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Antrag (Antrag bzgl. Aufhebung/Änderung des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses vom 23. Mai 2007 (alleinige Trägerschaft eines freien Trägers zum Betrieb der geplanten Jugendkulturhalle in Liblar) Bezug: Vorlage 345/2007 )

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
07.11.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Antrag (Antrag bzgl. Aufhebung/Änderung des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses vom 23. Mai 2007 (alleinige Trägerschaft eines freien Trägers zum Betrieb der geplanten Jugendkulturhalle in Liblar) 
Bezug:   Vorlage 345/2007 ) Antrag (Antrag bzgl. Aufhebung/Änderung des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses vom 23. Mai 2007 (alleinige Trägerschaft eines freien Trägers zum Betrieb der geplanten Jugendkulturhalle in Liblar) 
Bezug:   Vorlage 345/2007 )

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 549/2007 Az.: -51-Bt. Amt: - 51 BeschlAusf.: - -51- Datum: 23.10.2007 Den beigefügten Antrag leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Betrifft: Termin 07.11.2007 Bemerkungen Antrag bzgl. Aufhebung/Änderung des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses vom 23. Mai 2007 (alleinige Trägerschaft eines freien Trägers zum Betrieb der geplanten Jugendkulturhalle in Liblar) Bezug: Vorlage 345/2007 Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 23.10.2007 Stellungnahme der Verwaltung: Formal ist der Antrag für die TO des JHA am 07.11.2007 verfristet. Die Vergabe der Trägerschaft über die Jugendkulturhalle steht aber, da in der letzten Sitzung vertagt, auf der Tagesordnung der Sitzung. Der gleiche Antrag hätte insofern auch mündlich in der Sitzung gestellt werden können. Aus diesem Grund behandelt die Verwaltung den Antrag in dieser Form. Am 23.05.2007 hat der JHA folgenden Beschluss gefasst: 6 Trägerschaft über die Jugendkulturhalle 255/2007 Beigeordneter Erner informiert den Ausschuss darüber, dass der ASB sein Angebot der Übernahme der Trägerschaft zurückgezogen habe. Herr Dreser erklärt sich für befangen und nimmt weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung teil. StV Heeg und Frau Hille befürworten die alleinige freie, StV Moron die gemeinsame städtische und freie Trägerschaft. Sodann stehen eine Vertreterin der AWO und ein Vertreter des Caritas-Verbandes den Mitgliedern des Ausschusses für Fragen zur Verfügung. U. a. erklärt sich die AWO im Gegensatz zu ihrem ursprünglichen Angebot auch zur alleinigen Trägerschaft bereit, während der Caritas-Verband auschließlich diese Form der Trägerschaft bevorzugt. VA Brost erinnert an die Beschlusslage, wonach mit der Errichtung einer Jugendkulturhalle keine zusätzlichen Personalkosten entstehen sollen. Demnach würden im Bereich der städt. offenen Jugendarbeit bei alleiniger freier Trägerschaft 2 Planstellen, bei gemeinsamer städtischer und freier Trägerschaft 1 Planstelle wegfallen. Bei alleiniger städtischer Trägerschaft bliebe es bei 7 Planstellen. Danach lässt der Vorsitzende wie folgt abstimmen: Die Betreibung der Jugendkulturhalle soll in alleiniger freier Trägerschaft erfolgen. 7 Ja-Stimme(n), 6 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) Der JHA ist frei in seiner Entscheidung, diesen Beschluss aufzuheben. I.V. (Erner) -2-