Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
07.11.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 549/2007
Az.: -51-Bt.
Amt: - 51 BeschlAusf.: - -51- Datum: 23.10.2007
Den beigefügten Antrag leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
Termin
07.11.2007
Bemerkungen
Antrag bzgl. Aufhebung/Änderung des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses
vom 23. Mai 2007 (alleinige Trägerschaft eines freien Trägers zum Betrieb der
geplanten Jugendkulturhalle in Liblar)
Bezug: Vorlage 345/2007
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 23.10.2007
Stellungnahme der Verwaltung:
Formal ist der Antrag für die TO des JHA am 07.11.2007 verfristet. Die Vergabe der Trägerschaft
über die Jugendkulturhalle steht aber, da in der letzten Sitzung vertagt, auf der Tagesordnung der
Sitzung. Der gleiche Antrag hätte insofern auch mündlich in der Sitzung gestellt werden können.
Aus diesem Grund behandelt die Verwaltung den Antrag in dieser Form.
Am 23.05.2007 hat der JHA folgenden Beschluss gefasst:
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Trägerschaft über die Jugendkulturhalle
255/2007
Beigeordneter Erner informiert den Ausschuss darüber, dass der ASB sein Angebot der
Übernahme der Trägerschaft zurückgezogen habe.
Herr Dreser erklärt sich für befangen und nimmt weder an der Beratung noch an der
Beschlussfassung teil.
StV Heeg und Frau Hille befürworten die alleinige freie, StV Moron die gemeinsame
städtische und freie Trägerschaft.
Sodann stehen eine Vertreterin der AWO und ein Vertreter des Caritas-Verbandes den
Mitgliedern des Ausschusses für Fragen zur Verfügung. U. a. erklärt sich die AWO im
Gegensatz zu ihrem ursprünglichen Angebot auch zur alleinigen Trägerschaft bereit,
während der Caritas-Verband auschließlich diese Form der Trägerschaft bevorzugt.
VA Brost erinnert an die Beschlusslage, wonach mit der Errichtung einer Jugendkulturhalle
keine zusätzlichen Personalkosten entstehen sollen. Demnach würden im Bereich der
städt. offenen Jugendarbeit bei alleiniger freier Trägerschaft 2 Planstellen, bei gemeinsamer
städtischer und freier Trägerschaft 1 Planstelle wegfallen. Bei alleiniger städtischer
Trägerschaft bliebe es bei 7 Planstellen.
Danach lässt der Vorsitzende wie folgt abstimmen:
Die Betreibung der Jugendkulturhalle soll in alleiniger freier Trägerschaft erfolgen.
7 Ja-Stimme(n), 6 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Der JHA ist frei in seiner Entscheidung, diesen Beschluss aufzuheben.
I.V.
(Erner)
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