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Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für die städt. integrative Kindertagesstätte E.-Liblar, Theodor-Heuss-Str. 49 Bezug: V 479/2007)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,1 kB
Datum
11.12.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für die städt. integrative Kindertagesstätte E.-Liblar, Theodor-Heuss-Str. 49
Bezug: V 479/2007)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 547/2007 Az.: 51 13-17/5 Amt: - 51 BeschlAusf.: - 102 Datum: 22.10.2007 Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Termin 07.11.2007 Finanz- und Personalausschuss 11.12.2007 Betrifft: Bemerkungen Ausnahme vom Einstellungsstopp für die städt. integrative Kindertagesstätte E.Liblar, Theodor-Heuss-Str. 49 Bezug: V 479/2007 Finanzielle Auswirkungen: Mittel stehen zur Verfügung Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 22.10.2007 Beschlussentwurf: Der Bürgermeister wird ermächtigt, als Ausnahme vom Einstellungsstopp eine/n Kinderpfleger/in ab sofort mit 38,5 Wochenstunden für die städt. Kita Liblar, Theodor-Heuss-Str. 49, befristet im Rahmen einer Elternzeit einzustellen. Begründung: Als direkte Folge der internen Nachbesetzung einer Erziehrinnenstelle (vgl. 547/2007) ist nunmehr befristet eine Kinderpflegestelle in der o.a. Einrichtung vakant. Diese Folgebesetzung ist erforderlich um die personellen Voraussetzungen für den Betrieb dieser Kindergartengruppe zu erfüllen. In Vertretung (Erner)