Daten
Kommune
Kerpen
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06.08.08, 01:15
Aktualisiert
09.12.10, 14:31
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
TOP
Amt/Abteilung: 22
Az.: 22.1
V 108.06
Datum :
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Termin
06.04.2006
Stadtrat
X
05.04.2006
Bemerkungen
02.05.2006
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Erhöhung des Betriebskostenzuschüsse in Form von Freiwilligen Leistungen der Stadt
Kerpen an die Träger der evangelischen Kindertagesstätten im Stadtgebiet Kerpen
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
X
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 49.217 €
X
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : 2006/2007
HhSt.: 1.464.7181
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Maßnahme entstehen
x
keine Folgekosten.
jährlich Folgekosten von €
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Kerpen beschließt die Erhöhung des Betriebskostenzuschusses durch Zahlung
der freiwilligen Leistungen an die Träger der evangelischen Kindertagesstätten in vorgenanntem
Umfang von 49.217.- € für das Kindergartenjahr 2006/2007.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearb
eiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt 20
Erster
Beigeordne
ter und
Kämmerer
Bürgermeisterin Büro des
Rates
Begründung:
Bei Gesprächen mit der Verwaltung haben die Trägervertreter der evangelischen
Kirchengemeinden im Stadtgebiet Kerpen vorgetragen, dass sie große finanzielle Schwierigkeiten
hätten. Beim letzten Gespräch am 29.09.2005 erklärten die Trägervertreter vor diesem
Hintergrund, dass wegen der bestehenden erheblichen Finanzprobleme der Kirchengemeinden
deshalb eine Schließung von Gruppen in den Kita´s oder gar ganzer Einrichtungen erfolgen
müsse, wenn seitens der Stadt keine finanzielle Unterstützung erfolge.
Die Verwaltung vertritt aufgrund der Bedarfssituation im Stadtgebiet Kerpen und zur Erfüllung des
Rechtsanspruches durch die Kommune die Auffassung, dass es sinnvoll ist zur Vermeidung von
Gruppenschließungen oder der Schließung ganzer Einrichtungen, den evangelischen Trägern eine
zeitlich begrenzte, kurzfristige Finanzhilfe zu gewähren.
Beschlußvorlage V 108.06
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