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Beschlussvorlage (Errichtung einer Bürgersolaranlage)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
12 kB
Datum
20.09.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Errichtung einer Bürgersolaranlage) Beschlussvorlage (Errichtung einer Bürgersolaranlage)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 436/2007 Az.: 82.24 Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 Datum: 16.08.2007 Beratungsfolge Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft Rat Betrifft: Termin Bemerkungen 04.09.2007 20.09.2007 Errichtung einer Bürgersolaranlage Finanzielle Auswirkungen: Die Vorlage berührt den Wirtschaftsplan 2007 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft auf der Einnahmenseite Unterschrift des Budgetverantwortlichen . Erftstadt, den 16.08.2007 Beschlussentwurf: Zur Errichtung eines BürgerSolarKraftwerkes (BSKW) werden Flächen auf städtischen Gebäuden nach folgenden Maßgaben zur Verfügung gestellt: Das BSKW mit einer Gesamtleistung von 94 KWp wird auf dem Dach der Feuer- und Rettungswache in Liblar sowie auf dem 2-geschossigen Teil der Förderschule in Friesheim errichtet. Für den Betrieb der Anlage wird eine Projektgesellschaft entsprechend dem in der Anlage dargelegten Konzept gegründet. Die Lieferung der Anlage erfolgt durch die Firma CIC-Solar. Diese Firma beteiligt sich mit einem Anteil von 10 % an dem BSKW. Zur Beteiligung an dem BSKW werden 166 Anteile zu je 2.500,- € gebildet. Ein Bürger kann max. 8 Anteile erwerben. Die Vermarktung des BSKW erfolgt durch die Firma CIC-Solar und durch eine ortsansässige Bank. Die Laufzeit des BSKW beträgt 25 Jahre. Nach Laufzeitende wird – nach Wahl der Stadt – entweder die Anlage zum Verkehrswert veräußert, wobei der Stadt ein Vorkaufsrecht zusteht, oder der Vertrag wird um 10 Jahre verlängert. Nach einer Vertragsverlängerung um 10 Jahre geht die Anlage unentgeltlich in das Eigentum der Stadt Erftstadt über. Die Stadt erhält für die Bereitstellung der Dachflächen eine einmalige Zahlung in Höhe von 10.000,- €. Die Gelder sollen für die Umsetzung von Energiesparmaßnahmen an städtischen Gebäuden verwendet werden. Begründung: Die Stadt Erftstadt fördert in zahlreichen Aktionen den Ausbau erneuerbarer Energien. Anfang des Jahres 2007 wurde gemeinsam mit der Firma CIC-Solar für Erftstadt ein „Dachflächenkataster“ erstellt, in dem alle Dächer erfasst sind, die sich optimal für die Nutzung von Sonnenenergie eignen. In vier Veranstaltungen wurden interessierten Bürgern der Aufbau sowie die Finanzierung von Photovoltaikanlagen erläutert und wurden die Ergebnisse des Dachflächenkatasters vorgestellt. In diesen Veranstaltungen wurde häufig die Frage aufgeworfen, ob auch Bürger einen Beitrag zur Verminderung des Klimawandels leisten und in Photovoltaikanlagen investieren können, die über keine Immobilie verfügen oder deren Immobilie sich nicht für den Aufbau einer Photovoltaikanlage eignet. Seitens der Firma CIC-Solar wurde dann auf das Projekt BürgerSolarKraftwerk verwiesen. Über das jetzt vorgeschlagene Modell kann sich jeder interessierte Bürger an einer Photovoltaikanlage beteiligen. Die Stadt stellt die erforderlichen Dachflächen gegen eine angemessene Pacht zur Verfügung. Die Firma CIC-Solar beteiligt sich an der zu gründenden Projektgesellschaft und übernimmt die Errichtung sowie die Überwachung und Wartung der Anlage. Die Finanzierung der Anlage wird in kleine Anteile gestückelt, so dass eine Beteiligung für die Bürger erschwinglich bleibt. 50 % der Errichtungskosten werden über Darlehen finanziert. In Verbindung mit dieser Finanzierung und durch die gesicherte Einspeisevergütung über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ergibt sich, allerdings langfristig betrachtet, eine hohe Rendite von ca. 14 %. Aufgrund der gesetzlich gesicherten Einspeisevergütung, durch den sicher zu prognostizierenden Stromertrag aus Sonnenenergie und entsprechende Versicherungen gegen Diebstahl, Vandalismus, Schäden durch Unwetter usw., ist die Investition für die Bürger nicht mit Risiken verbunden. Mit dem Beitritt zum Klimabündnis ist die Stadt die Selbstverpflichtung eingegangen, den CO2Ausstoss zu reduzieren. Mit dem BürgerSolarKraftwerk wird dazu ein wertvoller Beitrag geleistet. Die Errichtung des Kraftwerks unterstreicht weiterhin die Vorbildfunktion der Stadt und wird dazu führen, dass sich die Bürger verstärkt mit dem Thema erneuerbare Energien beschäftigen werden. Durch eine Firma, die sich jetzt im Wirtschaftspark ansiedeln will, wurde der Antrag gestellt das Dach der Feuerwache für die Errichtung eine Photovoltaikanlage nutzen zu können. Ein Investor wäre bereit, dort einen Betrag in Höhe von 300.000,- € aufzuwenden. Auf dem Dach könnten dann noch weitere Module errichtet werden, die dann in kleineren Stückelungen finanziert werden könnten. Mit dem Verkauf einiger weniger kleiner Anteile an interessierte Bürger entsteht allerdings noch kein BürgerSolarKraftwerk. Der mit der Errichtung eines BürgerSolarKraftwerks angestrebte Zweck, die Bürgerinnen und Bürger der Stadt für das Thema Solarenergie zu gewinnen, kann nur mit dem von der Firma CIC-Solar entwickelten Konzept umgesetzt werden. Für den Bau von Photovoltaikanlagen sind vor allen Satteldächer interessant, die möglichst genau nach Süden ausgerichtet sind. Bei Flachdächern ergeben durch die notwendige Aufständerung der Module erhöhte Investitionskosten, die die Rendite erheblich mindern. Mit der Bürgerhalle in Dirmerzheim verfügt die Stadt noch über ein Satteldach, welches exakt nach Süden ausgerichtet ist. Der o.a. Firma sollte dieses Dach angeboten werden. (Bösche) -2-