Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
50 kB
Datum
16.10.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
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STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 491/2007
Az.: -51-Bt
Amt: - 51 BeschlAusf.: - -51- Datum: 10.09.2007
Beratungsfolge
Unterausschuss Jugendhilfeplanung
Termin
16.10.2007
Jugendhilfeausschuss
07.11.2007
Betrifft:
Bemerkungen
Kinderbetreuung für unter 3-Jährige in Erftstadt
Finanzielle Auswirkungen:
Siehe Seite 8 - die Vorlage berührt den HP 2008.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 10.09.2007
Beschlussentwurf:
1. Die Verwaltung legt eine Bedarfsplanung für unter 3-Jährige mit den entsprechenden
Kostenfolgen vor, wenn Landes- und Bundesgesetzgeber die angekündigten Gesetze und die
damit verbundenen Verordnungen verabschiedet haben.
2. Bei der Bedarfsplanung ist von insgesamt 280 Plätzen für unter 3-Jährige auszugehen. Die
Plätze sind wie folgt aufzuteilen:
130 Plätze in Kindertagesstätten
90 Plätze in Spielgruppen
60 Plätze in Kindertagespflege.
3. Eine Beschlussfassung über die Umsetzung der Bedarfsplanung erfolgt in kurz- und
mittelfristigen Schritten, wenn die Planung vorliegt.
4. Um die bedarfsgerechte Betreuung für unter 3-Jährige in Liblar kurzfristig ohne
kostenaufwändige Investivmaßnahmen zu verbessern, wird die Verwaltung beauftragt, in
Vertragsverhandlungen mit der kath. Kirchengemeinde St. Barbara die Weiterführung der 3.
Gruppe über den 31.07.2008 hinaus zu sichern. Der Rat wird gebeten, die zusätzlichen HH-Mittel
ab dem 01.08.2008 bereitzustellen.
5. Um die bedarfsgerechte Betreuung für über und unter 3-Jährige in Bliesheim mittelfristig zu
verbessern, wird die Verwaltung beauftragt, für den Ausbau des städtischen Kindergartens in
Bliesheim um eine Gruppe Fördermittel zu beantragen. Eine Entscheidung über den Ausbau wird
nach Vorlage der detaillierten Kosten getroffen.
Begründung:
Der Bundesgesetzgeber hat für den Fall, dass zum 01. Januar 2005 ein bedarfsgerechtes Angebot
an Plätzen für Kinder unter drei Jahren noch nicht bereit gehalten werden kann, im § 24 a des
SGB VIII die örtlichen Träger der Jugendhilfe im Rahmen ihrer Jugendhilfeplanung u. a.
verpflichtet, jährlich zum 15. März jeweils den aktuellen Bedarf zu ermitteln und den erreichten
Ausbaustand festzustellen. In Erftstadt kann noch kein bedarfsgerechtes Angebot für die U3Betreuung vorgehalten werden.
Der JHA hat in seiner Sitzung am 22.08.2007 die V 174/2007 wie folgt behandelt:
Umfrageergebnisse bzgl. Betreuung der unter 3-jährigen Kinder
StV Moron beantragt, die Verwaltung mit der Erstellung eines Konzepts bzgl. der Betreuung
der unter 3-jährigen Kinder in Erftstadt unter Benennung der Folgekosten zu beauftragen.
SB Kirchharz beantragt, dass die Verwaltung ein neues Konzept zur Thematik der
Unterdreijährigen-Betreuung in Erftstadt vorlegt, damit in den städtischen Gremien eine
sachlich fundierte Diskussion stattfinden kann. Er verweist insofern auf den Antrag der
CDU-Fraktion 451/2007.
StV Obladen hält die Erstellung eines Konzepts für überflüssig, solange die Folgekosten
nicht bekannt sind.
Der Vorsitzende schlägt folgenden Beschluss vor:
Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der Elternbefragung und belastbarer Daten
ein Konzept mit Darlegung der finanziellen Auswirkungen zu erstellen.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Nach einer ersten Bedarfsabfrage vor 2,5 Jahren wurden für ein Ausbauprogramm für die
Betreuung der unter 3-Jährigen
90 Plätze in Kindertageseinrichtungen,
60 Plätze in Spielgruppen und
60 Plätze in Kindertagespflege
zugrunde gelegt. Die erneute Befragung zu Anfang dieses Jahres ergab einen höheren Bedarf.
Insgesamt gaben Eltern von 291 Kindern einen Betreuungsbedarf an. Die Schaffung von nur 210
Plätzen kann insofern nicht mehr aufrecht erhalten werden.
StV Herwartz bewertete den neuen Bedarf in seinem Schreiben vom 14.05.2007 (Anlage zu V
174/2007) dergestalt, dass nunmehr
130 Plätze in Kindertageseinrichtungen,
90 Plätze in Spielgruppen und
60 Plätze in Kindertagespflege
bis zum 01.10.2010 zu schaffen sind. Die Gesamtzahl von 280 Plätzen nennt auch die CDU in
Ihrem Antrag vom 17.08.2007, behandelt im JHA am 22.08.2007.
Die Verwaltung des Jugendamtes übernimmt diese Zahlen, obwohl die Eltern den Bedarf an
Kindertagespflege lediglich mit 36 Plätzen und den Bedarf für eine Kindertagesstättenbetreuung
mit 139 Plätzen angaben. Die Verwaltung des Jugendamtes hält die Betreuung in
Kindertagespflege gerade für ganz junge Kinder für geeignet. Hinzu kommt, dass Tagespflege da
nötig ist, wo die Tagestätten den Betreuungsbedarf der Eltern in den frühen Morgen- und späten
Nachmittagsstunden noch nicht abdecken.
Die Verwaltung weist erneut darauf hin, dass der Gesetzgeber Spielgruppen nicht in den Katalog
der Betreuungseinrichtungen aufgenommen hat. Die Verwaltung hält Spielgruppen gleichwohl
insbesondere aus Kostengründen für eine geeignete Betreuungsform, wenn Eltern nur einen
zwei- höchstens dreitägigen Vormittagsbetreuungsbedarf haben. Sollten aber Spielgruppen in der
Praxis bei den Eltern ungenügende Akzeptanz finden, müssten die Plätze in Kindertagespflege
und in Tageseinrichtungen entsprechend erhöht werden.
Zum heutigen Zeitpunkt kann eine mit detaillierten Kosten belegte Planung noch nicht aufgezeigt
werden, da das neue nordrhein-westfälische Kinderbildungsgesetz wie die angekündigte
-2-
bundesgesetzliche Regelung noch nicht verabschiedet sind. Auf Bund-/Länderebene wurde aber
zum Betreuungsausbau am 28. August 2007 folgender Beschluss gefasst:
“1. Gemeinsame Zielvereinbarung: Bedarfsgerechter Ausbau der Betreuungsangebote für unter
Dreijährige bis 2013: insgesamt bundesweit für 35% der unter Dreijährigen, d.h. ca. 750.000
Plätze.
2. Der Bund beteiligt sich an der Finanzierung in der Ausbauphase bis 2013 mit 4 Mrd. €. Für
Investitionen wird auf der Grundlage der vorliegenden Verwaltungsvereinbarung (Stand 28.08.07)
ab 2008 bis 2013 ein Betrag von 2,15 Mrd. € zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus beteiligt sich
der Bund ab 2009 aufwachsend bis 2013 über einen Festbetrag bei der Umsatzsteuerverteilung
zugunsten der Länder an den zusätzlich entstehenden Betriebsausgaben ( 2009 : 100 Mio. €;
2010: 200 Mio. €; 211: 350 Mio. €; 2012: 500 Mio. €; 2013: 700 Mio. € ). Anschließend – ab 2014 –
wird sich der Bund laufend mit 770 Mio. € p. a. an der Finanzierung der durch den Ausbau
entstehenden zusätzlichen Betriebskosten, die über die Marge des TAG hinausgehen, beteiligen.
3. Die Länder werden durch geeignete Maßnahmen dafür Sorge tragen, dass die vom Bund zur
Verfügung gestellten Mittel auch tatsächlich und zusätzlich den Kommunen und Trägern zur
Verfügung gestellt werden. Die Länder werden ebenfalls finanzielle Voraussetzungen dafür
schaffen, dass die vereinbarten Ziele erreicht werden.
4. Die Länder stimmen der bundesweiten Einführung eines Rechtsanspruches auf ein
Betreuungsangebot für alle Kinder vom vollendeten 1. bis zum 3. Lebensjahr mit Beginn des
Kindergartenjahres 2013/2014 zu.
Ab 2013 soll für diejenigen Eltern, die ihre Kinder von 1 bis 3 Jahren nicht in Einrichtungen
betreuen lassen wollen oder können, eine monatliche Zahlung (z.B. Betreuungsgeld) eingeführt
werden.
Zum Verfahren
1. Die Arbeitsgruppe von Bund und Ländern empfiehlt den Koalitionsfraktionen, im September
2007 ein Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetz zur Einrichtung eines Sondervermögens für die
Bereitstellung der Investitionshilfen auf der Grundlage der vorliegenden Verwaltungsvereinbarung
zwischen Bund und Ländern in den Deutschen Bundestag einzubringen. Ziel ist ein Inkrafttreten
dieses Gesetz noch in diesem Jahr.
2. Die Bundesregierung wird auf der Grundlage der unter II. genannten Vereinbarungen bis Ende
des Jahres ein zustimmungspflichtiges Artikelgesetz mit den erforderlichen Änderungen des SGB
VIII sowie den Änderungen im Finanzausgleichgesetz auf den Weg bringen.
3. Die Verwaltungsvereinbarung zu den Investitionshilfen tritt zum 1. Januar 2009 außer Kraft,
wenn die im Zusammenhang mit dem Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetz notwendigen
Änderungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes und des Finanzausgleichsgesetzes nicht bis
zum 31. Dezember 2008 im Bundesgesetzblatt verkündet worden sind.“
Die Bundesregierung hat inzwischen angekündigt, unverzüglich die notwendigen gesetzlichen
Schritte einzuleiten, die im Hinblick auf das vereinbarte Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetz
sowie die Verfahrensregelung unter Punkt III.3 zur Novellierung des Kinder- und
Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) und des Finanzausgleichsgesetzes erforderlich sind.
Gleichwohl können erste Aussagen hinsichtlich der zu schaffenden Betreuungslätze auf der Basis
der letzten Befragung gemacht werden. Die Verwaltung weist darauf hin, dass diese Zahlen noch
erheblich unter den 35 % der Vereinbarung auf Bund-/Länderebene liegen. Inwieweit sich die zu
schaffenden Plätze mit Blick auf den Rechtsanspruch im Jahr 2013 auswirken werden, bleibt
abzuwarten.
Zu Spielgruppen:
-3-
Das Spielgruppenkonzept wurde am 28.02.2007 im JHA bereits beschlossen. Ausgehend von
seinerzeit 60 Plätzen, einer städtischen Spielgruppe im Familienzentrum Willy-Brandt-Straße und
somit 5 zu finanzierenden Spielgruppen in freier Trägerschaft wurden die Kosten mit ca. 15.000 €
für 2007 und weiteren 15.000 € für 2008 beziffert.
In 2007 sind bisher noch keine Plätze bei freien Trägern gefördert worden. Die Verwaltung des
Jugendamtes hat somit auch noch keinen Überblick darüber, wie viele Eltern die Spielgruppen als
Betreuungsersatz während ihrer Berufstätigkeit nutzen. Die Spielgruppe in der Willy-Brandt-Straße
ist zielgruppengemäß besetzt.
Sollen jetzt 90 Plätze den Spielgruppenbedarf decken, sind ab 2009 drei weitere Gruppen in die
Förderung aufzunehmen. Finanziell bedeutet dies weitere 15.000 € ab 2009.
Sollten die vorhandenen Spielgruppenangebote nicht im Sinne der Zielgruppe berufstätiger Eltern
bedarfsgerecht sein, wären weitere Gruppen an die zukünftigen Familienzentren anzubinden. Bei
insgesamt 8 Familienzentren könnten so mindestens 80 Plätze entstehen.
Zu Kindertagespflege:
Auch das Konzept zur Kindertagespflege (579/2006) mit den dazu gehörenden finanziellen
Richtlinien (527/2006) ist vom JHA am 18.10.2006 bereits verabschiedet worden.
Die Kostenkalkulation ging von einem Zuschussbedarf in Höhe von
•
•
•
145.000 € für 20 U3- und 10 Ü3-Kinder in 2007,
257.000 € für 40 U3- und 10 Ü3-Kinder in 2008 und
368.000 € für 60 U3- und 10 Ü3-Kinder in 2009
bei 30 Betreuungstunden und einem Elternbeitrag von 112,-€ aus. 55.000 € waren seinerzeit für
die Tagespflege bereits im Budget bereitgestellt.
Die Praxis zeigt, dass 30 Std. nur in den wenigstens Fällen beansprucht werden. Durchschnittlich
werden 23 Std. gebucht. Der durchschnittliche Elternbeitrag liegt fast punktgenau bei 113,- €.
Aufgrund der somit „ersparten“ kalkulatorischen Ausgabe konnten auch bedarfsgerecht mehr als
20 Fälle bewilligt werden. Zur Zeit sind 31 Plätze belegt.
Unter Anrechnung der ab dem 01.08.2008 gezahlten Landeszuweisung in Höhe von 725,- € pro
Kind und Jahr sieht die neue Kalkulation daher wie folgt aus:
•
•
220.000 € für 40 U3- und 10 Ü3-Kinder in 2008 und
286.500 € für 60 U3- und 10 Ü3-Kinder ab 2009.
Zu Kindertagesstätten:
Der zu schaffende Platzbedarf in den Kindertagesstätten ist abhängig von den zurückgehenden
Kinderzahlen im Ü3-Bereich und den damit verbundenen Leerkapazitäten in vorhandenen
Räumlichkeiten. Bei der Berechnung der zur Verfügung stehenden Plätze ist aber auch immer eine
strukturelle Anpassung der Einrichtungen an den notwendigen Betreuungsbedarf der 3 – 6Jährigen zu berücksichtigen. So sind folgende Änderungen erforderlich:
•
In der städtischen Kindertageseinrichtung Borr wird zum 01.08.2008 eine der zwei
vorhandenen Gruppen mit 3- bis 6-jährigen Kindern in eine Tagesgruppe umgewandelt.
•
In der städtischen Kindertageseinrichtung Herrig wird zum 01.08.2008 eine weitere Gruppe
mit 3- bis 6-jährigen Kindern in eine Tagesgruppe umgewandelt.
•
Ab dem 01.08.2008 schließt die katholische Kirchengemeinde St. Martinus in Kierdorf eine
der beiden vorhandenen Gruppen.
-4-
•
In der integrativen Kindertageseinrichtung Liblar, Theodor-Heuß-Straße, wird zum
01.08.2008 eine weitere der fünf vorhandenen Gruppen mit 3- bis 6-jährigen Kindern in
eine integrative Gruppe mit fünf behinderten und zehn nicht behinderten Kindern
umgewandelt.
•
Ab dem 01.08.2008 schließt die katholische Kirchengemeinde St. Barbara in Liblar eine
der drei vorhandenen Gruppen.
•
Ab dem 01.08.2011 schließt die evangelische Kirchengemeinde in Liblar eine der beiden
vorhandenen Gruppen.
Wie sich die Anzahl der frei werdenden Plätze bis zum Jahr 2010 entwickelt, ergibt sich aus der
u.a. Tabelle. Sollten sich durch die kontinuierlich im Oktober abgerufenen Daten erhebliche
Veränderungen der Prognosen ergeben, wird der Ausschuss zeitnah informiert. Die Daten des
Jahres 2010 sind Prognosezahlen.
Keine eklatanten Veränderungen wie in den vergangenen Jahren sind mittelfristig durch
Baumaßnahmen zu erwarten. Die Einwohner/innenzahl stagniert seit dem Jahr 2002. Kleinere
lokale Auswirkungen durch Zuzüge/Abwanderungen sind möglich. Da eine stadtweite
wohnortnahe Versorgung aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist, bleibt die zurzeit teilweise
vorhandene ungleiche Versorgung noch lange Realität.
Tabelle 1
Versorgung mit Plätzen für 3- bis 6-Jährige nach Bezirken (KDVZ)
Stadtteil
Plätze
2007
2008
2009
+ 4.
+ 4.
+ 4.
1.8.
1.8.
1.8.
Jg.
Jg.
Jg.
74
50
41
35
41
34
43
Blessem/Fr.
95
- 33
-4
- 25 - 14 - 31
-6
Köttingen
Ges.
169
17
37
10 27
3
37
Bliesheim
70 - 25
-9
- 25 - 14
- 28 - 14
45/40
34
37
35
31
30
32
Borr/Sch.
0
- 12
-9
-9
-6
-7
-5
Niederberg
95
- 33
-7
- 23
1
- 15
8
Friesheim
Ges.
140 - 11
21
3 26
8
35
Erp
75 - 10
7
2 23
15
32
70
20
30
20
28
16
18
Dirmerzheim
115
- 23
-5
- 25
1
- 17
10
Gymnich/M.
Ges.
185
-3
25
- 5 29
-1
28
25
-6
3
-2
1
-4
-4
Ahrem
70/65
59
61
60
56
54
56
Herrig
293
- 93 - 24
- 77 - 8 - 51
19
Lechenich/Kon.
Ges.
388/383 - 40
40
- 19 49
-1
71
Kierdorf
70/75 - 15
25
16 13
4
27
Liblar
348/323 - 17
78
20 49
-4
41
Sonstige
25/30
25
25
25 30
30
30
Plätze
1.496/1.445 - 79
Gesamt:
249
27 232
26 287
Quelle: V 50/2007; JHA vom 21.03.2007, Tabelle 6, S. 6
2010
+ 4.
1.8.
Jg.
29
38
- 27
-4
2
34
- 25 - 12
28
31
-7
-5
- 13
7
8
33
21
34
9
11
-4
19
5
30
-6
-5
54
55
- 24
38
24
88
10
27
- 11
30
30
30
64
294
Aus der Tabelle kann entnommen werden, dass ein ausgeglichenes Nachfrage-AngebotVerhältnis für die Versorgung der 3- bis 6-Jährigen auf Stadtebene im Herbst 2008 erreicht wird.
Eine Unterversorgung besteht zum Zeitpunkt der höchsten Inanspruchnahme (31.07.) bis
zum Jahr 2010 auf Bezirksebene in Bliesheim und Liblar fort.
-5-
Die Prognose des LDS (vgl. V 390/2006) geht von einem Zuwachs von plus 200 Einwohner/innen
pro Jahr aus. Eine Hochrechnung bis zum Jahr 2015 auf dieser Grundlage unter Berücksichtigung
der Vorverlegung des Einschulungsstichtags und der beabsichtigten Schließungen der kirchlichen
Gruppen sowie der Strukturanpassungen sieht wie folgt aus:
Tabelle 2
Versorgung mit Plätzen für 3- bis 6-Jährige nach Bezirken (LDS)
Stadtteil
2010
2011
2012
2013
2014
2015
+ 4.
+ 4.
+ 4.
+ 4.
+ 4.
+ 4.
1.8.
1.8.
1.8.
1.8.
1.8.
1.8.
Jg.
Jg.
Jg.
Jg.
Jg.
Jg.
35 40
36
41
37
42
38 43 39
44
40
45
Blessem/Fr.
- 13 3
-10
6
-7
9
-5
11
-2
14
1
17
Köttingen
Ges.
22 43
26 47
30 51
33 54
37
58
41 62
Bliesheim
- 17 - 5
-14 -2
-11
1
-7
5
-4
8
- 1 11
30 31
30
31
30
31
31 32 31
32
31
32
Borr/Sch.
-8 -7
-8
-7
-8
-7
-7
-6
-7
-6
-7
-6
Niederberg
-5
9
-2
12
0
14
3
17
5
19
8
22
Friesheim
Ges.
17 33
20 36
23 39
26 42
29
45
32 48
Erp
8 17
10 19
11 21
13 22
14
24
16 26
24
31
25
32
27 34 28
35
29
36
Dirmerzheim 23 30
- 4 13
-1
16
2
19
5
23
8
26
11
29
Gymnich/M.
Ges.
19 43
23 47
27 52
32 56
36
61
40 65
0
4
1
5
1
5
2
6
2
6
3
7
Ahrem
56 67
56
65
56
63
57 62 57
60
57
58
Herrig
-14 31
-6
39
3
48 11
56
19
64
Lechenich/K. - 22 23
Ges.
34 94
43 101
52 108
61 115
70 122
79 129
Kierdorf
-9
2
-5
6
-1 10
3 14
7
18
11 22
Liblar
15 57
25 67
34 77
44 86
53
96
63 106
Sonstige Pl.
30 30
30 30
30 30
30 30
30
30
30 30
Gesamt:
102 271
144 317
186 362 227 408 269 453
311 499
Quelle: V 346/2006; JHA vom 17.05.2006, Tabelle 5, S. 12
Die Gegenüberstellung der Prognosen der KDVZ und des LDS für das Jahr 2010 divergieren. Die
KDVZ-Prognose ist zwar realistischer, da sie mit der Anzahl der zum größten Teil bereits
geborenen Kinder rechnet, eignet sich aber nicht für langfristige Prognosen. Die LDS-Daten
weisen in die weitere Zukunft, basieren aber auf Annahmen, die auf Stadtebene eintreten können
oder nicht.
Aus der Tabelle kann entnommen werden, dass ein ausgeglichenes Nachfrage-AngebotVerhältnis für die Versorgung der 3- bis 6-Jährigen auf Stadtebene erreicht wird. Eine
Unterversorgung besteht zum Zeitpunkt der höchsten Inanspruchnahme (31.07.) bis zum Jahr
2015 auf Bezirksebene in Bliesheim (- 1) fort.
Umwandlungsfähig in Plätze zur Versorgung von unter 3-Jährigen sind prognostisch 311 Plätze im
Jahr 2015 bzw. 269 im Jahr 2013, dem Jahr des Inkrafttretens des Rechtsanspruchs auf einen
Platz für 1- bis 3-Jährige. Dies entspricht nach heutigen Regelungen 155 Plätzen für unter 3Jährige in 2015 und 135 Plätzen in 2013.
Im Jahr 2010 könnten rein rechnerisch auf Stadtebene nach Prognose der KDVZ 32 oder nach
LDS-Prognose 51 Plätze zur Versorgung der unter 3-jährigen Kinder bereitgestellt werden.
-6-
Abhängig von der lokalen Versorgungssituation und vom Inanspruchnahmeverhalten der Eltern der
drei Jahre alt werdenden Kinder besteht heute schon die Möglichkeit, abweichend von der o. a.
Rechnung Plätze für unter 3-jährige – wie bereits seit dem Jahr 2004/05 praktiziert – frühzeitiger
zur Verfügung zu stellen. Die Versorgungssituation der unter 3-Jährigen auf Stadtteilebene stellt
sich also de facto besser dar.
Jetzige Versorgung der unter 3-Jährigen
Die Anzahl der unter 3-Jährigen wird nach der Prognose der LDS bei einem Zuwachs von netto
200 Einwohner/innen jährlich bis zum Jahr 2011 von jetzt etwa 1.180 um 80 auf 1.100 sinken und
danach wieder ansteigen. Auf die Versorgung in Kindertagesstätten entfallen nach der neuesten
Umfrage etwa 12 Prozent der unter 3-Jährigen (= 140 Plätze), wobei für diese Planung 130 Plätze
als Bedarf anerkannt werden. Neben den zurzeit zur Verfügung stehenden „regulären“ 24 Plätzen
für unter 3-Jährige in Blessem (10), Lechenich (7) und Liblar (7) werden in verschiedenen
Einrichtungen weitere Kinder unter drei Jahren (ein U3-Kind auf zwei Plätzen) versorgt.
Tabelle 3
Plätze für unter 3-Jährige durch Umwandlungen (KDVZ)
und benötigte Plätze am 01.08.2008
Stadtteil
WB
0-<3
Bedar
U3-Kita- besetz.
f
12 % wunsch Plätze
Diff.
a
b
c
d
e
f
31
4
4
8
4
Blessem/Fr.
103
12
10
2
-8
Köttingen
Ges.
134
16
14
10
-4
Bliesheim
87
10
9
0
-9
8
1
0
1
1
Borr/Sch.
5
1
0
0
0
Niederberg
91
11
12
4
8
Friesheim
Ges.
104
13
12
5
-7
Erp
44
5
4
3
-1
49
6
7
4
-3
Dirmerzheim
101
12
12
0
- 12
Gymnich/M.
Ges.
150
18
19
4 - 14
30
4
3
0
-3
Ahrem
10
1
0
0
0
Herrig
Lechenich/K
284
33
28
13
- 15
on.
Ges.
324
38
31
13 - 18
Kierdorf
54
6
8
6
-2
Liblar
286
34
43
14 - 29
Gesamt:
1.183
139
139
56 - 83
Erläuterung:
b = Kinder unter 3 Jahren im Stadtteil
c = Bedarf bei Nachfrage von 12 Prozent der Altersgruppe (lt. Befragung)
d = Nachfrager/innen lt. Befragung
e = Vorhandene „reguläre“ und besetzte Plätze für unter 3-Jährige (Stand: 09.2007)
f = Differenz d - e
Fazit
Durch die zurückgehende Zahl der 3- bis 6-jährigen Kinder bis zum Jahr 2010 kann jedem
nachfragenden Kind dieser Altersgruppe ein Platz in einer Kindertageseinrichtung gesichert
werden. Einem ebenfalls vorhandenen Rückgang der Anzahl der unter 3-Jährigen steht ein
-7-
steigender Bedarf an Plätzen für diese Altersgruppe gegenüber. Die zunehmenden
Umwandlungen von Plätzen für 3- bis 6-Jährige in Plätze für unter 3-Jährige beweisen dies.
Die Schließungsabsichten der kath. Kirche in Liblar berücksichtigend, stehen im Jahr 2010 auf
Stadtebene rechnerisch neben den jetzt vorhandenen „regulären“ 24 Plätzen zwischen 32 und 51
weitere Plätze für die Betreuung von unter 3-jährigen Kindern zur Verfügung. Insgesamt wünschen
aber 140 Eltern für ihre 3-jährigen Kinder eine Betreuungsmöglichkeit in einer
Kindertageseinrichtung. Ein Bedarf von 130 Plätzen wird anerkannt. Zurzeit können auf
Stadtteilebene 56 unter 3-Jährige versorgt werden. Um diese Zahl kurz- und mittelfristig zu
verbessern, schlägt die Verwaltung vor,
1. in Vertragsverhandlungen mit der kath. Kirchengemeinde St. Barbara die Weiterführung der
3. Gruppe über den 31.07.2008 hinaus zu sichern. Nach Kalkulation der Verwaltung
würden nach jetziger Rechtslage jährliche Mehrkosten in Höhe von ca. 32.500 € entstehen.
2. für den Ausbau des städtischen Kindergartens in Bliesheim um eine Gruppe Fördermittel
aus dem neuen Bundesprogramm zu beantragen. Eine Entscheidung über den Ausbau soll
aber erst nach Vorlage der detaillierten Kosten getroffen werden. Nach vorliegenden
Berechnungen betragen die Gesamtkosten für einen Erweiterungsbau ca. 320.000 €. An
zusätzlichen Betriebskosten entstehen nach jetziger Rechtslage netto ca. 24.500 €.
3. Die weiteren Planungsschritte erfolgen nach Verabschiedung der neuen landes- und
bundesgesetzlichen Regelungen.
I.V.
(Erner)
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