Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Anfrage von Frau Prof. Dr. Sabine Doering-Manteuffel auf Druckkostenzuschuss für die Publikation einer Ortsgeschichte von Köttingen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,3 kB
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Anfrage von Frau Prof. Dr. Sabine Doering-Manteuffel auf Druckkostenzuschuss für die Publikation einer Ortsgeschichte von Köttingen)

öffnen download melden Dateigröße: 8,3 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 546/2007 Az.: 40-401-Lie Amt: - 40 BeschlAusf.: - 40 Datum: 22.10.2007 Beratungsfolge Ausschuss für Kultur und Partnerschaft Betrifft: Termin Bemerkungen 14.11.2007 Anfrage von Frau Prof. Dr. Sabine Doering-Manteuffel auf Druckkostenzuschuss für die Publikation einer Ortsgeschichte von Köttingen Finanzielle Auswirkungen: Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 22.10.2007 Beschlussentwurf: Der Anfrage von Frau Prof. Dr. Doering-Manteuffel auf Druckkostenzuschuss für die Publikation einer Ortsgeschichte von Köttingen kann nicht entsprochen werden. Begründung: Die Veröffentlichung einer Ortgeschichte von Köttingen ist begrüßenswert. Eine wissenschaftliche Studie über die spätmittelalterlichen und frühzeitlichen Lebensverhältnisse, Siedlungsgeschichte, Territorial- und Wirtschaftsgeschichte dieses Stadtteils und der umliegenden Region dient der Dokumentation unserer Stadtgeschichte. Die derzeit geltenden Zuschussrichtlinien sehen jedoch eine finanzielle Unterstützung von ortsgeschichtlichen Publikationen nicht vor. Aufgrund des bestehenden Haushaltssicherungskonzeptes kann ein solches Projekt seitens der Stadt daher leider zum jetzigen Zeitpunkt nicht gefördert werden. Da in der Vergangenheit keine finanziellen Zuwendungen für die Herausgabe heimatkundlicher Schriften gewährt wurden, kann aus Gründen der Gleichbehandlung auch in diesem Fall keine Ausnahme gemacht werden. In Vertretung (Erner)