Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
13.11.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 484/2007
Az.: 513
Amt: - 51 BeschlAusf.: - 51 Datum: 22.10.2007
Den beigefügten Antrag der CDU- Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales und
Gesundheit
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
13.11.2007
Antrag bzgl. Pflege- und Heimbericht für Erftstadt
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 22.10.2007
Stellungnahme der Verwaltung:
Der vorliegende Antrag zielt auf Informationen betreffend der Einhaltung der Qualitätsstandards in
Erftstädter Pflegeeinrichtungen. Inwieweit werden diese durch Kontrollen überprüft und wer übt die
Kontrollen aus?
Die Qualitätsprüfungen erfolgen einmal durch die zuständige Heimaufsicht des Rhein-Erft-Kreises
und zum zweiten durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) Nordrhein.
Heimaufsicht ist die Überwachung von Heimen für ältere, volljährige pflegebedürftige oder
volljährige behinderte Menschen durch eine staatliche Stelle daraufhin, ob das Heim die
Anforderungen des Heimgesetzes an den Betrieb des Heimes erfüllt.
Die Heimaufsichtsbehörde prüft jedes Heim grundsätzlich mindestens einmal im Jahr. Die
Prüfungen können jederzeit angemeldet oder unangemeldet erfolgen.
Zur Verbesserung der Zusammenarbeit bilden Heimaufsicht, Medizinischer Dienst der
Krankenversicherung, Pflegekassen und Sozialhilfeträger Arbeitsgemeinschaften, in denen sie ihre
Arbeit soweit wie möglich miteinander abstimmen.
Die häufigsten festgestellten Mängel in Pflegeheimen betreffen Pflegedokumentation,
Personaldefizite und Mängel in der Organisation der Einrichtungen.
Weniger häufig werden Hygiene-, bauliche und Pflegemängel wie Probleme in der
Medikamentenversorgung, schlechter Umgang mit Bewohnern, Vernachlässigung und Defizite bei
Ernährung bzw. Flüssigkeitsversorgung genannt.
Der Heimaufsicht stehen bei festgestellten Mängeln verschiedene ordnungsrechtliche
Eingriffsmöglichkeiten zur Verfügung. Zunächst Anordnungen, etwas innerhalb einer Frist zu
ändern, danach Geldbußen und weiterhin die Möglichkeit zur Untersagung der Betriebe oder zu
Beschäftigungsverboten für einzelne ungeeignet erscheinende Angestellte.
Nach dem 1. Bundesbericht vom 15.08.2006 waren dies im Berichtszeitraum unter 1.000
Anordnungen, Beschäftigungsverbote in 19 Fällen, Untersagungen in 91 Fällen sowie ca. 200
Ahndungen von Ordnungswidrigkeiten.
Bezogen auf die Situation in den drei Pflegeheimen in Erftstadt liegt die Stellungnahme der
zuständigen Heimaufsicht ( Rhein-Erft-Kreis ) als Anlage bei.
Die Medizinischen Dienste sind Gemeinschaftseinrichtungen der gestzlichen Kranken-und Pflegekassen und in jedem Bundesland als eigenständige Arbeitsgemeinschaft organisiert. Ausnahme:
In Nordrhein-Westfalen gibt es zwei Medizinische Dienste: den MDK Nordrhein und den MDK
Westfalen-Lippe. Der MDK prüft im Auftrag der gesetzlichen Pflegekassen unter anderem, ob die
Pflegeeinrichtungen die vereinbarten Qualitätsstandards einhalten. Dabei berät der MDK die
Pflegeeinrichtungen mit dem Ziel, Qualitätsmängeln vorzubeugen sowie die Eigenverantwortung
der Pflegeeinrichtungen und ihrer Träger für die Sicherung und Weiterentwicklung der
Pflegequalität zu stärken.
Darüber hinaus berät der MDK die Pflegekassen in den Bundesländern dabei, das pflegerische
Versorgungsangebot weiter zu entwickeln und zu gestalten. Ein Beispiel dafür ist die Entwicklung
spezieller Wohnformen für Menschen mit Altersdemenz.
Der MDK kooperiert als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft nach § 20 HeimGesetz mit der jeweiligen
Heimaufsichtsbehörde der Länder.
Mit Schreiben vom 9.10.2007 teilte der MDK Nordrhein die Anzahl der ab 2004 durchgeführten
Qualitätsprüfungen in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen in Erftstadt mit.
Weitergehende Informationen zu festgestellten Qualitätsmängeln wurden nicht erteilt.
Das Schreiben des MDK Nordrhein ist ebenfalls als Anlage beigefügt.
I.V.
(Erner)
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