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Anfrage (Anfrage bzgl verkehrsregelnder Maßnahmen im Bereich der Flußstraße und Hochstraße in E.- Erp.)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
24 kB
Datum
20.09.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
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. Stadtverwaltung ⋅ Postfach 2565 ⋅ 50359 Erftstadt Stadtverwaltung ⋅ Holzdamm 10 ⋅ 50374 Erftstadt Frau StV Bettina Zilleken Ackerstraße 66-68 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Mein Zeichen Ihr Zeichen Eigenbetrieb Straßen Holzdamm 10 Herr Coenders 0 22 35 / 409-402 66 19-3534/06 Ihre Anfrage vom 17.08.2007 Rat Betrifft: Datum 04.09.2007 F 455/2007 20.09.2007 Anfrage bzgl verkehrsregelnder Maßnahmen im Bereich der Flußstraße und Hochstraße in E.- Erp. Sehr geehrte Frau Zilleken, von den vom Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr am 23.01.2007 beschlossenen Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation auf der Flußstrasse und Hochstraße wurde bisher das Halteverbot auf der Flußstrasse eingerichtet. Der Rhein-Erft-Kreis hat zudem das noch fehlende Verkehrszeichen Nr.136 (Kinder) auf der Flußstrasse aus südlicher Richtung ergänzt. Das fehlende Halteverbot auf der Hochstraße im Einmündungsbereich zur Flußstrasse wurde von mir schon vor längerer Zeit angeordnet. Sowohl dieses als auch noch 2 aufzutragende Piktogramme mit dem Verkehrszeichen Nr.136 (Kinder) in Höhe Flußstrasse Haus Nr. 21 und Nr.17 werden in nächster Zeit (sobald es die Witterungsverhältnisse es zulassen) auf die Fahrbahn markiert. Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit bezüglich des anzulegenden Fußgängerstreifens entlang der östlichen Fahrbahnseite der Flußstrasse ist ein beidseitiges durchgehendes Halteverbot notwendig (siehe meine Vorlage zum B 615/2006). Diese Anordnung wurde vom Rhein-Erft-Kreis aufgrund der örtlichen Verkehrssituation vorerst noch nicht umgesetzt. Während eines erneuten Behördentermins am 24.05.2007 zur Beurteilung der Verkehrssituation im Bereich des Schuleingangs hat der Rhein-Erft-Kreis (Straßenverkehrsbehörde, Kreispolizei) sowie die Schulleitung die Realisierung meiner Anordnung (Halteverbot zwischen Hochstraße und Beginn der Lehrerparkplätze) verworfen, da sonst keine weiteren Park-bzw. Haltemöglichkeit mehr im Bereich der Schule bestünde. In der Praxis erscheint die Durchsetzung des vorgesehenen Halteverbotes nur mit einem unverhältnismäßig hohen und ständigen Personalaufwand realistisch zu sein. Deshalb schlage ich vor, zunächst auf die Markierung des Fußgängerstreifens zu verzichten und nach Ergänzung des Halteverbotes in der Hochstraße die Verkehrssituation weiter zu beobachten. Sollte sich die Situation für die Sicherheit der Schulkinder nicht verbessern, muss entlang der östlichen Fahrbahnseite der Flußstrasse ein Gehweg ausgebaut werden. Für diesen Fall sind dann entsprechende Mittel in den Wirtschaftsplan (Investitionsplan) des Eigenbetriebes Straßen einzustellen. Mit freundlichen Grüßen (Bösche) -2-