Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Antrag (Antrag bzgl. Bericht zur Umsetzung des Neuen Kommunalen Finanzmanagement NKF in Erftstadt Bezug: Ihre Anfrage A 8 / 0435)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
80 kB
Datum
19.09.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 640/2006 Az.: Amt: - 21 - - 20 BeschlAusf.: - 20 -, - 21 Datum: 28.08.2006 Den beigefügten Antrag der CDU- Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Finanz- und Personalausschuss Betrifft: Termin 19.09.2006 Bemerkungen Antrag bzgl. Bericht zur Umsetzung des Neuen Kommunalen Finanzmanagement NKF in Erftstadt Bezug: Ihre Anfrage A 8 / 0435 Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 28.08.2006 Stellungnahme der Verwaltung: Sachstandsbericht zur Umsetzung des „Neuen Kommunalen Finanzmanagements“ in Erftstadt 1. Grundzüge des NKF Das Anfang 1999 aufgelegte Modellprojekt des Innenministeriums NRW zur Entwicklung eines neuen kommunalen Haushaltsrechts wurde nach mehreren Jahren der Vorbereitung unter Beteiligung von sechs Modellkommunen schließlich dem Gesetzgebungsverfahren im Landtag NRW zugeführt. Am 10.11.2004 wurde das Gesetz über ein Neues Kommunales Finanzmanagement für Gemeinden im Land NRW (NKFG NRW) mit Wirkung zum 01.01.2005 beschlossen . Das Gesetz sieht in Art. 1 § 1 vor, dass spätestens ab dem Haushaltsjahr 2009 alle Geschäftsvorfälle nach dem System der doppelten Buchführung zu erfassen sind und spätestens zum Stichtag 01.01.2009 eine Eröffnungsbilanz aufzustellen ist. Dabei kann sowohl schrittweise in einzelnen Aufgabenbereichen als auch in Form einer Komplettumstellung vorgegangen werden. Spätestens zum Stichtag 31.12.2010 ist dann ein Gesamtabschluss für den "Konzern Stadt" zu erstellen. Danach wird die Kameralistik mit der Einnahmen- und Ausgabenrechnung in ihrer bekannten Form des Haushalts zukünftig durch ein Drei-Komponenten-System abgelöst: 1. der Finanzkomponente (Darstellung der Ein- und Auszahlungen mit Saldo Änderung der Finanzmittel i.S. einer Liquiditätsplanung und –rechnung), 2. der Bilanz (Darstellung des Vermögens und der Finanzmittel – Aktiva- und des Fremdkapitals sowie des Eigenkapitals –Passiva-), 3. der Ergebniskomponente (Darstellung der Erträge und Aufwendungen mit Saldo Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag). Finanz- und Ergebniskomponente beinhalten jeweils einen Planungs- und einen Rechnungslegungsteil. Der Planungsteil ist zukünftig auf die Aufstellung des Haushalts ausgerichtet, während der Rechnungsteil mit Bilanz (vgl. obiges Schaubild) Teil der bisherigen Jahresrechnung wird. Der NKF-Haushaltsplan ist dabei nicht nur in einen Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzplan, sondern auch in Teilpläne zu gliedern (§ 79 II GO NRW, § 1 GemHVO). Diese Pläne werden in Staffelfom aufgebaut und müssen bestimmte, vorgegebene Mindestinhalte vorweisen und sich an dem zu beachtenden Kontierungsplan (dessen Funktion ist vergleichbar mit den bisherigen kameralen Gruppierungsvorschriften) ausrichten. Von Bedeutung ist, dass die vorweg genannten Teilpläne künftig produktorientiert aufzustellen sind und die Basis für die politischen Beratungen darstellen werden. Damit aber zukünftig eine Vergleichbarkeit gewährleistet bleibt, wurden zunächst die Produktbereiche (deren Funktion ist vergleichbar mit den bisherigen kameralen Gliederungsvorschriften) durch das Innenministerium für verbindlich erklärt: -2- Produktbereiche 01 Innere Verwaltung 02 Sicherheit und Ordnung Ordnung 03 Schulträgeraufgaben 04 Kultur und Wissenschaft Wissenschaft 05 Soziale Leistungen 06 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 07 Gesundheitsdienste 08 Sportförderung 09 Räumliche Planung und Entwicklung, Geoinformationen 10 Bauen und Wohnen 11 Ver- und Entsorgung 12 Verkehrsflächen und –anlagen, ÖPNV 13 Natur und Landschaftspflege 14 Umweltschutz 15 Wirtschaft und Tourismus 16.Allg.Finanzwirtschaft 17. Stiftungen Da jedoch einerseits über finanzstatistische Anforderungen weitere Untergliederungen erforderlich sind, andererseits auch aus dem Gesichtspunkt einer verbesserten Steuerung und größerer Transparenz eine tiefere Darstellung auf Produktgruppen- und z.T. auf Produktebene aufgebaut werden muss, führt dies im Ergebnis dazu, dass die Teilpläne bis zu dieser Ebene heruntergebrochen und im Haushalt dargestellt werden müssen. Entscheidend für den Grad des Herunterbrechens ist dabei das Steuerungsinteresse und die Bedeutung des Produktes für die Aufgabenerfüllung der Stadt. Gleichzeitig wird aber auch eine straffe Produkthierarchie empfohlen, d.h. eine Überfrachtung des künftigen Haushaltes, hervorgerufen durch eine Unmenge von Produkten, sollte vermieden werden. Zukünftig wird also, je nachdem wie tief eine Untergliederung vorgenommen wird, für jede Ebene ein entsprechender Teilplan erstellt werden und im Haushaltsplan ausgewiesen werden müssen. Neben diesen rein finanztechnischen Daten werden produktorientierte Ziele unter Berücksichtigung des einsetzbaren Ressourcenaufkommens und des voraussichtlichen Ressourcenverbrauchs festgelegt sowie Kennzahlen zur Zielerreichung bestimmt werden. Diese Ziele und Kennzahlen sollen zur Grundlage der Gestaltung der Planung, Steuerung und Erfolgskontrolle des jährlichen Haushalts gemacht werden (§ 12 GemHVO). Mit der Bilanz wird die Vermögens- und Schuldensituation der Stadt stichtagsbezogen dokumentiert und der Substanzverzehr verdeutlicht. Zunächst ist die Eröffnungsbilanz zu erstellen, für die besondere Regeln zu beachten sind (z.B. hinsichtlich der jeweiligen Wertansätze). Die Struktur der Bilanz ist vorgegeben (siehe § 41 GemHVO). Die einzelnen Positionen der Bilanz sind dabei zu erfassen und zu bewerten. -3- 2. Umsetzung in der Stadt Erftstadt Die Stadtverwaltung hat sich frühzeitig mit der durchaus nicht leichten Umstellung eines kameralen Rechnungsstiles auf den mehr kaufmännisch ausgerichteten Rechnungsstil des Neuen Kommunalen Finanzmanagements vorbereitet und bereits im Sommer 2005 eine Arbeitsgruppe NKF eingerichtet. Da der in einer Organisationsverfügung bestimmte Leiter der Koordinierungsstelle Finanzen Herr Schilling erkrankte, wurde Herr Binninger kommissarisch mit der Organisation der Arbeitsgruppe betraut. Am 18.10.2005 fand die Gründungssitzung der Arbeitsgruppe statt, zu der alle Ämter, der Personalrat und die Frauengleichstellungsbeauftragte eingeladen worden waren. Um den Kenntnisstand der Arbeitsgruppenmitglieder über NKF zu vervollständigen und auf eine gemeinsame Basis zu stellen, wurde in vier halbtägigen Informationsveranstaltungen die Arbeitsgruppe durch den AG-Leiter Herr Binninger in den wichtigsten NKF-Grundlagen geschult. Zu dieser Schulungsreihe waren nicht nur die Teilnehmer des Arbeitskreises geladen, sondern den Ämtern wurde durch entsprechendes Anschreiben die Möglichkeit geboten, auch andere interessierte Mitarbeiter, deren Aufgabengebiet die künftige Finanzplanung berührt, zu diesen Veranstaltungen zu entsenden. Die Sitzungen fanden zu folgenden Terminen im Sitzungssaal im Rathaus Liblar statt: -4- 07. Nov. 2005 Bilanz und Bestandskonten, Buchungsübung 24 Teilnehmer 09. Nov. 2005 Gewinn und Verlustrechnung, Aufwands und Ertragskonten, Buchungsübung 22 Teilnehmer 15.Nov. 2005 Ergebnisrechnung und Finanzrechnung, NKF als tripische Buchungssystematik 31 Teilnehmer 23. Nov. 2005 Vermögenserfassung mit Hilfe der Software KAI 30 Teilnehmer Im Anschluss an diese Schulungsreihe wurde zunächst ein Rahmenplan für die Einführung NKF festgelegt: 01.01.2009 gesetzlich letzter Termin der Einführung NKF 01.01.2008 geplanter Termin der Einführung NKF in der Stadt Erftstadt Jahr 2007 Haushaltsplanungen für 2008 bereits in Form des NKF Jahr 2006 vorl. Vermögenserfassung, Produktkontenbildung, Organisatorische Vorbereitung der Buchführung etc Darüber hinaus wurden zwei Unterarbeitsgruppen gebildet, die sich mit zwei unterschiedlichen Aufgabenschwerpunkten beschäftigen sollen: Unterarbeitsgruppe A Aufgabenbereich: Organisation und Buchhaltung im NKF Vorsitzender: Herr Bartsch (- 65 - ) Schriftführung und Organisation : Herr Binninger ( - 21 - ) Unterarbeitsgruppe B Aufgabenbereich: Vermögenserfassung und Werteerhebung Vorsitzender. Herr Cöln ( - 51 - ) Schriftführung und Organisation : Herr Binninger ( - 21 - ) Mit Herrn Bartsch wurde der Sachverstand und die mehrjährige Erfahrung aus den Eigenbetrieben mit der kaufmännischen Buchführung und Bilanzerstellung mit in die Unterarbeitsgruppe A eingebunden. Die meisten Vermögensgegenstände, die nach der Ausgliederung der städtischen Immobilien in die Eigenbetriebe übrig bleiben, befinden sich im Schulverwaltungs-, im Jugendamt, sowie in der Feuerwehr. Daher wurde für den Vorsitz dieser UAG B Vermögenserfassung und Werteerhebung mit Herrn Cöln ein Mitarbeiter aus dem Jugendamt gewonnen. -5- Die Ämter wurden per Anschreiben gebeten, Teilnehmer für diese Arbeitsgruppe zu entsenden. Das Arbeitsziel der Arbeitsgruppen Vermögenserfassung und Werteerhebung ist es, bis zur Jahresmitte 2006 , grundsätzliche Fragen zur Vermögenserfassung und Werteerhebung, wie Inventarisierungsrichtlinien und Softwareunterstützung, aber auch Organisation und Datenerfassung zu klären. Der Abschlussbericht sollte im Herbst 2006 vorliegen. Die UAG Organisation und Buchhaltung im NKF wird eine längere Begleitung der Einführung des NKF notwendig machen. 3. Zusammengefasstes Arbeitsgruppen: Ergebnis der bisherigen Arbeiten der Die Unter-Arbeitsgruppe Vermögenserfassung und Werteerhebung hat sich zunächst für die Nutzung einer neues Software entschieden, mit der das bewegliche Vermögen (Alles unbewegliche Vermögen wird in den Bilanzen der Eigenbetriebe geführt) inventarisiert und in eine Anlagenbuchhaltung überführt werden kann. Dieses Programm KAI („Kann alles inventarisieren“) wird von der KDVZ angeboten und kreisweit eingesetzt. Von der Arbeitsgruppe wurden Inventurrichtlinien, ein Inventurrahmenplan, ein Leitfaden für Erfassungskräfte und Bewertungsrichtlinien erarbeitet. Diese befinden sich in der Phase der Endabstimmung. Bis zum Oktober sind damit die Rahmenbedingungen für eine Erstinventur geschaffen. Diese Erstinventur mit dem Stichtag 31.12.2006 wird durch die Budgetverantwortlichen, die das bewegliche Vermögen in den letzten 10 Jahren beschafft haben, durchgeführt und soll dann bis zum 31.01.2007 abgeschlossen sein. Die Unter-Arbeitsgruppe Organisation und Buchhaltung hat als erstes Vorschläge für eine zentrale Datenerfassung der Buchungen im NKF erarbeitet, da die doch recht komplexe Buchungssystematik nicht wie bisher dezentral durch die Fachämter durchgeführt werden kann. Dies stieß zum Teil doch auf erheblichen Widerstand in den Fachämtern, die fürchteten, die dezentrale Ressourcenverantwortung würde dadurch ausgehöhlt. Letztendlich wurde beschlossen, dass die Entscheidung über die Mittelverwendung und damit die Ressourcenverantwortung im Budget verbleibt, lediglich die Erfassung auf den neuen Konten wird zentral erfolgen. Im NKF wird es keine Haushaltsstellen, wie im kameralen System, mehr geben, sondern wie oben bereits dargestellt Produktsachkonten. Die Produkte für diese Produktkonten müssen, soweit sie nicht den bereits beschlossenen Produkten und Leistungsvereinbarungen entsprechen, durch den Budgetverantwortlichen in dem jeweiligen Fachausschuss als Vorlage eingebracht werden. -6- Dies ist der augenblickliche Stand der NKF Vorbereitung. 4. Weitere in der Anfrage angeschnittene Fragestellungen Zu den weiteren Ausführungen des Antragstellers wird im folgenden stichwortartig eingegangen. Zusätzliches Personal Es war und ist Ziel, die Umsetzung ohne zusätzliches Personal und ohne Einstellung fremder Kräfte zu bewerkstelligen. Ich verweise hierzu auf die Bezugsvorlage und auf meine obigen Ausführungen. Insolvenz Es ist richtig, dass die Stadt Erftstadt nicht insolvent werden kann, so dass die Kommunen zur Zeit von den Kreditinstituten „nach eigenem Ermessen“ mit einem „Nullrisiko“ eingestuft werden. Es ist wohl eher unwahrscheinlich, dass sich dies nach der Neugestaltung der Eigenkapitalvorschriften der Kreditinstitute („Basel II“) ändern wird. Konzernbilanz Von der geplanten Umstellung zum 01.01.2008 sind die Eigenbetriebe der Stadt Erftstadt noch nicht betroffen. Eine konsolidierte Konzernbilanz bzw. der erste Gesamtabschluss ist zum 31.12.2010 aufzustellen. Eröffnungsbilanz und Bewertung Die Gemeindehaushaltsverordnung NKF NRW enthält eine Vielzahl von Bewertungsvorschriften (unter anderem Niederstwertprinzip beim Vermögen; Höchstwertprinzip bei den Schulden), differenziert für die jeweiligen Bilanzpositionen. Oberster Grundsatz ist der „vorsichtig geschätzte Zeitwert“. Daneben gibt es Sondervorschriften für ausgewählte Bereiche, aber auch Vereinfachungsverfahren, insbesondere bei den beweglichen Vermögensgegenständen. Die verwendeten Bilanzierungsund Bewertungsmethoden sind dann im Anhang zur Bilanz anzugeben. Es würde hier zu weit führen, alle Details aufzuführen. Die voraussichtliche Restnutzungsdauer der zu aktivierenden Gegenstände kann am besten von den Personen beurteilt werden, die diese auch nutzen. Hierbei ist natürlich der Erhaltungszustand zu berücksichtigen. Soweit Anlagegüter neu beschafft werden, ist für die Abschreibung die amtliche Abschreibungstabelle maßgebend. Falsche Einschätzungen, ob bewusst oder unbewusst, führen später zu außerordentlichen Abschreibungen oder Erträgen. -7- Haushaltsausgleich Der Haushaltsausgleich bezieht sich im NKF nicht mehr auf die Sicherung des Geldbestandes, sondern auf die Sicherung des Vermögensbestandes durch die Erhaltung der Ertragskraft (§ 76 GO). Dabei sind zwei Komponenten zu berücksichtigen: 1) Der Haushalt ist ausgeglichen, wenn der Ergebnisplan ausgeglichen ist. (Erträge > oder = Aufwendungen). 2) Das Eigenkapital darf nicht negativ sein (Eigenkapital > oder = 0). Dabei wird die Eigenkapitalposition (Differenz zwischen Vermögen auf der Aktivseite und Schulden unter Einbeziehung der Sonderposten auf der Passivseite) aufgrund der kommunalen Eigenheiten unterteilt in - Allgemeine Rücklage - Sonderrücklagen - Ausgleichsrücklage - Jahresüberschuss / -fehlbetrag Nach § 75 Abs. 3 GO wird die Ausgleichsrücklage aus dem für die Eröffnungsbilanz rechnerisch ermittelten Eigenkapital gebildet, und zwar: 1. Obergrenze = 1/3 des Eigenkapitals 2. Obergrenze = 1/3 der Steuereinnahmen und allgemeinen Zuweisungen im Durchschnitt der letzten 3 Jahre vor Erstellung der Eröffnungsbilanz. Zu berücksichtigen sind alle kassenwirksamen Einnahmen im Abschnitt 90 des Verwaltungshaushalts incl. Sport-, Feuerschutz-, Schulpauschale u.ä. Zuweisungen. (Letzteres ist rechtlich noch nicht abschließend geklärt!) Das bedeutet, dass die 2. Obergrenze die 1. nicht übersteigen darf! Die in der Eröffnungsbilanz ermittelte Ausgleichsrücklage wird auf „ewig“ festgeschrieben. Die Ausgleichsrücklage kann zum Ausgleich des Haushalts herangezogen werden und kann dann wieder aus Überschüssen der Folgejahre bis zu dem in der Eröffnungsbilanz festgeschriebenen Wert aufgefüllt werden. Zusammengefasst kann man von drei Stufen des Haushaltsausgleichs sprechen: 1. Erträge > oder = Aufwendungen: Der Haushalt ist ausgeglichen. 2. Erträge < Aufwendungen; der Fehlbetrag Ausgleichrücklage gedeckt werden: Der Haushalt gilt als ausgeglichen (Fiktion). -8- kann aber aus der 3. Erträge < Aufwendungen; der Ausgleichrücklage gedeckt werden: Der Haushalt ist nicht ausgeglichen. Fehlbetrag kann nicht aus der Ob es gelingen wird, den städtischen Haushalt mit der Ausgleichsrücklage über 1 bis 3 Jahre ausgeglichen zu gestalten, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beurteilt werden. Haushaltssicherungskonzept (Rechtsgrundlage: § 76 GO) Ein Haushaltssicherungskonzept ist aufzustellen, wenn - die allgemeine Rücklage (=Restposten Eigenkapital) sich innerhalb eines Jahres um mehr als 1/4 verringert oder - in zwei aufeinander folgenden Jahren eine Verringerung der allgemeinen Rücklage (des Restpostens Eigenkapital) geplant wird, die betragsmäßig den in der Schlussbilanz des Vorjahres auszuweisenden Ansatz der allgemeinen Rücklage jeweils um mehr als 1/20 übersteigt (Bagatellgrenze) oder - innerhalb des Zeitraums der Haushaltsplanung das Eigenkapital aufgebraucht wird. Altfehlbeträge Die Altfehlbeträge werden auf der Passivseite unter der Position „Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung“ nachgewiesen und wirken sich vermindernd auf das Eigenkapital aus. Der in den letzten Jahren gestiegene Liquiditätsbedarf im Verwaltungshaushalt konnte nur durch Kassenkredite gedeckt werden. Eine betragsgleiche und bilanziell eindeutige Zuordnung der Altfehlbeträge zu einem Posten der Eröffnungsbilanz ist aber nicht möglich. Aus Sicht des Ressourcenverbrauchskonzepts ist somit ein (gesonderter) Ausweis kameraler Altfehlbeträge in der Eröffnungsbilanz nicht nur entbehrlich sondern falsch.Würden Fehlbeträge dennoch in einer eigenen Bilanzposition unter den Verbindlichkeiten nachgewiesen, so läge ein Doppelausweis vor. Die Entwicklung und der Stand der kameralen Altfehlbeträge könnte im Anhang zur Eröffnungsbilanz in Form einer Übersicht der letzten drei Jahre vor Erstellung der Eröffnungsbilanz ausgewiesen werden, solange bis die Altfehlbeträge abgebaut sind. Hierfür ist natürlich ein entsprechender Finanzmittelüberschuss in der Finanzrechnung erforderlich. -9- Die Rückzahlung des Trägerdarlehens zum 31.12.2007 durch den Betriebszweig „Abwasserbeseitigung“ wird sich zum Zeitpunkt der Erstellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008 auf der Passivseite bei der Position „Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung“ eigenkapitalverbessernd auswirken. Politische Steuerungsmöglichkeiten In Anbetracht der Tatsache, dass sich das zu erfassende Anlagevermögen überwiegend auf die Kontengruppe 07 – Maschinen, techn. Anlagen, Fahrzeuge – und 08 – Betriebs- und Geschäftsausstattung – erstreckt, sind die Bewertungsspielräume sehr begrenzt und vom Volumen her vermutlich eher unbedeutend, da sich das „eigentliche“ Vermögen der Stadt Erftstadt in den Bilanzen der Eigenbetriebe widerspiegelt. Eine realitätsnahe Berechnung der Ausgleichsrücklage und des Eigenkapitals ist gegenwärtig mangels Vorliegen des erforderlichen Datenmaterials noch nicht möglich. Lenkungsausschuss Die gesonderte Einrichtung eines prozessbegleitenden Lenkungsausschusses halte ich für nicht erforderlich. Der Finanz- und Personalausschuss ist meines Erachtens das zuständige Gremium, das dieser Aufgabe nachkommen kann. Ich verweise hierzu auch auf meine Ausführungen zum Bezugsantrag. (Bösche) - 10 -