Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
49 kB
Datum
13.09.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
..
Gemeinden,
die
auf
Grund
eines
nicht
genehmigten
Haushaltssicherungskonzepts
dauerhaft der vorläufigen Haushaltswirtschaft
unterliegen, wurde mit Erlass vom 1. März 2006 (Az. 33 - 46.09.04) zur Beförderung
von Beamtinnen und Beamten ein Personalausgabenbudget eröffnet. Ich bin damit
einverstanden, dass dieses Personalausgabenbudget auch für die Gewährung von
Zulagen gemäß der o.g. Rechtsgrundlage genutzt wird.
11.
Nach dem Rundertass des Innenministeriums vom 01. März 2006 - 33-46.09.04 beanstandet die Kommunalaufsicht Beförderungen von Beamtinnen und Beamten im
Haushaltsjahr nicht, wenn die beförderungsbedingten Mehraufwendungen das zu
ermittelnde Budget nicht überschreiten. Im Zusammenhang mit der Ermittlung der
beförderungsbedingten Mehraufwendungenist an mich die Frage heran getragen
worden, wie mit den Fällen umzugehen ist, in denen Beamtinnen und Beamte nicht
zum 01. Januar des jeweiligen Jahres befördert werden, sondern erst zu einem
späteren Zeitpunkt im weiteren Verlauf des Haushaltsjahres. Zur Vermeidung
kumulierender Mehraufwendungen für die Folgejahre kann es nicht akzeptiert
werden, wenn für die Berechnung dann lediglich auf die im betreffenden
Haushaltsjahr kassenwirksamen Auszahlungen abgestellt wird. Vielmehr weise ich
zur KJarstellung darauf hin, dass die durch die Beförderungen
bedingten
Mehraufwendungen in diesen Fällen mit der vollen Jahresbelastung anzurechnen
sind.
111.
Ich bitte, die Landrätinnen und Landräte als untere staatliche Verwaltungsbehörden
entsprechend zu informieren. Den kommunalen Spitzenverbänden habe ich diesen
Erlass zur Kenntnis zugeleitet.
Im Auftrag
gez. Winkel
Beglaubigt:
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Angestellte
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