Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
13.09.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 452/2007
Az.:
Amt: - 10 BeschlAusf.: - - 102 - Datum: 21.08.2007
Beratungsfolge
Finanz- und Personalausschuss
Betrifft:
Termin
13.09.2007
Bemerkungen
Gewährung einer Zulage für freiwillige, erhöhte wöchentliche Regelarbeitszeit im feuerwehrtechnischen Dienst
Finanzielle Auswirkungen:
Mittel sind im Budget Personal 399 zur Verfügung zu stellen.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 21.08.2007
Beschlussentwurf:
Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des feuerwehrtechnischen Dienstes im Schichtdienst, die
sich gem. § 5 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe a der Arbeitszeitverordnung Feuerwehr zu einer freiwilligen, erhöhten wöchentlichen Regelarbeitszeit bereit erklärt haben, wird rückwirkend ab dem
30.06.2007 für jede tatsächlich geleistete Dienstschicht eine Zulage in Höhe von 20 €uro gewährt.
Sofern diese Mehrausgaben im Laufe des Haushaltsjahres nicht aus dem Personalbudget 399 zu
erwirtschaften sind, werden die für die Zahlung der besonderen Zulage benötigten Mittel überplanmäßig bereit gestellt. Die Deckung erfolgt dann aus dem Gesamthaushalt.
Begründung:
Zum 01.01.2007 wurde mit In-Kraft-treten der neugestalteten Verordnung über die Arbeitszeit der
Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes im Lande Nordrhein-Westfalen
(AZVO Feu) europäisches Arbeitsschutzrecht umgesetzt, welches zukünftig nur noch eine durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von maximal 48 Stunden zulässt.
Der derzeit praktizierte 24-Stunden Dienstrhythmus auf der Feuer- und Rettungswache der Stadt
Erftstadt wurde bzw. wird bis heute noch im Rahmen einer 54-Stunden Woche geleistet.
Eine Umstellung des Dienstes von 54 auf 48 Wochenstunden wäre bei gleichen Leistungen nur mit
mehr Personal möglich.
Da dieses Personal jedoch kurzfristig nicht zur Verfügung steht und zunächst noch rekrutiert und
ausgebildet werden muss, hat der Verordnungsgeber in seiner Arbeitszeitverordnung Feuerwehr
vom 01.09.2006 die Möglichkeit der Abgabe einer „Individualvereinbarung“ eröffnet.
Mit Abgabe dieser Individualvereinbarung erklärt sich der einzelne Mitarbeiter freiwillig bereit weiterhin 54 Wochenarbeitsstunden zu leisten. Eine Gegenleistung für diese freiwillig erklärte Mehrarbeit war in der AZVO Feu nicht vorgesehen. Angemerkt sei, dass dennoch alle betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des feuerwehrtechnischen Dienstes diese Erklärung abgegeben haben.
Nunmehr hat der Landtag NRW am 19.06.2007 ein Gesetz über die Gewährung einer Zulage für
freiwillige, erhöhte wöchentliche Regelarbeitszeit im feuerwehrtechnischen Dienst (s. Anlage 1)
beschlossen, welches am 30.06.207 in Kraft getreten ist. Hiernach kann den betroffenen Mitarbeitern eine Zulage von bis zu 20 €uro je tatsächlich geleisteter Dienstschicht gezahlt werden. Mit
Runderlass vom 09.07.2007 eröffnete das Innenministerium NRW diese Möglichkeit auch Kommunen mit genehmigten Haushaltssicherungskonzept (s. Anlage 2).
Der Leiter der Abteilung Feuerschutz und Rettungswesen hat mit Datum vom 18.07.2007 die Zahlung der Zulage an die betroffenen Mitarbeiter ab dem 30.06.2007 beantragt.
Hierzu sind entsprechend der Rechtswirksamkeit des Zulagengesetzes für den Zeitraum vom
30.06.2007 bis 31.12.2007 für die Zahlbarmachung der besonderen Zulage ca. 28.000 €uro an
Mehrausgaben erforderlich. Für das Gesamtjahr 2008 beläuft sich diese Summe auf voraussichtlich 57.000 €uro.
Sollte diese besondere Zulage den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des feuerwehrtechnischen
Dienstes nicht gewährt werden, ist davon auszugehen, dass eine Vielzahl der Individualvereinbarungen zum Jahresende gekündigt werden und frühzeitig fertig ausgebildetes Personal gesucht
und zur Umsetzung der 48-Studen Woche bei der Feuerwehr Erftstadt eingestellt werden muss.
In Vertretung
(Erner)
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