Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
25 kB
Datum
20.09.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
.
Stadtverwaltung ⋅ Postfach 2565 ⋅ 50359 Erftstadt
Stadtverwaltung ⋅ Holzdamm 10 ⋅ 50374 Erftstadt
Herrn StV
Kurt Kukla
Balkhausener Straße 31
50374 Erftstadt
.
nachrichtlich
allen Stadtverordneten
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
Datum
Eigenbetrieb Straßen
Holzdamm 10
Herr Coenders
0 22 35 / 409-402
66 19-3608/06
13.10.2008
Ihre Anfrage vom 11.09.2007
Rat
Betrifft:
F 497/2007
20.09.2007
Anfrage bzgl. Geschwindigkeitsbeschränkung und Fußgängerüberweg auf der
Dirmerzheimer Straße
Sehr geehrter Herr Kukla,
Ihre Fragen möchte ich wie folgt beantworten:
Zu 1)
Die Herabsetzung der Geschwindigkeit auf der Dirmerzheimer Straße (L 162) in Höhe des REWEMarktes wurde vom Landesbetrieb Straßenbau NRW in Eigenregie durchgeführt. Die Stadt wurde
über diese Maßnahme nur informiert.
Der Straßenabschnitt entlang der Dirmerzheimer Straße in Höhe des REWE-Marktes befindet sich
zur Zeit in einem provisorischen Zustand. Aufgrund der sehr schmalen Fahrspuren durch den
Einbau der Maybachschwellen in der Fahrbahnmitte hat der Landesbetrieb die Geschwindigkeit
hier von 50 km/h auf 30 km/h herabgesetzt. Der Landesbetrieb hatte dieses Provisorium wegen
der Planung eines weiteren Einzelhandelsmarktes neben dem REWE-Markt durchgeführt. In
diesem Fall wären 2 separate Linksabbiegerspuren für beide Märkte auf der Dirmerzheimer Straße
eingerichtet worden.
Aufgrund der Entscheidung, dass in nächster Zukunft kein neuer Markt an der Dirmerzheimer
Straße entstehen wird, soll das Provisorium in Höhe des REWE-Marktes nun nicht mehr länger
bestehen bleiben. Mit dem Landesbetrieb werde ich daher eine endgültige Lösung erörtern und
abstimmen.
Zu 2)
Eine 30 km/h-Geschwindigkeitsregelung auf klassifizierten Straßen wird in der Regel nur in
Straßenabschnitten eingerichtet an denen schutzwürdige Einrichtungen (u.a. Schulen,
Kindergärten, Altenheime) liegen oder wenn bautechnische bzw. verkehrstechnische
Gegebenheiten dies zwingend erforderlich machen. In der Dirmerzheimer Straße ist ein solcher
Fall nur im Bereich des unter 1) genannten Provisoriums (analog einer Baustelle) begründbar;
daher kann hier eine solche Regelung dauerhaft nicht getroffen werden.
Zu 3)
Ein erneuter Ortstermin mit der Kreispolizeibehörde und dem Landesbetrieb zur Einrichtung eines
Fußgängerüberweges auf der Dirmerzheimer Straße in Höhe Maarweg hat noch nicht
stattgefunden. Diesen werde ich kurzfristig in Zusammenhang mit der zu klärenden
Verkehrssituation in Höhe des REWE-Marktes (siehe Pkt.1) durchführen.
Mit freundlichen Grüßen
(Bösche)
-2-