Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
8,5 kB
Datum
19.09.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 445/2007
Az.: 6619-3059
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 20.08.2007
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Straßen
Betrifft:
Termin
19.09.2007
Bemerkungen
Gehwegerneuerung Schlunkweg in E.-Liblar
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Erneuerung der Gehweganlage sind ca. 125.000,- € in den Wirtschaftsplan 2008 einzustellen.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 20.08.2007
Beschlussentwurf:
Der Neubau der Gehweganlage des Schlunkweges soll von der Verwaltung weiter verfolgt werden.
Begründung:
Im Frühjahr 2008 wird der Rhein-Erft-Kreis die Fahrbahn im Schlunkweg zwischen beiden
Einmündungen Bahnhofstraße sanieren. Die städtische Gehweganlage zwischen der
Donatusstraße und der südöstlichen Einmündung Bahnhofstraße ist dringend sanierungsbedürftig.
In Teilflächen ist der Plattenbelag stark abgesackt, die Oberflächenbeläge sind teilweise defekt
bzw. stark verwittert. Die Bordsteinanlage ist in überwiegenden Bereichen beschädigt bzw.
lageverschoben. Im Zuge der Sanierungsmaßnahme der Fahrbahn bietet sich aus wirtschaftlicher
Betrachtungsweise ein Neubau der Gehweganlage an, da durch eine gemeinsame Bauausführung
mit dem Rhein-Erft-Kreis erherbliche Kosteneinsparungen zu erwarten sind. Die Zustimmung des
Kreises zur gemeinsamen Baudurchführung wurde mir bereits signalisiert.
Ende September werde ich eine Anliegerversammlung durchführen, in der ich die Bürger über die
anstehende Kanalsanierungsmaßnahme der Stadtwerke informiere. Hier stelle ich auch das oben
genannte Vorhaben ausführlich vor und werde die geschätzten Erschließungsbeiträge bekannt
geben. In diesem Zuge werden die Anlieger wie üblich befragt, ob sie auf freiwilliger Basis mit der
Stadt auf sie zukommende Beiträge im Wege des Ablöseverfahrens zu zahlen bereit sind. Das
Abstimmungsergebnis gebe ich in der nächsten Sitzung des Betriebsausschusses Straßen
bekannt und werde dann die Maßnahme zur Beschlussfassung vorlegen.
(Bösche)