Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Widmung eines Teilbereiches des Kirchenvorplatzes St. Hubertus in Pulheim-Sinnersdorf)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
17 kB
Datum
16.12.2008
Erstellt
04.03.09, 17:12
Aktualisiert
04.03.09, 17:12
Beschlussvorlage (Widmung eines Teilbereiches des Kirchenvorplatzes St. Hubertus in Pulheim-Sinnersdorf) Beschlussvorlage (Widmung eines Teilbereiches des Kirchenvorplatzes St. Hubertus in Pulheim-Sinnersdorf)

öffnen download melden Dateigröße: 17 kB

Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Ausschuss für Tiefbau und Verkehr Rat IV/60/66.10.12 (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 12.11.2008 X 16.12.2008 X Frau Eisbrüggen (Verfasser/in) 115/2008 nö. S. TOP 28.10.2008 (Datum) BETREFF: Widmung eines Teilbereiches des Kirchenvorplatzes St. Hubertus in Pulheim-Sinnersdorf VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: davon: 0€ - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: 1. Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim die Widmung der im beigefügten Plan gekennzeichneten Teilfläche des Kirchenvorplatzes St. Hubertus in Pulheim-Sinnersdorf gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW vom 23.9.1995 in der derzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr zu verfügen. Die gekennzeichnete Fläche (Flur 23, Teilfläche von Flurstück 975/529) wird als Gemeindestraße mit der Beschränkung auf die Benutzung als Fußgängerbereich im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet. Die gekennzeichnete Fläche ist bereits dem öffentlichen Verkehr übergeben. Die Widmung tritt daher spätestens mit der nach § 6 Abs. 1 StrWG NRW vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. -1- ERLÄUTERUNGEN: Durch Gestattungsvertrag vom 27.03.2007 / 05.04.2007 zwischen der katholischen Kirchengemeinde St. Hubertus in Pulheim-Sinnersdorf und der Stadt Pulheim wurde die Stadt zur Umgestaltung und öffentlichen Nutzung des Kirchenvorplatzes berechtigt. Mit dem genannten Vertrag hat die Kirchengemeinde einer Widmung des umgestalteten Teils ihres Grundstücks nach Abschluss der Bauarbeiten als öffentliche Verkehrsfläche zugestimmt. Die Bauarbeiten sind abgeschlossen, die Voraussetzung für eine Widmung nach § 6 Abs. 5 Straßen- und Wegegesetz NRW ist gegeben. -2-