Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
18 kB
Datum
21.03.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 13/2005
Az.: 61.21-20 / 40A
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 27.12.2005
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Termin
07.03.2006
Rat
21.03.2006
Bemerkungen
Bebauungsplan Nr. 40 A, E.-Lechenich, Steinstraße;
I. Beschluss über die in der Bürger- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 und
§ 4 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Anregungen
II. Beschluss über die in der Anhörung gem. § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB vorgetragenen
Anregungen
III. Satzungsbeschluss
Bezug: V 7/ 0408, Rat am 27.06.2000,
V 7 / 2584, Rat am 09.12.2003
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 27.12.2005
Beschlussentwurf:
I.
Über die während der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) i. V. m. § 233 Abs. 1 und § 244 Abs. 2
BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) des
Bebauungsplanes Nr. 40A, Erftstadt – Lechenich, Steinstraße vorgebrachten Anregungen und
Hinweise wird wie folgt entschieden:
I.1
Deutsche Telekom AG, T-Com TINL West PTI 22, Postfach 101042, 50450 Köln
Der Hinweis bzgl. der im Plangebiet vorhandenen Telekommunikationsanlagen wird zur Kenntnis
genommen. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes beeinträchtigen nicht über das bisherige
Maß die Unterhaltungs- und Erweiterungsmaßnahmen an dem bestehenden unterirdischen
Kabelnetz der Deutschen Telekom AG.
I.2
Gasversorgungsgesellschaft mbH Rhein-Erft, Postfach 1222, 50329 Hürth
Der Hinweis der GVG Rhein – Erft, dass das Plangebiet mit der umweltschonenden Energie
Erdgas versorgt werden kann, wird zur Kenntnis genommen.
I.3
Bezirksregierung Köln bzw. Kampfmittelbeseitigungsdienst NRW Rheinland,
Postfach 300865, 40408 Düsseldorf
Dem Hinweis der Bezirksregierung Köln bezüglich dem Vorhandensein von Kampfmitteln im
Plangebiet wird durch Aufnahme eines entsprechenden Hinweises im Bebauungsplan
Rechnung getragen.
I.4
Industrie- und Handelskammer zu Köln, Zweigstelle Rhein-Erft, Bahnstraße 3
50126 Bergheim
Der Hinweis bzgl. der öffentlichen Parkplätze wird zur Kenntnis genommen. Gegenüber dem
derzeitigen Planungsrecht (BP Nr.40) ergibt sich keine Änderungen der Parkplatzanzahl.
I.5
Rheinisches Amt für Bodendenkmalpflege, Endenicher Str. 133, 53115 Bonn
Der Hinweis des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege bezüglich der Aufdeckung von
Siedlungsresten und deren Zerstörung wird durch Aufnahme eines entsprechenden Hinweises im
Bebauungsplan Rechnung getragen.
II.
Über die in der Anhörung gem. § 4a Abs. 3, Satz 4, Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) i. V. m. § 233 Abs. 1 und § 244 Abs. 2 BauGB
in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) vorgetragenen
Anregungen wird wie folgt entschieden:
Eheleute Theo und Gisela Beyenburg, Steinstraße 16, 50374 Erftstadt
Eheleute Frank und Michaelea Beyenburg, Bonner Ring 24, 50374 Erftstadt
Herr Thomas Beyenburg, Steinstraße 27, 50374 Erftstadt
Den Bedenken gegen die Erweiterung der überbaubaren Grundstücksfläche südlich der
Steinstraße um 2,00 m, insbesondere gegen das Heranrücken dieser Bauflächenerweiterung bis
zu 1.50 m an die Grundstücksgrenze heran, wird insoweit entsprochen, als der Abstand der
Baufläche auf 3,00 erweitert wird. Zum Flächenausgleich wird die Baufläche gleichzeitig um 0,10
m über die gesamte Erweiterungsfläche vergrößert.
III.
Gemäß §§ 2 und 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) i. V. m. § 233 Abs. 1 und § 244 Abs. 2 BauGB in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) sowie mit § 86 Bauordnung für das Land
Nordrhein Westfalen (BauO NW) vom 01.03.2000 (GV NW S. 255) in der zuletzt gültigen Fassung
und §§ 7 und 41 (1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein – Westfalen (GO NW) vom
16.11.2004 (GV NW S. 644) in der zuletzt gültigen Fassung, wird der Bebauungsplan Nr. 40A,
Erftstadt - Lechenich, Steinstraße, einschließlich der Begründung sowie den Änderungen
bezüglich der überbaubaren Grundstücksfläche an der Steinstraße und den Festsetzungen im
Bereich des Gewölbekellers und den in der Abwägung beschlossenen Ergänzungen als Satzung
beschlossen.
Begründung:
Zu II.:
Die Eigentümergemeinschaft Beyenburg hat während des planungsrechtlich erforderlichen
Beteiligungsverfahrens (Änderung nach der Offenlage) Bedenken gegen den Grenzabstand der nach der Offenlage erweiterten Baufläche - von 1,50 m vorgetragen. Da durch einen
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Grenzabstand
von
1,50
m
eine
Beeinträchtigung
der
Belichtungsund
Besonnungsverhältnisse nicht gänzlich auszuschließen ist, wird - auch aus
Rechtssicherheitsgründen - vorgeschlagen, den Grenzabstand auf das übliche Maß von 3,00
m zu vergrößern und einen entsprechenden Flächenausgleich vorzusehen.
Zu III:
Der Rat der Stadt Erftstadt hat am 09.05.2000 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.
40A, Erftstadt – Lechenich, Steinstraße beschlossen. Die Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange erfolgte in der Zeit vom 19.07.2000 bis 25.08.2000 und die frühzeitige
Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB (als Bürgerversammlung) am 07.03.2003. Die
Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 14.01.2004 bis einschließlich
13.02.2004 statt.
Aufgrund der im Bebauungsplan-Entwurf vorgesehenen Erschließung und Neugestaltung ist
zur notwendigen Neuordnung der bebauten und unbebauten Grundstücke ein
Umlegungsverfahren bereits eingeleitet bzw. angeordnet worden. Im Ergebnis des bisherigen
Beteiligungsverfahrens hat sich eine Änderung der Festsetzungen der überbaubaren
Grundstücksflächen entlang der Steinstraße ergeben. So wird im Einvernehmen mit den
Beteiligten auf die torbildende Bebauung zwischen dem unter Denkmalschutz stehenden
Gewölbekeller und den Bauflächen an der Steinstraße verzichtet. Als Ersatz für den Wegfall
dieser Baufläche wird die überbaubare Grundstücksfläche entlang der Steinstraße nach
Süden in Teilbereichen um 2,10 m erweitert. Diese Änderung ist auch das Ergebnis einer
erneuten eingeschränkten Offenlage gem. § 4a (3) BauGB.
Zudem ist eine Erweiterung der zum Husarenquartier gelegenen Baufläche um 2,00 m
vorgesehen.
Die bisherigen Festsetzungen im Bereich des Gewölbekellers (ehem. Ganserbrauerei) sind
dahingehend geändert, dass eine an dem Denkmal orientierte zeitgemäße Überbauung
ermöglicht wird. Die Änderungen sind mit dem Rheinischen Amt für Denkmalpflege
abgestimmt.
Der Bebauungsplan Nr. 40A, Erftstadt – Lechenich, Steinstraße kann nunmehr
einschließlich der o.g. Änderungen sowie den im Abwägungsprozess beschlossenen
Ergänzungen als Satzung beschlossen werden.
(Bösche)
Anlagen
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