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Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für die städt. Kindertagesstätte E.-Herrig, St.-Clemens-Str. 7)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,0 kB
Datum
20.09.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für die städt. Kindertagesstätte E.-Herrig, St.-Clemens-Str. 7)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 486/2007 Az.: 51 13-17/5 Amt: - 51 BeschlAusf.: - 102 Datum: 05.09.2007 Beratungsfolge Rat Betrifft: Termin 20.09.2007 Bemerkungen Ausnahme vom Einstellungsstopp für die städt. Kindertagesstätte E.-Herrig, St.Clemens-Str. 7 Finanzielle Auswirkungen: Mittel stehen zur Verfügung Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 05.09.2007 Beschlussentwurf: Unter Verzicht auf die Vorberatung im Jugendhilfeausschuss und unter Ausübung des Rüchholrechtes wird der Bürgermeister ermächtigt, ab dem 1.01.2008 die Stelle der freigestellten Kindertagesstättenleitung in der Kita. Herrig unbefristet nachzubesetzen. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 38,5 Std. Begründung: Die bisherige Stelleninhaberin hat zum 31.12.2007 gekündigt und wird aus dem Dienst der Stadt Erftstadt ausscheiden. Die Nachbesetzung ist unabdingbar. In Vertretung (Erner)