Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
52 kB
Datum
13.09.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Innenministerium des Landes N ordrhein- Westfalen
Haroldstraße 5, 40213 DOsseidorf
Innenministerium NRW. 40190 Düsseldorf
Bearbeitung:
BezIrksregierungen
Amsberg
Durchwahl
Fax
Detmold
Aktenzeichen
33
Düsseldorf
Köln
Münster
(0211) 8712473
(0211) 871162473
. 46.09.04 - 9649107
09. Juli 2007
Kommunen mit Haushaltssicherungskonzept
1.
Gesetz über die Gewährung einer Zulage für freiwillige, erhöhte
wöchentliche Regelarbeitszeit im feuerwehrtechnischen
Dienst in
Nordrhein-Westfalen vom 19.07.2007
2.
Beförderungen auf der Grundlage eines "Personalausgabenbudgets"
Runderlass des Innenministeriums NRW vom 01. März 2006 (Az 33 - 46.09.04)
I.
Am 30.06.2007 ist das Gesetz über die Gewährung einer Zulage für freiwillige,
erhöhte wöchentliche Regelarbeitszeit im feuerwehrtechnischen Dienst in NordrheinWestfalen vom 19.07.2007 in Kraft getreten. Für Kommunen, die sich wegen ihrer
defizitären Haushaltslage in der Haushaltssicherung befinden, hat sich die Frage
ergeben, inwieweit für sie die Möglichkeit besteht, von dieser - bis zum 31.12.2010
geltenden - Rechtsgrundlage Gebrauch zu machen. Hierzu gibt das Innenministerium
folgende Hinweise:
Auf Grund des besonderen öffentlichen Interesses an einer reibungslosen
Durchführung der Aufgabe des Brandschutzes sollen auch Kommunen in der
Haushaltssicherung von der Möglichkeit der Gewährung der Zulage Gebrauch
machen können.
Deshalb beanstandet die Kommunalaufsicht in Kommunen, die mit einem
genehmigten Haushaltssicherungskonzept
wirtschaften, die Gewährung der
Zulage dann nicht, wenn die damit verbundenen Mehraufwendungen die
Konsolidierungsziele des Haushaltssicherungskonzepts nicht gefährden und sie
insbesondere nichtzu einer Verlängerungseiner Laufzeiten führen.
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