Daten
Kommune
Pulheim
Größe
17 kB
Datum
10.02.2009
Erstellt
04.03.09, 17:12
Aktualisiert
04.03.09, 17:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Umwelt- und Planungsausschuss
Rat
IV/61 br/wo
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
ö. S.
03.02.2009
X
10.02.2009
X
Herr Brozio
(Verfasser/in)
12/2009
nö. S. TOP
09.01.2009
(Datum)
BETREFF:
Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim
Teilbereichsänderung Nr. 15.7 - Ortsteil Brauweiler
Bereich: Nördlicher Ortsrand von Brauweiler, Gemarkung Brauweiler, Flur 11
Beschluss der Flächennutzungsplanänderung
siehe UPA 22.10.2008, TOP 9, Niederschrift S. 13
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, folgenden Beschluss
zu fassen:
Der Rat der Stadt Pulheim beschließt die Änderung Nr. 15.7 - Ortsteil Brauweiler des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim, der gemäß § 5 (5) BauGB die Begründung beigefügt ist.
Die Änderungen ergeben sich aus der Planzeichnung.
-1-
ERLÄUTERUNGEN:
Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim hat am 22.10.2008 die Beteiligung der
Öffentlichkeit (Auslegung) gemäß § 3 (2) und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB
für die Teilbereichsänderung 15.7 - Ortsteil Brauweiler beschlossen.
Die Auslegung erfolgte in der Zeit vom 12.11.2008 bis 12.12.2008 einschließlich. Mit Schreiben
vom 05.11.2008 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme zum Planentwurf und der Begründung gebeten.
Während der öffentlichen Auslegung gingen seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vier Stellungnahmen (siehe Anlage) ein, in denen jedoch keine abwägungsrelevanten Inhalte vorgetragen werden.
Die Stellungnahme T 4 beinhaltet einen Hinweis des Landesbetriebs Straßenbau NRW
((siehe T 4) nicht öffentlicher Teil), dass die Leistungsfähigkeit des bestehenden Knotenpunkts
L 213 / K 10 / K 25 nachzuweisen ist. Zudem ist die Anbaubeschränkungszone von 40 m entlang
der L 213 zu beachten.
Diese Hinweise sind auf der Ebene des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung, sondern können im Rahmen der Abwägung für den Satzungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 94 Brauweilers behandelt (siehe Vorlage 2/2009) werden, da sie gleichlautend auch in diesem Planverfahren
vorgetragen worden sind.
Zur Weiterführung des Planverfahrens empfiehlt die Verwaltung, die Teiländerung 15.7 - Ortsteil
Brauweiler des Flächennutzungsplans zu beschließen.
-2-