, obwohl die Eltern den Bedarf an Kindertagespflege lediglich mit 36 Plätzen und den Bedarf für eine Kindertagesstättenbetreuung mit 139 Plätzen angaben. Die Verwaltung des Jugendamtes hält die Betreuung in Kindertagespflege gerade für ganz junge Kinder für geeignet. Hinzu kommt, dass Tagespflege da nötig ist, wo die Tagestätten den Betreuungsbedarf der Eltern in den frühen Morgen- und späten Nachmittagsstunden noch nicht abdecken. Die Verwaltung weist erneut darauf hin, dass der Gesetzgeber Spielgruppen nicht in den Katalog der Betreuungseinrichtungen aufgenommen hat. Die Verwaltung hält Spielgruppen gleichwohl insbesondere aus Kostengründen für eine geeignete Betreuungsform, wenn Eltern nur einen zwei- höchstens dreitägigen Vormittagsbetreuungsbedarf haben. Sollten aber Spielgruppen in der Praxis bei den Eltern ungenügende Akzeptanz finden, müssten die Plätze in Kindertagespflege und in Tageseinrichtungen entsprechend erhöht werden. Zum heutigen Zeitpunkt kann eine mit detaillierten Kosten belegte Planung noch nicht aufgezeigt werden, da das neue nordrhein-westfälische Kinderbildungsgesetz wie die angekündigte -2- bundesgesetzliche Regelung noch nicht verabschiedet sind. Auf Bund-/Länderebene wurde aber zum Betreuungsausbau am 28. August 2007 folgender Beschluss gefasst: “1. Gemeinsame Zielvereinbarung: Bedarfsgerechter Ausbau der Betreuungsangebote für unter Dreijährige bis 2013: insgesamt bundesweit für 35% der unter Dreijährigen, d.h. ca. 750.000 Plätze. 2. Der Bund beteiligt sich an der Finanzierung in der Ausbauphase bis 2013 mit 4 Mrd. €. Für Investitionen wird auf der Grundlage der vorliegenden Verwaltungsvereinbarung (Stand 28.08.07) ab 2008 bis 2013 ein Betrag von 2,15 Mrd. € zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus beteiligt sich der Bund ab 2009 aufwachsend bis 2013 über einen Festbetrag bei der Umsatzsteuerverteilung zugunsten der Länder an den zusätzlich entstehenden Betriebsausgaben ( 2009 : 100 Mio. €; 2010: 200 Mio. €; 211: 350 Mio. €; 2012: 500 Mio. €; 2013: 700 Mio. € ). Anschließend – ab 2014 – wird sich der Bund laufend mit 770 Mio. € p. a. an der Finanzierung der durch den Ausbau entstehenden zusätzlichen Betriebskosten, die über die Marge des TAG hinausgehen, beteiligen. 3. Die Länder werden durch geeignete Maßnahmen dafür Sorge tragen, dass die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel auch tatsächlich und zusätzlich den Kommunen und Trägern zur Verfügung gestellt werden. Die Länder werden ebenfalls finanzielle Voraussetzungen dafür schaffen, dass die vereinbarten Ziele erreicht werden. 4. Die Länder stimmen der bundesweiten Einführung eines Rechtsanspruches auf ein Betreuungsangebot für alle Kinder vom vollendeten 1. bis zum 3. Lebensjahr mit Beginn des Kindergartenjahres 2013/2014 zu. Ab 2013 soll für diejenigen Eltern, die ihre Kinder von 1 bis 3 Jahren nicht in Einrichtungen betreuen lassen wollen oder können, eine monatliche Zahlung (z.B. Betreuungsgeld) eingeführt werden. Zum Verfahren 1. Die Arbeitsgruppe von Bund und Ländern empfiehlt den Koalitionsfraktionen, im September 2007 ein Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetz zur Einrichtung eines Sondervermögens für die Bereitstellung der Investitionshilfen auf der Grundlage der vorliegenden Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern in den Deutschen Bundestag einzubringen. Ziel ist ein Inkrafttreten dieses Gesetz noch in diesem Jahr. 2. Die Bundesregierung wird auf der Grundlage der unter II. genannten Vereinbarungen bis Ende des Jahres ein zustimmungspflichtiges Artikelgesetz mit den erforderlichen Änderungen des SGB VIII sowie den Änderungen im Finanzausgleichgesetz auf den Weg bringen. 3. Die Verwaltungsvereinbarung zu den Investitionshilfen tritt zum 1. Januar 2009 außer Kraft, wenn die im Zusammenhang mit dem Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetz notwendigen Änderungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes und des Finanzausgleichsgesetzes nicht bis zum 31. Dezember 2008 im Bundesgesetzblatt verkündet worden sind.“ Die Bundesregierung hat inzwischen angekündigt, unverzüglich die notwendigen gesetzlichen Schritte einzuleiten, die im Hinblick auf das vereinbarte Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetz sowie die Verfahrensregelung unter Punkt III.3 zur Novellierung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) und des Finanzausgleichsgesetzes erforderlich sind. Gleichwohl können erste Aussagen hinsichtlich der zu schaffenden Betreuungslätze auf der Basis der letzten Befragung gemacht werden. Die Verwaltung weist darauf hin, dass diese Zahlen noch erheblich unter den 35 % der Vereinbarung auf Bund-/Länderebene liegen. Inwieweit sich die zu schaffenden Plätze mit Blick auf den Rechtsanspruch im Jahr 2013 auswirken werden, bleibt abzuwarten. Zu Spielgruppen: -3- Das Spielgruppenkonzept wurde am 28.02.2007 im JHA bereits beschlossen. Ausgehend von seinerzeit 60 Plätzen, einer städtischen Spielgruppe im Familienzentrum Willy-Brandt-Straße und somit 5 zu finanzierenden Spielgruppen in freier Trägerschaft wurden die Kosten mit ca. 15.000 € für 2007 und weiteren 15.000 € für 2008 beziffert. In 2007 sind bisher noch keine Plätze bei freien Trägern gefördert worden. Die Verwaltung des Jugendamtes hat somit auch noch keinen Überblick darüber, wie viele Eltern die Spielgruppen als Betreuungsersatz während ihrer Berufstätigkeit nutzen. Die Spielgruppe in der Willy-Brandt-Straße ist zielgruppengemäß besetzt. Sollen jetzt 90 Plätze den Spielgruppenbedarf decken, sind ab 2009 drei weitere Gruppen in die Förderung aufzunehmen. Finanziell bedeutet dies weitere 15.000 € ab 2009. Sollten die vorhandenen Spielgruppenangebote nicht im Sinne der Zielgruppe berufstätiger Eltern bedarfsgerecht sein, wären weitere Gruppen an die zukünftigen Familienzentren anzubinden. Bei insgesamt 8 Familienzentren könnten so mindestens 80 Plätze entstehen. Zu Kindertagespflege: Auch das Konzept zur Kindertagespflege (579/2006) mit den dazu gehörenden finanziellen Richtlinien (527/2006) ist vom JHA am 18.10.2006 bereits verabschiedet worden. Die Kostenkalkulation ging von einem Zuschussbedarf in Höhe von • • • 145.000 € für 20 U3- und 10 Ü3-Kinder in 2007, 257.000 € für 40 U3- und 10 Ü3-Kinder in 2008 und 368.000 € für 60 U3- und 10 Ü3-Kinder in 2009 bei 30 Betreuungstunden und einem Elternbeitrag von 112,-€ aus. 55.000 € waren seinerzeit für die Tagespflege bereits im Budget bereitgestellt. Die Praxis zeigt, dass 30 Std. nur in den wenigstens Fällen beansprucht werden. Durchschnittlich werden 23 Std. gebucht. Der durchschnittliche Elternbeitrag liegt fast punktgenau bei 113,- €. Aufgrund der somit „ersparten“ kalkulatorischen Ausgabe konnten auch bedarfsgerecht mehr als 20 Fälle bewilligt werden. Zur Zeit sind 31 Plätze belegt. Unter Anrechnung der ab dem 01.08.2008 gezahlten Landeszuweisung in Höhe von 725,- € pro Kind und Jahr sieht die neue Kalkulation daher wie folgt aus: • • 220.000 € für 40 U3- und 10 Ü3-Kinder in 2008 und 286.500 € für 60 U3- und 10 Ü3-Kinder ab 2009. Zu Kindertagesstätten: Der zu schaffende Platzbedarf in den Kindertagesstätten ist abhängig von den zurückgehenden Kinderzahlen im Ü3-Bereich und den damit verbundenen Leerkapazitäten in vorhandenen Räumlichkeiten. Bei der Berechnung der zur Verfügung stehenden Plätze ist aber auch immer eine strukturelle Anpassung der Einrichtungen an den notwendigen Betreuungsbedarf der 3 – 6Jährigen zu berücksichtigen. So sind folgende Änderungen erforderlich: • In der städtischen Kindertageseinrichtung Borr wird zum 01.08.2008 eine der zwei vorhandenen Gruppen mit 3- bis 6-jährigen Kindern in eine Tagesgruppe umgewandelt. • In der städtischen Kindertageseinrichtung Herrig wird zum 01.08.2008 eine weitere Gruppe mit 3- bis 6-jährigen Kindern in eine Tagesgruppe umgewandelt. • Ab dem 01.08.2008 schließt die katholische Kirchengemeinde St. Martinus in Kierdorf eine der beiden vorhandenen Gruppen. -4- • In der integrativen Kindertageseinrichtung Liblar, Theodor-Heuß-Straße, wird zum 01.08.2008 eine weitere der fünf vorhandenen Gruppen mit 3- bis 6-jährigen Kindern in eine integrative Gruppe mit fünf behinderten und zehn nicht behinderten Kindern umgewandelt. • Ab dem 01.08.2008 schließt die katholische Kirchengemeinde St. Barbara in Liblar eine der drei vorhandenen Gruppen. • Ab dem 01.08.2011 schließt die evangelische Kirchengemeinde in Liblar eine der beiden vorhandenen Gruppen. Wie sich die Anzahl der frei werdenden Plätze bis zum Jahr 2010 entwickelt, ergibt sich aus der u.a. Tabelle. Sollten sich durch die kontinuierlich im Oktober abgerufenen Daten erhebliche Veränderungen der Prognosen ergeben, wird der Ausschuss zeitnah informiert. Die Daten des Jahres 2010 sind Prognosezahlen. Keine eklatanten Veränderungen wie in den vergangenen Jahren sind mittelfristig durch Baumaßnahmen zu erwarten. Die Einwohner/innenzahl stagniert seit dem Jahr 2002. Kleinere lokale Auswirkungen durch Zuzüge/Abwanderungen sind möglich. Da eine stadtweite wohnortnahe Versorgung aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist, bleibt die zurzeit teilweise vorhandene ungleiche Versorgung noch lange Realität. Tabelle 1 Versorgung mit Plätzen für 3- bis 6-Jährige nach Bezirken (KDVZ) Stadtteil Plätze 2007 2008 2009 + 4. + 4. + 4. 1.8. 1.8. 1.8. Jg. Jg. Jg. 74 50 41 35 41 34 43 Blessem/Fr. 95 - 33 -4 - 25 - 14 - 31 -6 Köttingen Ges. 169 17 37 10 27 3 37 Bliesheim 70 - 25 -9 - 25 - 14 - 28 - 14 45/40 34 37 35 31 30 32 Borr/Sch. 0 - 12 -9 -9 -6 -7 -5 Niederberg 95 - 33 -7 - 23 1 - 15 8 Friesheim Ges. 140 - 11 21 3 26 8 35 Erp 75 - 10 7 2 23 15 32 70 20 30 20 28 16 18 Dirmerzheim 115 - 23 -5 - 25 1 - 17 10 Gymnich/M. Ges. 185 -3 25 - 5 29 -1 28 25 -6 3 -2 1 -4 -4 Ahrem 70/65 59 61 60 56 54 56 Herrig 293 - 93 - 24 - 77 - 8 - 51 19 Lechenich/Kon. Ges. 388/383 - 40 40 - 19 49 -1 71 Kierdorf 70/75 - 15 25 16 13 4 27 Liblar 348/323 - 17 78 20 49 -4 41 Sonstige 25/30 25 25 25 30 30 30 Plätze 1.496/1.445 - 79 Gesamt: 249 27 232 26 287 Quelle: V 50/2007; JHA vom 21.03.2007, Tabelle 6, S. 6 2010 + 4. 1.8. Jg. 29 38 - 27 -4 2 34 - 25 - 12 28 31 -7 -5 - 13 7 8 33 21 34 9 11 -4 19 5 30 -6 -5 54 55 - 24 38 24 88 10 27 - 11 30 30 30 64 294 Aus der Tabelle kann entnommen werden, dass ein ausgeglichenes Nachfrage-AngebotVerhältnis für die Versorgung der 3- bis 6-Jährigen auf Stadtebene im Herbst 2008 erreicht wird. Eine Unterversorgung besteht zum Zeitpunkt der höchsten Inanspruchnahme (31.07.) bis zum Jahr 2010 auf Bezirksebene in Bliesheim und Liblar fort. -5- Die Prognose des LDS (vgl. V 390/2006) geht von einem Zuwachs von plus 200 Einwohner/innen pro Jahr aus. Eine Hochrechnung bis zum Jahr 2015 auf dieser Grundlage unter Berücksichtigung der Vorverlegung des Einschulungsstichtags und der beabsichtigten Schließungen der kirchlichen Gruppen sowie der Strukturanpassungen sieht wie folgt aus: Tabelle 2 Versorgung mit Plätzen für 3- bis 6-Jährige nach Bezirken (LDS) Stadtteil 2010 2011 2012 2013 2014 2015 + 4. + 4. + 4. + 4. + 4. + 4. 1.8. 1.8. 1.8. 1.8. 1.8. 1.8. Jg. Jg. Jg. Jg. Jg. Jg. 35 40 36 41 37 42 38 43 39 44 40 45 Blessem/Fr. - 13 3 -10 6 -7 9 -5 11 -2 14 1 17 Köttingen Ges. 22 43 26 47 30 51 33 54 37 58 41 62 Bliesheim - 17 - 5 -14 -2 -11 1 -7 5 -4 8 - 1 11 30 31 30 31 30 31 31 32 31 32 31 32 Borr/Sch. -8 -7 -8 -7 -8 -7 -7 -6 -7 -6 -7 -6 Niederberg -5 9 -2 12 0 14 3 17 5 19 8 22 Friesheim Ges. 17 33 20 36 23 39 26 42 29 45 32 48 Erp 8 17 10 19 11 21 13 22 14 24 16 26 24 31 25 32 27 34 28 35 29 36 Dirmerzheim 23 30 - 4 13 -1 16 2 19 5 23 8 26 11 29 Gymnich/M. Ges. 19 43 23 47 27 52 32 56 36 61 40 65 0 4 1 5 1 5 2 6 2 6 3 7 Ahrem 56 67 56 65 56 63 57 62 57 60 57 58 Herrig -14 31 -6 39 3 48 11 56 19 64 Lechenich/K. - 22 23 Ges. 34 94 43 101 52 108 61 115 70 122 79 129 Kierdorf -9 2 -5 6 -1 10 3 14 7 18 11 22 Liblar 15 57 25 67 34 77 44 86 53 96 63 106 Sonstige Pl. 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 Gesamt: 102 271 144 317 186 362 227 408 269 453 311 499 Quelle: V 346/2006; JHA vom 17.05.2006, Tabelle 5, S. 12 Die Gegenüberstellung der Prognosen der KDVZ und des LDS für das Jahr 2010 divergieren. Die KDVZ-Prognose ist zwar realistischer, da sie mit der Anzahl der zum größten Teil bereits geborenen Kinder rechnet, eignet sich aber nicht für langfristige Prognosen. Die LDS-Daten weisen in die weitere Zukunft, basieren aber auf Annahmen, die auf Stadtebene eintreten können oder nicht. Aus der Tabelle kann entnommen werden, dass ein ausgeglichenes Nachfrage-AngebotVerhältnis für die Versorgung der 3- bis 6-Jährigen auf Stadtebene erreicht wird. Eine Unterversorgung besteht zum Zeitpunkt der höchsten Inanspruchnahme (31.07.) bis zum Jahr 2015 auf Bezirksebene in Bliesheim (- 1) fort. Umwandlungsfähig in Plätze zur Versorgung von unter 3-Jährigen sind prognostisch 311 Plätze im Jahr 2015 bzw. 269 im Jahr 2013, dem Jahr des Inkrafttretens des Rechtsanspruchs auf einen Platz für 1- bis 3-Jährige. Dies entspricht nach heutigen Regelungen 155 Plätzen für unter 3Jährige in 2015 und 135 Plätzen in 2013. Im Jahr 2010 könnten rein rechnerisch auf Stadtebene nach Prognose der KDVZ 32 oder nach LDS-Prognose 51 Plätze zur Versorgung der unter 3-jährigen Kinder bereitgestellt werden. -6- Abhängig von der lokalen Versorgungssituation und vom Inanspruchnahmeverhalten der Eltern der drei Jahre alt werdenden Kinder besteht heute schon die Möglichkeit, abweichend von der o. a. Rechnung Plätze für unter 3-jährige – wie bereits seit dem Jahr 2004/05 praktiziert – frühzeitiger zur Verfügung zu stellen. Die Versorgungssituation der unter 3-Jährigen auf Stadtteilebene stellt sich also de facto besser dar. Jetzige Versorgung der unter 3-Jährigen Die Anzahl der unter 3-Jährigen wird nach der Prognose der LDS bei einem Zuwachs von netto 200 Einwohner/innen jährlich bis zum Jahr 2011 von jetzt etwa 1.180 um 80 auf 1.100 sinken und danach wieder ansteigen. Auf die Versorgung in Kindertagesstätten entfallen nach der neuesten Umfrage etwa 12 Prozent der unter 3-Jährigen (= 140 Plätze), wobei für diese Planung 130 Plätze als Bedarf anerkannt werden. Neben den zurzeit zur Verfügung stehenden „regulären“ 24 Plätzen für unter 3-Jährige in Blessem (10), Lechenich (7) und Liblar (7) werden in verschiedenen Einrichtungen weitere Kinder unter drei Jahren (ein U3-Kind auf zwei Plätzen) versorgt. Tabelle 3 Plätze für unter 3-Jährige durch Umwandlungen (KDVZ) und benötigte Plätze am 01.08.2008 Stadtteil WB 0-<3 Bedar U3-Kita- besetz. f 12 % wunsch Plätze Diff. a b c d e f 31 4 4 8 4 Blessem/Fr. 103 12 10 2 -8 Köttingen Ges. 134 16 14 10 -4 Bliesheim 87 10 9 0 -9 8 1 0 1 1 Borr/Sch. 5 1 0 0 0 Niederberg 91 11 12 4 8 Friesheim Ges. 104 13 12 5 -7 Erp 44 5 4 3 -1 49 6 7 4 -3 Dirmerzheim 101 12 12 0 - 12 Gymnich/M. Ges. 150 18 19 4 - 14 30 4 3 0 -3 Ahrem 10 1 0 0 0 Herrig Lechenich/K 284 33 28 13 - 15 on. Ges. 324 38 31 13 - 18 Kierdorf 54 6 8 6 -2 Liblar 286 34 43 14 - 29 Gesamt: 1.183 139 139 56 - 83 Erläuterung: b = Kinder unter 3 Jahren im Stadtteil c = Bedarf bei Nachfrage von 12 Prozent der Altersgruppe (lt. Befragung) d = Nachfrager/innen lt. Befragung e = Vorhandene „reguläre“ und besetzte Plätze für unter 3-Jährige (Stand: 09.2007) f = Differenz d - e Fazit Durch die zurückgehende Zahl der 3- bis 6-jährigen Kinder bis zum Jahr 2010 kann jedem nachfragenden Kind dieser Altersgruppe ein Platz in einer Kindertageseinrichtung gesichert werden. Einem ebenfalls vorhandenen Rückgang der Anzahl der unter 3-Jährigen steht ein -7- steigender Bedarf an Plätzen für diese Altersgruppe gegenüber. Die zunehmenden Umwandlungen von Plätzen für 3- bis 6-Jährige in Plätze für unter 3-Jährige beweisen dies. Die Schließungsabsichten der kath. Kirche in Liblar berücksichtigend, stehen im Jahr 2010 auf Stadtebene rechnerisch neben den jetzt vorhandenen „regulären“ 24 Plätzen zwischen 32 und 51 weitere Plätze für die Betreuung von unter 3-jährigen Kindern zur Verfügung. Insgesamt wünschen aber 140 Eltern für ihre 3-jährigen Kinder eine Betreuungsmöglichkeit in einer Kindertageseinrichtung. Ein Bedarf von 130 Plätzen wird anerkannt. Zurzeit können auf Stadtteilebene 56 unter 3-Jährige versorgt werden. Um diese Zahl kurz- und mittelfristig zu verbessern, schlägt die Verwaltung vor, 1. in Vertragsverhandlungen mit der kath. Kirchengemeinde St. Barbara die Weiterführung der 3. Gruppe über den 31.07.2008 hinaus zu sichern. Nach Kalkulation der Verwaltung würden nach jetziger Rechtslage jährliche Mehrkosten in Höhe von ca. 32.500 € entstehen. 2. für den Ausbau des städtischen Kindergartens in Bliesheim um eine Gruppe Fördermittel aus dem neuen Bundesprogramm zu beantragen. Eine Entscheidung über den Ausbau soll aber erst nach Vorlage der detaillierten Kosten getroffen werden. Nach vorliegenden Berechnungen betragen die Gesamtkosten für einen Erweiterungsbau ca. 320.000 €. An zusätzlichen Betriebskosten entstehen nach jetziger Rechtslage netto ca. 24.500 €. 3. Die weiteren Planungsschritte erfolgen nach Verabschiedung der neuen landes- und bundesgesetzlichen Regelungen. I.V. (Erner) -8-