Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Mitteilungsvorlage (Geldanlage der Stadt Pulheim)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
9,0 kB
Datum
28.10.2008
Erstellt
04.03.09, 17:12
Aktualisiert
04.03.09, 17:12
Mitteilungsvorlage (Geldanlage der Stadt Pulheim)

öffnen download melden Dateigröße: 9,0 kB

Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Haupt- und Finanzausschuss III/20 (Amt/Aktenzeichen) Termin 28.10.2008 Herr Hück (Verfasser/in) ö. S. X 86/2008 nö. S. TOP 14.10.2008 (Datum) BETREFF: Geldanlage der Stadt Pulheim MITTEILUNG: Die SPD Fraktion hat mit Schreiben vom 07.10.2008 (siehe Anlage) vor dem Hintergrund der aktuellen Verwerfungen im Finanzmarkt einen Sachstandsbericht zu Geldanlage der Stadt Pulheim beantragt. Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Die der Stadt Pulheim zur Verfügung stehenden liquiden Mittel werden als Tages- und Termingelder ausschließlich bei der Kreissparkasse Köln als Hausbank der Stadt Pulheim angelegt. Die Geldanlagen können als zu 100 % sicher angesehen werden. Darüber hínaus hat sich die Stadt Pulheim im Jahre 2000 neben der Kreissparkasse Köln und den Städten Hürth und Wesseling mit einer Mindesteinlage von 2,5 Mio. € an einem KommunalspezialFonds beteiligt. Das Gesamtvolumen dieses Fonds beläuft sich auf 25 Mio. €. Verwaltet wird der Fonds von der Depotbank Deka Investment GmbH mit Sitz in Essen. Die Stadt ist Mitglied im Anlagenausschuss. Ergänzend zu den vorstehenden Mitteilungen wird in diesem Zusammenhang auch vor dem Hintergrund der aktuell vom Bund der Steuerzahler geführten allgemeinen Diskussionen zum Einsatz von „SWAP-Geschäften“ darüber informiert, dass die Stadt Pulheim im Rahmen eines aktiven Zins- und Schuldenmanagements derzeit insgesamt acht SWAP-Verträge abgeschlossen hat. Hierbei handelt es sich ausschließlich um eingesetzte Zinsderivate zum Vorteil der Stadt ohne Zinsrisiko. Diese Zinssicherungsgeschäfte sind nach dem geltenden Kommunalkrediterlass des Innenministeriums NRW vom 09.10.2006 erlaubt -1-