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Beschlussvorlage (Kalkulation der gesplitteten Abwasserbeseitigungsgebühr 2009)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
18 kB
Datum
16.12.2008
Erstellt
21.01.09, 15:41
Aktualisiert
21.01.09, 15:41
Beschlussvorlage (Kalkulation der gesplitteten Abwasserbeseitigungsgebühr 2009) Beschlussvorlage (Kalkulation der gesplitteten Abwasserbeseitigungsgebühr 2009)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Haupt- und Finanzausschuss Rat III / 20 - gs (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 02.12.2008 X 16.12.2008 X David Gerhards (Verfasser/in) 27/2008 nö. S. TOP 19.11.08 (Datum) BETREFF: Kalkulation der gesplitteten Abwasserbeseitigungsgebühr 2009 VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: x ja ja nein x nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: davon: 1.985.600 € - im Haushalt des laufenden Jahres: 0€ - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: 2009 Jahr: 2010 ff Jahr: Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: 1.985.600 € *€ € ja x nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: Die Mittel müssen im Rahmen der Haushaltsberatungen 2009 bereit gestellt werden. Die Finanzierung erfolgt aus dem Fachbudget 600.230 - Straßen - mit 1.612.080 € und aus dem Fachbudget 020.300.040 - Immobilienmanagement - mit 373.520 €. Gegenüber dem Haushaltsentwurf 2009 ergibt sich ein Mehrbedarf von 389.070 € für die Straßenentwässerung und von 132.330 € für die Abwasserentsorgung der Gebäude und sonstigen angeschlossenen Grundstücke des Immobilienmanagements, also insgesamt ein Mehrbedarf von 521.400 €. * Eine Aussage für die Jahre ab 2010 ist nicht möglich, da die weitere Entwicklung von den Gebührenkalkulationen der Folgejahre abhängt. -1- BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat beschließt die anliegende Kalkulation der Abwasserbeseitigungsgebühr 2009. Der Gebührensatz für die Schmutzwasserbeseitigung beträgt ab dem 01.01.2009 unverändert 1,97 € / cbm. Der Gebührensatz für die Niederschlagswasserbeseitigung beträgt ab dem 01.01.2009 0,86 € / m². ERLÄUTERUNGEN: Aufgrund der Kalkulation der gesplitteten Abwassergebühr 2009 ergeben sich die o. g. Gebührensätze. Die vom Gutachter, der Pecher AG, für 2009 ermittelten Kostenverteilungsschlüssel führen zu um 0,38% veränderten Kostenanteilen der Kostenstellen Schmutzwasser und Niederschlagswasser. Der Kostenanteil Schmutzwasser reduziert sich von 51,06% auf 50,68% und der Kostenanteil Niederschlagswasser erhöht sich von 48,94% auf 49,32%. Dies liegt an den Investitionen, die in den kommenden Jahren voraussichtlich den Kostenanteil Niederschlagswasser in kleinen Schritten aufgrund der höheren Anteile für die Niederschlagswasserbeseitigung erhöhen werden. Insgesamt steigen die gebührenrelevanten Kosten von 10.048.040 € um 2,11% auf 10.259.646 €. Ursächlich für die Entwicklung sind insbesondere die kalkulatorischen Abschreibungen und Zinsen, die aufgrund der überwiegend aus dem Haushalt finanzierten Neuinvestitionen von Jahr zu Jahr ansteigen. Der Zinssatz ist unverändert geblieben. Möglicherweise wird er ab dem Jahr 2010 unter 7% sinken, da der langfristige Durchschnittszins aufgrund der niedrigen Zinsen von Jahr zu Jahr niedriger ausfällt. Unter der Annahme eines geringfügig um 1,34% steigenden Frischwasserbezuges konnte der Gebührensatz für die Schmutzwasserbeseitigung gegenüber dem Jahr 2008 unverändert bleiben. Da der Kostenanteil für die Niederschlagswasserbeseitigung wegen geänderter Kostenverteilungschlüssel um 0,38% ansteigt, muss der Gebührensatz zur vollständigen Kostendeckung um 2 ct. auf 0,86 € (+2,38%) angehoben werden. -2-