Daten
Kommune
Pulheim
Größe
9,1 kB
Datum
20.11.2008
Erstellt
13.03.09, 23:18
Aktualisiert
13.03.09, 23:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Jugendhilfeausschuss
II/511
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
20.11.2008
Frau Etienne
(Verfasser/in)
ö. S.
X
101/2008
nö. S. TOP
23.10.2008
(Datum)
BETREFF:
Vereinbarungen zu § 8a SGB VIII (KJHG)
MITTEILUNG:
Das Fachamt informierte den Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung vom 11.10.2007 über die
Auswirkungen des mit Wirkung zum 1.10.2005 neu in das Sozialgesetzbuch VIII ( Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder und Jugendhilfe) eingefügten § 8a.
Das Gesetz konkretisiert in Bezug auf Kindeswohlgefährdungen die „ Wächteramtsfunktion“ des
Jugendamtes und bindet auch die freien Träger von Einrichtungen und Diensten ein.
Das Jugendamt ist verpflichtet, die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen spezifischen Verfahrensanforderungen und Standards in Form von schriftlichen Vereinbarungen mit den Trägern zu vereinbaren. Dadurch werden die freien Träger zur Abwendung von Kindeswohlgefährdung präziser
und verbindlicher als in der Vergangenheit mit in die Verfahrensabläufe eingebunden.
Über diese Verabredung zum kooperativen Miteinander verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, einen
verbesserten Kinderschutz zu etablieren.
Als Grundlage für den Abschluss der Vereinbarungen diente der Mustervertrag des Institutes für
Soziale Arbeit zur Vereinbarung nach § 8a Abs. 2 SGB VIII, der in den Verhandlungen entsprechend den strukturellen/organisatorischen Gegebenheiten der jeweiligen Träger angepasst wurde.
In Verbindung mit der vertraglichen Gestaltung fand eine Informationsveranstaltung für die freien
Träger der Jugendhilfe unter Beteiligung der Koordinationsstelle frühe Förderung, Fachberatung
Kinderschutz, Frau Keßler, statt.
Einige der in den Prozess eingebundenen Träger der freien Jugendhilfe im Bereich der Kindestageseinrichtungen und den Jugendfreizeiteinrichtungen im Stadtgebiet Pulheim haben diese Gelegenheit genutzt und sind mit dem Jugendamt in einen weitergehendenden fachlichen Austausch
eingetreten.
Die geschlossenen Vereinbarungen bieten eine gute Grundlage, den Herausforderungen in diesen
schwierigen Einzelfällen fachlich zu begegnen und dienen als Arbeitshilfe für die praktische Umsetzung.
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