Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für die städt. Kindertagesstätte E.-Gymnich, Schulstr. 2a)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,0 kB
Datum
19.09.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für die städt. Kindertagesstätte E.-Gymnich, Schulstr. 2a)

öffnen download melden Dateigröße: 8,0 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 652/2006 Az.: 51 13-17/5 Amt: - 51 BeschlAusf.: -102 Datum: 01.09.2006 Beratungsfolge Finanz- und Personalausschuss Betrifft: Termin 19.09.2006 Bemerkungen Ausnahme vom Einstellungsstopp für die städt. Kindertagesstätte E.-Gymnich, Schulstr. 2a Finanzielle Auswirkungen: Mittel stehen im Budget Personal zur Verfügung. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 01.09.2006 Beschlussentwurf: Unter Verzicht auf die Vorberatung im Jugendhilfeausschuss wird der Bürgermeister ermächtigt, als Ausnahme vom Einstellungsstopp ab sofort eine/n Kinderpfleger/in befristet bis zum 30.06.2008 mit 25 Wochenstunden einzustellen. Begründung: Die derzeitige Stelleninhaberin erhält wegen voller Erwebsminderung eine befristete Rente für die Zeit vom 01.09.2006 bis 30.06.2008. Das Arbeitsverhältnis ruht gemäß § 33 TVöD. Die Stelle ist nach Entgeltgruppe 3 oder 5 TVöD bewertet. Die Nachbesetzung der Ergänzungskraftstelle ist erforderlich, um die Voraussetzungen für den Betrieb der Kindertagesstätte E.-Gymnich zu erfüllen. I.V. (Erner)