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Beschlussvorlage (Erhöhung des Betriebskostenzuschüsse in Form von Freiwilligen Leistungen der Stadt Kerpen an die Träger der evangelischen Kindertagesstätten im Stadtgebiet Kerpen)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
11 kB
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
09.12.10, 14:31
Beschlussvorlage (Erhöhung des Betriebskostenzuschüsse in Form von Freiwilligen Leistungen der Stadt Kerpen an die Träger der evangelischen Kindertagesstätten im Stadtgebiet Kerpen) Beschlussvorlage (Erhöhung des Betriebskostenzuschüsse in Form von Freiwilligen Leistungen der Stadt Kerpen an die Träger der evangelischen Kindertagesstätten im Stadtgebiet Kerpen)

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STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN TOP Amt/Abteilung: 22 Az.: 22.1 V 108.06 Datum : Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Termin 06.04.2006 Stadtrat X 05.04.2006 Bemerkungen 02.05.2006 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Erhöhung des Betriebskostenzuschüsse in Form von Freiwilligen Leistungen der Stadt Kerpen an die Träger der evangelischen Kindertagesstätten im Stadtgebiet Kerpen Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten X Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 49.217 € X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : 2006/2007 HhSt.: 1.464.7181 Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : HhSt.: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Maßnahme entstehen x keine Folgekosten. jährlich Folgekosten von € Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt Kerpen beschließt die Erhöhung des Betriebskostenzuschusses durch Zahlung der freiwilligen Leistungen an die Träger der evangelischen Kindertagesstätten in vorgenanntem Umfang von 49.217.- € für das Kindergartenjahr 2006/2007. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearb eiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt 20 Erster Beigeordne ter und Kämmerer Bürgermeisterin Büro des Rates Begründung: Bei Gesprächen mit der Verwaltung haben die Trägervertreter der evangelischen Kirchengemeinden im Stadtgebiet Kerpen vorgetragen, dass sie große finanzielle Schwierigkeiten hätten. Beim letzten Gespräch am 29.09.2005 erklärten die Trägervertreter vor diesem Hintergrund, dass wegen der bestehenden erheblichen Finanzprobleme der Kirchengemeinden deshalb eine Schließung von Gruppen in den Kita´s oder gar ganzer Einrichtungen erfolgen müsse, wenn seitens der Stadt keine finanzielle Unterstützung erfolge. Die Verwaltung vertritt aufgrund der Bedarfssituation im Stadtgebiet Kerpen und zur Erfüllung des Rechtsanspruches durch die Kommune die Auffassung, dass es sinnvoll ist zur Vermeidung von Gruppenschließungen oder der Schließung ganzer Einrichtungen, den evangelischen Trägern eine zeitlich begrenzte, kurzfristige Finanzhilfe zu gewähren. Beschlußvorlage V 108.06 Seite 2