Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
18.12.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 540/2007
Az.: -51-Bt.
Amt: - 51 BeschlAusf.: - - 51- Datum: 17.10.2007
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Termin
07.11.2007
Finanz- und Personalausschuss
11.12.2007
Rat
18.12.2007
Betrifft:
Bemerkungen
Antrag des Caritasverbandes auf Bezuschussung des Projektes "Frühförderung von
Familien mit Risikofaktoren"
Finanzielle Auswirkungen:
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 17.10.2007
Beschlussentwurf:
1. Aus fachlicher Sicht wird das Projekt befürwortet.
2. Aus finanzieller Sicht wird der Antrag abgelehnt.
Begründung:
Die Frühförderung von Kindern ist eine herausragende Aufgabe in Gegenwart und Zukunft im
Bereich der Gesundheits- und Jugendhilfe. Die Frühförderung bezieht sich dabei sowohl auf die
frühe Bildung (U3-Betreuung, Qualifizierung der Kita-Arbeit, Ganztagsschule, etc.) wie auf die
Prävention von Kindesvernachlässigung und –mißhandlung im Rahmen der Frühwarnsysteme
(Familienzentren, regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen, Jugendschutzfachkräfte in
Kindertageseinrichtungen, Vereinbarungen mit freien Trägern der Jugendhilfe, etc.)
Über das geplante Erftstädter Frühwarnsystem mit den verschiedenen Modulen wurde der JHA mit
A 787/2007 am 28.02.2007 informiert.
Frühförderung und Jugendschutz nehmen inzwischen in der gesamten Jugendhilfe einen erhöhten
Fach- und Zeitaufwand in Anspruch. Zum einen ist dies bedingt durch öffentlich wahrgenommene
Fälle der Kindesmisshandlung bis hin zu Kindstötung und zum anderen durch die geänderte
Gesetzgebung im § 8a des SGB VIII, die dem Jugendamt noch einmal die besondere
Verantwortung im Rahmen des staatlichen Wächteramtes zuschreibt. Mit Blick auf verschiedene
Gerichtsverfahren gegen Mitarbeiter des Allgemeinen Dienstes von Jugendämtern wie gegen die
Amtsleitungen herrscht in den Jugendämtern hohe Sensibilität bei Gefährdungshinweisen. Es ist
aber auch festzustellen, dass Fälle von Kindeswohlgefährdungen wie Fälle im Grenzbereich der
Gefährdungen zugenommen haben. Desweiteren haben auch die Hinweise von Fachstellen wie
aus der Bevölkerung erheblich zugenommen. Diesen Hinweisen gilt es nachzugehen. Dabei ist bei
Hinweisen aus der Bevölkerung zwischen vermuteten und konkreten Kindeswohlgefährdungen,
aber auch Nachbarschaftsstreitigkeiten oder grenzwertigem Einmischen in fremdes
Erziehungsverhalten zu unterscheiden.
Die Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialen Dienstes des hiesigen Jugendamtes sehen sich seit
zwei Jahren an der Grenze der Belastbarkeit. Aus Sicht der Amtsleitung ist der Personaleinsatz
noch verantwortbar. Andere Jugendämter haben für den speziellen Bereich des Kinderschutzes
zusätzliche Planstellen geschaffen.
Aus dieser Betrachtungsweise sind die Ziele des Projektes im fachlichen Kontext zu unterstützen.
Aus finanzieller Sicht kann die Verwaltung aber keine positive Empfehlung geben, da die eingangs
genannten Aufgabengebiete in Zukunft einen erheblichen zusätzlichen Mittelbedarf erfordern
werden.
Hier ist insbesondere die U3-Betreuung hervorzuheben mit ihrem Rechtsanspruch für
2-Jährige ab 2010 und für 1-Jährige ab 2013. Auch die Familienzentren werden finanzielle
Zuwendungen erhalten müssen. Darüber hinaus wird der Beschluss im Zusammenhang mit dem
Armutsbericht den Einsatz städtischer Mittel erfordern. Allein für die Erftstadt-Card sollen die
Haushaltsmittel um 20.000 € erhöht werden.
Zur Zeit wird die Erziehungsberatungsstelle des Caritasverbandes mit 232.100 € finanziert. Diese
Fördermittel verteilen sich auf
104.000 € für drei Fachkräfte,
50.000 € für eine pädagogisch therapeutische Fachkraft für die heilpädagogische
Betreuung von Kindern im Umfeld von Trennung und Scheidung,
23.500 € für Bürokräfte,
10.600 € für Honorarkräfte und
44.000 € für Sach- und Betriebskosten.
Wenn auch die jetzt beantragte Restfinanzierung von bis zu 32.300 € für zwei Jahre finanziell noch
zu schultern wäre, ist doch die absehbare Folgefinanzierung nicht zu tragen.
I. V.
(Erner)
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