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Beschlussvorlage (Anlage 2 Seite 2)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
49 kB
Datum
13.09.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Anlage 2 Seite 2)

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Inhalt der Datei

.. Gemeinden, die auf Grund eines nicht genehmigten Haushaltssicherungskonzepts dauerhaft der vorläufigen Haushaltswirtschaft unterliegen, wurde mit Erlass vom 1. März 2006 (Az. 33 - 46.09.04) zur Beförderung von Beamtinnen und Beamten ein Personalausgabenbudget eröffnet. Ich bin damit einverstanden, dass dieses Personalausgabenbudget auch für die Gewährung von Zulagen gemäß der o.g. Rechtsgrundlage genutzt wird. 11. Nach dem Rundertass des Innenministeriums vom 01. März 2006 - 33-46.09.04 beanstandet die Kommunalaufsicht Beförderungen von Beamtinnen und Beamten im Haushaltsjahr nicht, wenn die beförderungsbedingten Mehraufwendungen das zu ermittelnde Budget nicht überschreiten. Im Zusammenhang mit der Ermittlung der beförderungsbedingten Mehraufwendungenist an mich die Frage heran getragen worden, wie mit den Fällen umzugehen ist, in denen Beamtinnen und Beamte nicht zum 01. Januar des jeweiligen Jahres befördert werden, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt im weiteren Verlauf des Haushaltsjahres. Zur Vermeidung kumulierender Mehraufwendungen für die Folgejahre kann es nicht akzeptiert werden, wenn für die Berechnung dann lediglich auf die im betreffenden Haushaltsjahr kassenwirksamen Auszahlungen abgestellt wird. Vielmehr weise ich zur KJarstellung darauf hin, dass die durch die Beförderungen bedingten Mehraufwendungen in diesen Fällen mit der vollen Jahresbelastung anzurechnen sind. 111. Ich bitte, die Landrätinnen und Landräte als untere staatliche Verwaltungsbehörden entsprechend zu informieren. Den kommunalen Spitzenverbänden habe ich diesen Erlass zur Kenntnis zugeleitet. Im Auftrag gez. Winkel Beglaubigt: ~~ Angestellte 2/2