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Beschlussvorlage (Antrag des Caritasverbandes auf Bezuschussung des Projektes "Frühförderung von Familien mit Risikofaktoren")

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
18.12.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Antrag des Caritasverbandes auf Bezuschussung des Projektes "Frühförderung von Familien mit Risikofaktoren") Beschlussvorlage (Antrag des Caritasverbandes auf Bezuschussung des Projektes "Frühförderung von Familien mit Risikofaktoren")

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 540/2007 Az.: -51-Bt. Amt: - 51 BeschlAusf.: - - 51- Datum: 17.10.2007 Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Termin 07.11.2007 Finanz- und Personalausschuss 11.12.2007 Rat 18.12.2007 Betrifft: Bemerkungen Antrag des Caritasverbandes auf Bezuschussung des Projektes "Frühförderung von Familien mit Risikofaktoren" Finanzielle Auswirkungen: Mittel stehen nicht zur Verfügung Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 17.10.2007 Beschlussentwurf: 1. Aus fachlicher Sicht wird das Projekt befürwortet. 2. Aus finanzieller Sicht wird der Antrag abgelehnt. Begründung: Die Frühförderung von Kindern ist eine herausragende Aufgabe in Gegenwart und Zukunft im Bereich der Gesundheits- und Jugendhilfe. Die Frühförderung bezieht sich dabei sowohl auf die frühe Bildung (U3-Betreuung, Qualifizierung der Kita-Arbeit, Ganztagsschule, etc.) wie auf die Prävention von Kindesvernachlässigung und –mißhandlung im Rahmen der Frühwarnsysteme (Familienzentren, regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen, Jugendschutzfachkräfte in Kindertageseinrichtungen, Vereinbarungen mit freien Trägern der Jugendhilfe, etc.) Über das geplante Erftstädter Frühwarnsystem mit den verschiedenen Modulen wurde der JHA mit A 787/2007 am 28.02.2007 informiert. Frühförderung und Jugendschutz nehmen inzwischen in der gesamten Jugendhilfe einen erhöhten Fach- und Zeitaufwand in Anspruch. Zum einen ist dies bedingt durch öffentlich wahrgenommene Fälle der Kindesmisshandlung bis hin zu Kindstötung und zum anderen durch die geänderte Gesetzgebung im § 8a des SGB VIII, die dem Jugendamt noch einmal die besondere Verantwortung im Rahmen des staatlichen Wächteramtes zuschreibt. Mit Blick auf verschiedene Gerichtsverfahren gegen Mitarbeiter des Allgemeinen Dienstes von Jugendämtern wie gegen die Amtsleitungen herrscht in den Jugendämtern hohe Sensibilität bei Gefährdungshinweisen. Es ist aber auch festzustellen, dass Fälle von Kindeswohlgefährdungen wie Fälle im Grenzbereich der Gefährdungen zugenommen haben. Desweiteren haben auch die Hinweise von Fachstellen wie aus der Bevölkerung erheblich zugenommen. Diesen Hinweisen gilt es nachzugehen. Dabei ist bei Hinweisen aus der Bevölkerung zwischen vermuteten und konkreten Kindeswohlgefährdungen, aber auch Nachbarschaftsstreitigkeiten oder grenzwertigem Einmischen in fremdes Erziehungsverhalten zu unterscheiden. Die Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialen Dienstes des hiesigen Jugendamtes sehen sich seit zwei Jahren an der Grenze der Belastbarkeit. Aus Sicht der Amtsleitung ist der Personaleinsatz noch verantwortbar. Andere Jugendämter haben für den speziellen Bereich des Kinderschutzes zusätzliche Planstellen geschaffen. Aus dieser Betrachtungsweise sind die Ziele des Projektes im fachlichen Kontext zu unterstützen. Aus finanzieller Sicht kann die Verwaltung aber keine positive Empfehlung geben, da die eingangs genannten Aufgabengebiete in Zukunft einen erheblichen zusätzlichen Mittelbedarf erfordern werden. Hier ist insbesondere die U3-Betreuung hervorzuheben mit ihrem Rechtsanspruch für 2-Jährige ab 2010 und für 1-Jährige ab 2013. Auch die Familienzentren werden finanzielle Zuwendungen erhalten müssen. Darüber hinaus wird der Beschluss im Zusammenhang mit dem Armutsbericht den Einsatz städtischer Mittel erfordern. Allein für die Erftstadt-Card sollen die Haushaltsmittel um 20.000 € erhöht werden. Zur Zeit wird die Erziehungsberatungsstelle des Caritasverbandes mit 232.100 € finanziert. Diese Fördermittel verteilen sich auf 104.000 € für drei Fachkräfte, 50.000 € für eine pädagogisch therapeutische Fachkraft für die heilpädagogische Betreuung von Kindern im Umfeld von Trennung und Scheidung, 23.500 € für Bürokräfte, 10.600 € für Honorarkräfte und 44.000 € für Sach- und Betriebskosten. Wenn auch die jetzt beantragte Restfinanzierung von bis zu 32.300 € für zwei Jahre finanziell noch zu schultern wäre, ist doch die absehbare Folgefinanzierung nicht zu tragen. I. V. (Erner) -2-