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Antrag (Antrag bzgl. Pflege- und Heimbericht für Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
13.11.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 484/2007 Az.: 513 Amt: - 51 BeschlAusf.: - 51 Datum: 22.10.2007 Den beigefügten Antrag der CDU- Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für Soziales und Gesundheit Betrifft: Termin Bemerkungen 13.11.2007 Antrag bzgl. Pflege- und Heimbericht für Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 22.10.2007 Stellungnahme der Verwaltung: Der vorliegende Antrag zielt auf Informationen betreffend der Einhaltung der Qualitätsstandards in Erftstädter Pflegeeinrichtungen. Inwieweit werden diese durch Kontrollen überprüft und wer übt die Kontrollen aus? Die Qualitätsprüfungen erfolgen einmal durch die zuständige Heimaufsicht des Rhein-Erft-Kreises und zum zweiten durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) Nordrhein. Heimaufsicht ist die Überwachung von Heimen für ältere, volljährige pflegebedürftige oder volljährige behinderte Menschen durch eine staatliche Stelle daraufhin, ob das Heim die Anforderungen des Heimgesetzes an den Betrieb des Heimes erfüllt. Die Heimaufsichtsbehörde prüft jedes Heim grundsätzlich mindestens einmal im Jahr. Die Prüfungen können jederzeit angemeldet oder unangemeldet erfolgen. Zur Verbesserung der Zusammenarbeit bilden Heimaufsicht, Medizinischer Dienst der Krankenversicherung, Pflegekassen und Sozialhilfeträger Arbeitsgemeinschaften, in denen sie ihre Arbeit soweit wie möglich miteinander abstimmen. Die häufigsten festgestellten Mängel in Pflegeheimen betreffen Pflegedokumentation, Personaldefizite und Mängel in der Organisation der Einrichtungen. Weniger häufig werden Hygiene-, bauliche und Pflegemängel wie Probleme in der Medikamentenversorgung, schlechter Umgang mit Bewohnern, Vernachlässigung und Defizite bei Ernährung bzw. Flüssigkeitsversorgung genannt. Der Heimaufsicht stehen bei festgestellten Mängeln verschiedene ordnungsrechtliche Eingriffsmöglichkeiten zur Verfügung. Zunächst Anordnungen, etwas innerhalb einer Frist zu ändern, danach Geldbußen und weiterhin die Möglichkeit zur Untersagung der Betriebe oder zu Beschäftigungsverboten für einzelne ungeeignet erscheinende Angestellte. Nach dem 1. Bundesbericht vom 15.08.2006 waren dies im Berichtszeitraum unter 1.000 Anordnungen, Beschäftigungsverbote in 19 Fällen, Untersagungen in 91 Fällen sowie ca. 200 Ahndungen von Ordnungswidrigkeiten. Bezogen auf die Situation in den drei Pflegeheimen in Erftstadt liegt die Stellungnahme der zuständigen Heimaufsicht ( Rhein-Erft-Kreis ) als Anlage bei. Die Medizinischen Dienste sind Gemeinschaftseinrichtungen der gestzlichen Kranken-und Pflegekassen und in jedem Bundesland als eigenständige Arbeitsgemeinschaft organisiert. Ausnahme: In Nordrhein-Westfalen gibt es zwei Medizinische Dienste: den MDK Nordrhein und den MDK Westfalen-Lippe. Der MDK prüft im Auftrag der gesetzlichen Pflegekassen unter anderem, ob die Pflegeeinrichtungen die vereinbarten Qualitätsstandards einhalten. Dabei berät der MDK die Pflegeeinrichtungen mit dem Ziel, Qualitätsmängeln vorzubeugen sowie die Eigenverantwortung der Pflegeeinrichtungen und ihrer Träger für die Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität zu stärken. Darüber hinaus berät der MDK die Pflegekassen in den Bundesländern dabei, das pflegerische Versorgungsangebot weiter zu entwickeln und zu gestalten. Ein Beispiel dafür ist die Entwicklung spezieller Wohnformen für Menschen mit Altersdemenz. Der MDK kooperiert als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft nach § 20 HeimGesetz mit der jeweiligen Heimaufsichtsbehörde der Länder. Mit Schreiben vom 9.10.2007 teilte der MDK Nordrhein die Anzahl der ab 2004 durchgeführten Qualitätsprüfungen in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen in Erftstadt mit. Weitergehende Informationen zu festgestellten Qualitätsmängeln wurden nicht erteilt. Das Schreiben des MDK Nordrhein ist ebenfalls als Anlage beigefügt. I.V. (Erner) -2-