Daten
Kommune
Pulheim
Größe
21 kB
Datum
10.02.2009
Erstellt
04.03.09, 17:12
Aktualisiert
04.03.09, 17:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Umwelt- und Planungsausschuss
Rat
IV/61 br/wo
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
ö. S.
03.02.2009
X
10.02.2009
X
Herr Brozio
(Verfasser/in)
2/2009
nö. S. TOP
05.01.2009
(Datum)
BETREFF:
Bebauungsplan Nr. 94 Brauweiler
Bereich: Nördlicher Ortsrand von Brauweiler
Beratung und Beschlussfassung über die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen und Äußerungen
Satzungsbeschluss
siehe UPA vom 22.10.2008, TOP 10, Niederschrift S.14f.
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, folgenden Beschluss
zu fassen:
1. Die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen sowie die während der Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Äußerungen werden gemäß den vorgelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt.
-1-
2. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 10 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S.
2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.12.06 (BGBl. I S. 3316) in Verbindung mit § 7 (1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom
09.10.2007 (GV. NRW. S. 380) den Bebauungsplan Nr. 94 Brauweiler als Satzung.
Der Bebauungsplan besteht aus der Planzeichnung, textlichen Festsetzungen sowie örtlichen Bauvorschriften gemäß § 86 BauO NRW in Verbindung mit § 9 (4) BauGB als Bestandteil des Bebauungsplanes.
3. Dem Bebauungsplan ist gemäß § 9 (8) BauGB die Begründung beigefügt, die Bestandteil
dieses Beschlusses ist.
ERLÄUTERUNGEN:
Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim hat am 22.10.2008 die Beteiligung der
Öffentlichkeit (Auslegung) gemäß § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2)
BauGB für den Bebauungsplan Nr. 94 Brauweiler beschlossen.
Die Auslegung erfolgte in der Zeit vom 12.11.2008 bis 12.12.2008 einschließlich. Mit Schreiben
vom 05.11.2008 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme zum Planentwurf und der Begründung gebeten.
Während der öffentlichen Auslegung ging seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange ein abwägungsrelevanter Hinweis (T 4) ein. Es handelt sich um Belange des Ausbaus
von Straßen außerhalb des Plangebiets. Die Stellungnahme ist dem zuständigen Fachamt weitergeleitet worden. Seitens der Bürger ging eine Stellungnahme (B 1) ein.
Die eingegangenen Stellungnahmen sind in Anlage beigefügt.
Die aus dem Abwägungsvorschlag resultierende Planänderung ist geringfügig, sodass keine erneute Offenlage des Bebauungsplanes erforderlich ist. Das Gleiche gilt für eine Ergänzung der
Begründung, die entsprechend markiert ist.
Zur Fortführung des Planverfahrens empfiehlt die Verwaltung dem Umwelt- und Planungsausschuss dem Rat der Stadt Pulheim zu empfehlen, entsprechend der Abwägungsvorschläge zu
entscheiden und den Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 94 Brauweiler zu fassen.
Bebauungsplan Nr. 94 Brauweiler
Beratung und Beschlussfassung über die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen
Stellungnahmen und Anregungen
Eingabesteller T 4:
-2-
Landesbetrieb Straßenbau NRW (siehe nicht öffentlicher Teil)
Schreiben vom 02.12.2008
Kurzinhalt der Eingabe:
Der Eingabesteller fordert die Leistungsfähigkeit des bestehenden Knotenpunkts L 213 / K 10 /
K 25 nachzuweisen. Zudem ist die Anbaubeschränkungszone von 40 m entlang der L 213 zu beachten.
Stellungnahme der Verwaltung / Abwägungsvorschlag:
Bezüglich der Leistungsfähigkeit des vorhandenen Knotenpunkts bestehen seitens des zuständigen Fachamts keine Bedenken, da vor dem Hintergrund der überschaubaren Größe des Plangebiets kein wesentlicher Verkehrszuwachs zu erwarten ist.
Gleichzeitig ist die geplante Bebauung mehr als 40 m von der L 213 entfernt, so dass im Hinblick
auf die Anbaubeschränkungszone ebenfalls keine Bedenken bestehen.
Mit Schreiben vom 14.01.2009 ist seitens des Eingabestellers bestätigt worden, dass entsprechend der Aussagen des zuständigen Fachamts, nicht mit einer unvertretbaren Beeinträchtigung
der Leistungstungsfähigkeit der Kreuzung L 213 / K 10 / K 25 zu rechnen ist.
Beschlussentwurf:
Kein Beschluss erforderlich.
Eingabesteller B 1:
Bürger (siehe nicht öffentlicher Teil)
Schreiben vom 11.12.2008
Kurzinhalt der Eingabe:
Seitens der Bürger wird beantragt, den Mindestabstand des am östlichen Rand des Plangebiets
festgesetzten Baufensters auf 8 m, bezogen auf die westliche Grundstücksgrenze des vorhandenen Doppelhauses Königseer Weg 2, zu verringern vergrößern. Gleichzeitig soll die maximal zulässige Bauhöhe von 10.5 m um 2 m auf 8.5 m reduziert werden.
(fett: redaktionelle Änderung, entsprechend der im UPA 03.02.2009 vorgelegten Planzeichnung)
Stellungnahme der Verwaltung / Abwägungsvorschlag:
Aus städtebaulicher Sicht ist eine Reduzierung der Breite des Baufensters um 3 m vertretbar. Die
gleichzeitige Verringerung der zulässigen Bauhöhe ist vor dem Hintergrund der damit einhergehenden geringeren Ausnutzbarkeit des Grundstücks nicht sinnvoll. Insgesamt ist zu bedenken,
dass der von den Eingabestellern kritisierte zu geringe Abstand der geplanten Bebauung wesentlich aus der hohen baulichen Ausnutzung ihres Grundstücks mit einem entsprechend wenig tiefen
Garten resultiert.
Beschlussentwurf:
Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, die Stellungnahme
gemäß obenstehendem Abwägungsvorschlag teilweise zu berücksichtigen.
-3-