Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (3. Anlage zur Beschlussvorlage 610/2006)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
28.02.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (3. Anlage zur Beschlussvorlage 610/2006) Beschlussvorlage (3. Anlage zur Beschlussvorlage 610/2006)

öffnen download melden Dateigröße: 11 kB

Inhalt der Datei

Anlage zu 610 / 2006 07.02.2007 Trägerschaft Jugendkulturhalle Der JHA hat in seiner Sitzung am 06.09.2006 folgenden Beschluss gefasst: 1. Der Jugendhilfeausschuss nimmt die der Anlage beigefügten Angebote freier Träger hinsichtlich der Übernahme der geplanten Jugendkulturhalle dankend zur Kenntnis. Einstimmig, 0 Enthaltung(en) 2. Der Jugendhilfeausschuss vertagt die Entscheidung darüber, ob eine gemeinsame Trägerschaft zwischen einem freien Träger und dem Jugendamt nach dem Beispiel des „pädagogischen Familiendienstes“ oder eine reine freie Trägerschaft bevorzugt wird. Einstimmig, 0 Enthaltung(en) 3. Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des beschlossenen Konzepts weitere Verhandlungen mit allen freien Trägern zu führen und dem Ausschuss in einer der nächsten Sitzungen über die Ergebnisse zu berichten. Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Zwischenzeitlich haben die katholischen Jugendwerke ihr Angebot zurückgezogen. Das im JHA verabschiedete Konzept wurde den freien Trägern zugesandt. Sie wurden über die bereits vorliegenden Schreiben hinaus gleichzeitig um Stellungnahme gebeten zu • • • • • ihrer Akzeptanz der nunmehr beschlossenen Kernpunkte, von Ihnen vorgesehenen inhaltlichen Programmpunkten, der Einbeziehung von Jugendlichen/Mitbestimmung, ihrer Kostenkalkulation, einem finanziellen Eigenanteil ihrerseits. Die Antwortschreiben der drei interessierten Träger ASB, AWO und Caritas-Verband sind der Anlage beigefügt. Die Verwaltung präferiert weiterhin eine gemeinsame Trägerschaft mit einem Verband. Davon ausgehend, dass die Jugendkulturhalle im Rahmen der vorhandenen Personalressourcen betrieben wird, müsste bei gemeinsamer Trägerschaft mit einem freien Träger bei Inbetriebnahme der Jugendkulturhalle eine Stelle in der städt. Jugendarbeit eingespart werden, da jeder beteiligte Träger mit eigenem Personal vertreten ist (wie im pädagogischen Familiendienst). Übernimmt ein freier Träger allein die Trägerschaft, müssten folgerichtig zwei Stellen in der städt. Jugendarbeit eingespart werden. I.V. ( Erner)