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Beschlussvorlage (Trägerschaft über die Jugendkulturhalle)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
28.02.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 610/2006 Az.: Amt: - 51 BeschlAusf.: - Datum: 21.08.2006 Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Termin 06.09.2006 Jugendhilfeausschuss 28.02.2007 Betrifft: Bemerkungen Trägerschaft über die Jugendkulturhalle Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 21.08.2006 Beschlussentwurf: 1. Der Jugendhilfeausschuss nimmt die der Anlage beigefügten Angebote freier Träger hinsichtlich der Übernahme der geplanten Jugendkulturhalle dankend zur Kenntnis. 2. Der Jugendhilfeausschuss bevorzugt eine gemeinsame Trägerschaft zwischen einem freien Träger und dem Jugendamt nach dem Beispiel des „pädagogischen Familiendienstes.“ 3. Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, konkrete Verhandlungen mit folgendem freien Träger aufzunehmen..................................................................... Begründung: Der Jugendhilfeausschuss hat am 16.02.2005 einstimmig die Verwaltung beauftragt, ihm Vorschläge zu verschiedenen Trägerkonzepten zu unterbreiten. Diejenigen freien Träger, die im Erftkreis eine Jugendeinrichtung betreiben, ebenso wie Szene 93 wurden von der Verwaltung hinsichtlich einer freien Trägerschaft über die Jugendkulturhalle angeschrieben. Die Eckpunkte des runden Tischs liegen den Verbänden vor. Interesse bekundeten mit den beigefügten Schreiben die Katholischen Jugendwerke, der ASB, der Caritas-Verband und die AWO. Die Verwaltung des Jugendamtes bevorzugt eine gemeinsame Trägerschaft zwischen Jugendamt und einem freien Träger. Mit diesem Modell wurden im „pädagogischen Familiendienst“ beste Erfahrungen gemacht. Die gemeinsame Trägerschaft bietet den Vorteil, dass beide Träger mit ihrem institutionellen Hintergrund die Jugendarbeit flankieren und damit erweitern und effezienter gestalten können. Der Jugendhilfeausschuss kann aber auch eine reine freie Trägerschaft beschließen oder die Angebote ablehnen. (Bösche) -2-