Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
28.02.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 610/2006
Az.:
Amt: - 51 BeschlAusf.: - Datum: 21.08.2006
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Termin
06.09.2006
Jugendhilfeausschuss
28.02.2007
Betrifft:
Bemerkungen
Trägerschaft über die Jugendkulturhalle
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 21.08.2006
Beschlussentwurf:
1. Der Jugendhilfeausschuss nimmt die der Anlage beigefügten Angebote freier Träger
hinsichtlich der Übernahme der geplanten Jugendkulturhalle dankend zur Kenntnis.
2. Der Jugendhilfeausschuss bevorzugt eine gemeinsame Trägerschaft zwischen einem
freien Träger und dem Jugendamt nach dem Beispiel des „pädagogischen
Familiendienstes.“
3. Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, konkrete Verhandlungen mit
folgendem freien Träger aufzunehmen.....................................................................
Begründung:
Der Jugendhilfeausschuss hat am 16.02.2005 einstimmig die Verwaltung beauftragt, ihm
Vorschläge zu verschiedenen Trägerkonzepten zu unterbreiten. Diejenigen freien Träger, die im
Erftkreis eine Jugendeinrichtung betreiben, ebenso wie Szene 93 wurden von der Verwaltung
hinsichtlich einer freien Trägerschaft über die Jugendkulturhalle angeschrieben. Die Eckpunkte
des runden Tischs liegen den Verbänden vor.
Interesse bekundeten mit den beigefügten Schreiben die Katholischen Jugendwerke, der ASB, der
Caritas-Verband und die AWO. Die Verwaltung des Jugendamtes bevorzugt eine gemeinsame
Trägerschaft zwischen Jugendamt und einem freien Träger. Mit diesem Modell wurden im
„pädagogischen Familiendienst“ beste Erfahrungen gemacht. Die gemeinsame Trägerschaft bietet
den Vorteil, dass beide Träger mit ihrem institutionellen Hintergrund die Jugendarbeit flankieren
und damit erweitern und effezienter gestalten können. Der Jugendhilfeausschuss kann aber auch
eine reine freie Trägerschaft beschließen oder die Angebote ablehnen.
(Bösche)
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