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Anfrage (Anfrage bzgl. Geschwindigkeitsbeschränkung und Fußgängerüberweg auf der Dirmerzheimer Straße)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
25 kB
Datum
20.09.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
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. Stadtverwaltung ⋅ Postfach 2565 ⋅ 50359 Erftstadt Stadtverwaltung ⋅ Holzdamm 10 ⋅ 50374 Erftstadt Herrn StV Kurt Kukla Balkhausener Straße 31 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Mein Zeichen Ihr Zeichen Datum Eigenbetrieb Straßen Holzdamm 10 Herr Coenders 0 22 35 / 409-402 66 19-3608/06 13.10.2008 Ihre Anfrage vom 11.09.2007 Rat Betrifft: F 497/2007 20.09.2007 Anfrage bzgl. Geschwindigkeitsbeschränkung und Fußgängerüberweg auf der Dirmerzheimer Straße Sehr geehrter Herr Kukla, Ihre Fragen möchte ich wie folgt beantworten: Zu 1) Die Herabsetzung der Geschwindigkeit auf der Dirmerzheimer Straße (L 162) in Höhe des REWEMarktes wurde vom Landesbetrieb Straßenbau NRW in Eigenregie durchgeführt. Die Stadt wurde über diese Maßnahme nur informiert. Der Straßenabschnitt entlang der Dirmerzheimer Straße in Höhe des REWE-Marktes befindet sich zur Zeit in einem provisorischen Zustand. Aufgrund der sehr schmalen Fahrspuren durch den Einbau der Maybachschwellen in der Fahrbahnmitte hat der Landesbetrieb die Geschwindigkeit hier von 50 km/h auf 30 km/h herabgesetzt. Der Landesbetrieb hatte dieses Provisorium wegen der Planung eines weiteren Einzelhandelsmarktes neben dem REWE-Markt durchgeführt. In diesem Fall wären 2 separate Linksabbiegerspuren für beide Märkte auf der Dirmerzheimer Straße eingerichtet worden. Aufgrund der Entscheidung, dass in nächster Zukunft kein neuer Markt an der Dirmerzheimer Straße entstehen wird, soll das Provisorium in Höhe des REWE-Marktes nun nicht mehr länger bestehen bleiben. Mit dem Landesbetrieb werde ich daher eine endgültige Lösung erörtern und abstimmen. Zu 2) Eine 30 km/h-Geschwindigkeitsregelung auf klassifizierten Straßen wird in der Regel nur in Straßenabschnitten eingerichtet an denen schutzwürdige Einrichtungen (u.a. Schulen, Kindergärten, Altenheime) liegen oder wenn bautechnische bzw. verkehrstechnische Gegebenheiten dies zwingend erforderlich machen. In der Dirmerzheimer Straße ist ein solcher Fall nur im Bereich des unter 1) genannten Provisoriums (analog einer Baustelle) begründbar; daher kann hier eine solche Regelung dauerhaft nicht getroffen werden. Zu 3) Ein erneuter Ortstermin mit der Kreispolizeibehörde und dem Landesbetrieb zur Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf der Dirmerzheimer Straße in Höhe Maarweg hat noch nicht stattgefunden. Diesen werde ich kurzfristig in Zusammenhang mit der zu klärenden Verkehrssituation in Höhe des REWE-Marktes (siehe Pkt.1) durchführen. Mit freundlichen Grüßen (Bösche) -2-