Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
28.02.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage zu 610 / 2006
07.02.2007
Trägerschaft Jugendkulturhalle
Der JHA hat in seiner Sitzung am 06.09.2006 folgenden Beschluss gefasst:
1. Der Jugendhilfeausschuss nimmt die der Anlage beigefügten Angebote freier
Träger hinsichtlich der Übernahme der geplanten Jugendkulturhalle dankend
zur Kenntnis.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
2. Der Jugendhilfeausschuss vertagt die Entscheidung darüber, ob eine
gemeinsame Trägerschaft zwischen einem freien Träger und dem Jugendamt
nach dem Beispiel des „pädagogischen Familiendienstes“ oder eine reine freie
Trägerschaft bevorzugt wird.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
3. Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des
beschlossenen Konzepts weitere Verhandlungen mit allen freien Trägern zu
führen und dem Ausschuss in einer der nächsten Sitzungen über die Ergebnisse
zu berichten.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Zwischenzeitlich haben die katholischen Jugendwerke ihr Angebot zurückgezogen. Das im
JHA verabschiedete Konzept wurde den freien Trägern zugesandt. Sie wurden über die bereits
vorliegenden Schreiben hinaus gleichzeitig um Stellungnahme gebeten zu
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ihrer Akzeptanz der nunmehr beschlossenen Kernpunkte,
von Ihnen vorgesehenen inhaltlichen Programmpunkten,
der Einbeziehung von Jugendlichen/Mitbestimmung,
ihrer Kostenkalkulation,
einem finanziellen Eigenanteil ihrerseits.
Die Antwortschreiben der drei interessierten Träger ASB, AWO und Caritas-Verband sind
der Anlage beigefügt.
Die Verwaltung präferiert weiterhin eine gemeinsame Trägerschaft mit einem Verband.
Davon ausgehend, dass die Jugendkulturhalle im Rahmen der vorhandenen
Personalressourcen betrieben wird, müsste bei gemeinsamer Trägerschaft mit einem freien
Träger bei Inbetriebnahme der Jugendkulturhalle eine Stelle in der städt. Jugendarbeit
eingespart werden, da jeder beteiligte Träger mit eigenem Personal vertreten ist (wie im
pädagogischen Familiendienst). Übernimmt ein freier Träger allein die Trägerschaft, müssten
folgerichtig zwei Stellen in der städt. Jugendarbeit eingespart werden.
I.V.
( Erner)