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Beschlussvorlage (Abweichungssatzung zur Abrechnung von Erschließungsbeiträgen an der Straße "Auf dem Hostert" in E.- Gymnich)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,9 kB
Datum
21.03.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Abweichungssatzung zur Abrechnung von Erschließungsbeiträgen an der Straße "Auf dem Hostert" in E.- Gymnich)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 74/2006 Az.: 65.4 - 3615 Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65.4 Datum: 12.01.2006 Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Termin 22.02.2006 Rat 21.03.2006 Betrifft: Bemerkungen Abweichungssatzung zur Abrechnung von Erschließungsbeiträgen an der Straße "Auf dem Hostert" in E.- Gymnich Finanzielle Auswirkungen: Die Vorlage berührt den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Straßen auf der Einnahmeseite Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 12.01.2006 Beschlussentwurf: Zur Abrechnung von Erschließungsbeiträgen an der Straße „Auf dem Hostert“ in E.- Gymnich wird anliegende Abweichungssatzung beschlossen. Begründung: Die Straße „Auf dem Hostert“ in E.- Gymnich wurde als niveaugleiche Mischfläche ohne separate Gehwege ausgebaut. Da die Straße „Auf dem Hostert“ vor Inkrafttreten der jetzt gültigen Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Erftstadt vom 13.04.2005 endgültig ausgebaut und fertiggestellt wurde, ist laut einschlägiger Rechtssprechung, auf die Fertigstellungsmerkmale nach den Vorgaben der bis dahin geltenden Altsatzung abzustellen. Gemäß der Erschließungsbeitragssatzung vom 10.10.1988 stellte der Ausbau ohne separate Gehwege eine Abweichung von der Normalausstattung dar. Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Münster ist eine solche Abweichung als Satzung zu beschließen und in der für Satzungen vorgeschriebenen Form öffentlich bekannt zu machen. Für Erschließungsanlagen, die nach Inkrafttreten der jetzt gültigen Erschließungsbeitragssatzung in Form einer Verkehrsmischfläche endgültig ausgebaut werden, ist eine solche Abweichungssatzung nicht mehr erforderlich. (Bösche)