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Beschlussvorlage (Sanierungsgebiet „Nordpark Pulheim“ hier: Einstellung des Sanierungsverfahrens)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
17 kB
Datum
16.12.2008
Erstellt
04.03.09, 17:12
Aktualisiert
04.03.09, 17:12
Beschlussvorlage (Sanierungsgebiet „Nordpark Pulheim“
hier: Einstellung des Sanierungsverfahrens) Beschlussvorlage (Sanierungsgebiet „Nordpark Pulheim“
hier: Einstellung des Sanierungsverfahrens)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Umwelt- und Planungsausschuss Rat IV/61- ri/wo (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 03.12.2008 X 16.12.2008 X Herr Ritter (Verfasser/in) 122/2008 nö. S. TOP 7 03.11.2008 (Datum) BETREFF: Sanierungsgebiet „Nordpark Pulheim“ hier: Einstellung des Sanierungsverfahrens siehe RAT vom 17.06.2008, TOP I.9, Vorlage Nr. 1648, Niederschrift S. 870 VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: -1- ja nein BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, den am 17.06.2008 gemäß § 141 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.12.06 (BGBl. I S. 3316) in Verbindung mit § 7 (1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 03.05.2005 (GV. NRW. S. 498) gefassten Beschluss über die Einleitung eines Sanierungsverfahrens durch den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen aufzuheben. ERLÄUTERUNGEN: Die Einleitung des Sanierungsverfahrens diente dem Zweck, den siedlungsnahen Landschaftsraum im Norden Pulheims als dem zentralen Siedlungsbereich zugeordnete Freifläche zu sichern. Zum Zeitpunkt des Einleitungsbeschlusses lag das Wettbewerbsergebnis noch nicht vor; der nun vorliegende Entwurf weist ein Konzept auf, das durch seine Flexibilität eine mittel- bis langfristige Entwicklung des Nordparks auch ohne das Instrument des besonderen Städtebaurechts erreichbar macht. Die Zweckmäßigkeit der Sanierung erscheint daher nicht mehr gegeben. Stattdessen soll mittels Darstellung im Flächennutzungsplan die Planung gesichert werden, um der Planung den Status als Belang nach § 35(3) Nr.1 BauGB einzuräumen, der dann den Ausschluss oder die Steuerung von Einzelvorhaben, die der Darstellung im FNP entgegenstehen, ermöglicht. Da der Einleitungsbeschluss bislang nicht bekannt gemacht wurde, sind durch den Beschluss, der nun aufgehoben werden soll, keine Belastungen Dritter entstanden. -2-