Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
8,0 kB
Datum
13.11.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Stellungnahme der Verwaltung
zum Antrag von Herrn Müller B500/2007
Beitritt der Stadt Erftstadt zur Erklärung von
Barcelona
In der Anlage 1 wird die Erklärung von Barcelona beigefügt. Diese
Erklärung wurde anlässlich des europäischen Kongresses „Die
Stadt und die Behinderten“ am 23. und 24. März 1995 in Barcelona von
vielen Städten unterzeichnet (ín Spanien haben 171 Städte
unterschrieben in Deutschland z.Zt. ca 36 Städte)
Anlässlich des Jahres für Menschen mit Behinderungen im Jahr 2003
wurde von den über 600 Teilnehmern des Europäischen
Behindertenkongresses in Madrid „Die Deklaration von Madrid“ als
Rahmenpapier erarbeitet. Tenor ist: Nicht Diskriminierung plus positive
Handlungen bewirken soziale Integration. Der Rhein-Erft-Kreis ist dieser
Deklaration 2003 beigetreten.(siehe Anlage 2)
Die Verwaltung ist der Meinung dass beide Deklarationen zum Wohl der
Menschen mit Behinderungen dienen. Die Verwaltung schlägt vor der
Erklärung von Barcelona beizutreten und mit in die Hauptsatzung
aufzunehmen. In der Erklärung von Barcelona sind die Zielsetzungen
differenzierter aufgeführt und lassen sich so besser umsetzen.
Die Stadt Erftstadt hat bereits jetzt viele Maßnahmen in die Wege
geleitet, die die Rechte der Behinderten stärken, sie unterstützen und die
Möglichkeiten eines Miteinanders verbessern. (Seit 2001 finden alle 2
Jahre ein Tag für Menschen mit und ohne Behinderungen statt, seit
Dezember 2004 haben wir eine kommunale Behindertenbeauftragte
und seit März 2007 gibt es den Runden Tisch für Menschen mit
Behinderungen der zweimal im Jahr tagt) Viele dieser Maßnahmen
führen dazu, dass Teilhabe verwirklicht wird, Selbstbestimmung
ermöglicht und Gleichstellung durchgesetzt wird.
Aus Sicht der Verwaltung wäre es auch denkbar, das nach
Unterzeichnung der Erklärung von Barcelona ein Konzept für eine
„barrierefreie Erftstadt“ zu entwickeln. Als Beispiel ist das Konzept der
Stadt Erlangen als Anlage 3 beigefügt.