Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
24 kB
Datum
20.09.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
.
Stadtverwaltung ⋅ Postfach 2565 ⋅ 50359 Erftstadt
Stadtverwaltung ⋅ Holzdamm 10 ⋅ 50374 Erftstadt
Frau StV
Bettina Zilleken
Ackerstraße 66-68
50374 Erftstadt
.
nachrichtlich
allen Stadtverordneten
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
Eigenbetrieb Straßen
Holzdamm 10
Herr Coenders
0 22 35 / 409-402
66 19-3534/06
Ihre Anfrage vom 17.08.2007
Rat
Betrifft:
Datum
04.09.2007
F 455/2007
20.09.2007
Anfrage bzgl verkehrsregelnder Maßnahmen im Bereich der Flußstraße und
Hochstraße in E.- Erp.
Sehr geehrte Frau Zilleken,
von den vom Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr am 23.01.2007 beschlossenen
Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation auf der Flußstrasse und Hochstraße wurde
bisher das Halteverbot auf der Flußstrasse eingerichtet. Der Rhein-Erft-Kreis hat zudem das noch
fehlende Verkehrszeichen Nr.136 (Kinder) auf der Flußstrasse aus südlicher Richtung ergänzt.
Das fehlende Halteverbot auf der Hochstraße im Einmündungsbereich zur Flußstrasse wurde von
mir schon vor längerer Zeit angeordnet. Sowohl dieses als auch noch 2 aufzutragende
Piktogramme mit dem Verkehrszeichen Nr.136 (Kinder) in Höhe Flußstrasse Haus Nr. 21 und
Nr.17 werden in nächster Zeit (sobald es die Witterungsverhältnisse es zulassen) auf die Fahrbahn
markiert.
Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit bezüglich des anzulegenden Fußgängerstreifens
entlang der östlichen Fahrbahnseite der Flußstrasse ist ein beidseitiges durchgehendes
Halteverbot notwendig (siehe meine Vorlage zum B 615/2006). Diese Anordnung wurde vom
Rhein-Erft-Kreis aufgrund der örtlichen Verkehrssituation vorerst noch nicht umgesetzt. Während
eines erneuten Behördentermins am 24.05.2007 zur Beurteilung der Verkehrssituation im Bereich
des Schuleingangs hat der Rhein-Erft-Kreis (Straßenverkehrsbehörde, Kreispolizei) sowie die
Schulleitung die Realisierung meiner Anordnung (Halteverbot zwischen Hochstraße und Beginn
der Lehrerparkplätze) verworfen, da sonst keine weiteren Park-bzw. Haltemöglichkeit mehr im
Bereich der Schule bestünde. In der Praxis erscheint die Durchsetzung des vorgesehenen
Halteverbotes nur mit einem unverhältnismäßig hohen und ständigen Personalaufwand realistisch
zu sein.
Deshalb schlage ich vor, zunächst auf die Markierung des Fußgängerstreifens zu verzichten und
nach Ergänzung des Halteverbotes in der Hochstraße die Verkehrssituation weiter zu beobachten.
Sollte sich die Situation für die Sicherheit der Schulkinder nicht verbessern, muss entlang der
östlichen Fahrbahnseite der Flußstrasse ein Gehweg ausgebaut werden. Für diesen Fall sind dann
entsprechende Mittel in den Wirtschaftsplan (Investitionsplan) des Eigenbetriebes Straßen
einzustellen.
Mit freundlichen Grüßen
(Bösche)
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