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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 145, Erftstadt-Blessem Süd-Ost der Stadt Erftstadt; 1. Beschluss über die Grundstückspreise 2. Festlegung der Vergabekriterien)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
28.11.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 145, Erftstadt-Blessem Süd-Ost der Stadt Erftstadt; 
1. Beschluss über die Grundstückspreise
2. Festlegung der Vergabekriterien) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 145, Erftstadt-Blessem Süd-Ost der Stadt Erftstadt; 
1. Beschluss über die Grundstückspreise
2. Festlegung der Vergabekriterien)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 536/2007 Az.: 8221/2596 Amt: - 82 BeschlAusf.: - 822 Datum: 24.10.2007 Beratungsfolge Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft Betrifft: Termin Bemerkungen 28.11.2007 Bebauungsplan Nr. 145, Erftstadt-Blessem Süd-Ost der Stadt Erftstadt; 1. Beschluss über die Grundstückspreise 2. Festlegung der Vergabekriterien Finanzielle Auswirkungen: Zunächst ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 24.10.2007 Beschlussentwurf: 1. Der Verkaufspreis für die im Bebauungsplanes Nr. 145, Erftstadt-Blessem Süd-Ost zur Verfügung stehenden Wohnbaugrundstücke wird für die Grundstücke, die im Bereich A gelegen sind mit 197,00 €/qm, und für die Grundstücke die im Bereich B gelegen sind, mit 187,00 €/qm bei I- und II-geschossiger Bebauung festgesetzt. Die Preise verstehen sich erschließungsbeitragsfrei. 2. Die Vergabe der Grundstücke erfolgt auf der Grundlage der beigefügten Punkteliste. Begründung: 1. Mit V 8/0949 hatte der Rat der Stadt Erftstadt dem Ankauf der zur Entwicklung des Baugebietes in Blessem erforderlichen Grundstückesflächen zugestimmt. Zwischenzeitlich befindet sich der Bebauungsplan Nr. 145 in der Offenlage. Mit einer Rechtskraft ist noch in diesem Jahr zu rechnen. Der Bau der Erschließungsanlagen mit Baustraße ist für die Zeit von Mai bis Oktober 2008 vorgesehen. Ich beabsichtige unmittelbar nach Rechtskraft des Bebauungsplanes mit der Vermarktung der Baugrundstücke an Bauwillige zu beginnen. Bis zum heutigen Tage liegen mir Bewerbungen von 35 Bauinteressierten vor. Um eine Vermarktung der Grundstücke durchführen zu können ist die Festlegung des Verkaufspreises erforderlich. Der Richtwert 2007 für den Stadtteil Blessem wurde durch den Gutachterausschuss mit 150,00 € erschließungsbeitragspflichtig (180,00 €/qm erschließungsbeitragsfrei) ermittelt. Für das Baugebiet ist mit einem Erschließungskostenanteil in Höhe von ca. 50,00 € zu rechnen. Da ich in jedem Fall die Baugrundstücke kinderreichen Familien sowie Interessierten Bewerbern aus Blessem zur Verfügung stellen und ich unter Richtwert verkaufen möchte, halte ich die im Beschlussentwurf vorgeschlagenen Verkaufspreise mit 187,00 € und 197,00 € erschließungsbeitragsfrei für angemessen. Bei Abzug der geschätzten Erschließungskosten würden sich mit 147,00 € bzw. 137,00 € je qm erschließungsbeitragspflichtig Preise unter dem Richtwert ergeben. Ich halte eine Abstufung des Kaufpreises für gerechtfertigt, da die im Bereich A gelegenen Grundstücke mit einer optimalen Süd/West-Ausrichtung im Vergleich zu den Grundstücken im Bereich B (hier befindet sich u.a. auch ein Teilbereich nähe der Ab/Auffahrt zur B 265N und der Frauenthaler Straße) als höherwertiger anzusehen sind. 2. Bei der Vergabe von Wohnbaugrundstücken in verschiedenen Baugebieten in Erftstadt wurde in der Vergangenheit eine sogenannte Punkteliste entwickelt, nach deren Auswertung die Grundstücke an die Interessenten vergeben wurden. In letzter Zeit ist es so gewesen, dass für eine Vielzahl von Grundstücken nur wenige Interessenten vorhanden waren. Demnach konnten die Grundstücke ohne Zuhilfenahme der Punkteliste vergeben werden. Da mir für Blessem mittlerweile bereits 35 Bewerbungen vorliegen, sollte die Reihenfolge, in der sich die Bewerber die Grundstücke auswählen können, nach dem bewährten Punktekatalog festgelegt werden. (Bösche) Anlagen -2-