Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
80 kB
Datum
19.09.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 640/2006
Az.:
Amt: - 21 - - 20 BeschlAusf.: - 20 -, - 21 Datum: 28.08.2006
Den beigefügten Antrag der CDU- Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Finanz- und Personalausschuss
Betrifft:
Termin
19.09.2006
Bemerkungen
Antrag bzgl. Bericht zur Umsetzung des Neuen Kommunalen Finanzmanagement NKF
in Erftstadt
Bezug: Ihre Anfrage A 8 / 0435
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 28.08.2006
Stellungnahme der Verwaltung:
Sachstandsbericht zur Umsetzung des
„Neuen Kommunalen Finanzmanagements“ in Erftstadt
1.
Grundzüge des NKF
Das Anfang 1999 aufgelegte Modellprojekt des Innenministeriums NRW zur
Entwicklung eines neuen kommunalen Haushaltsrechts wurde nach mehreren Jahren
der Vorbereitung unter Beteiligung von sechs Modellkommunen schließlich dem
Gesetzgebungsverfahren im Landtag NRW zugeführt. Am 10.11.2004 wurde das
Gesetz über ein Neues Kommunales Finanzmanagement für Gemeinden im Land
NRW (NKFG NRW) mit Wirkung zum 01.01.2005 beschlossen .
Das Gesetz sieht in Art. 1 § 1 vor, dass spätestens ab dem Haushaltsjahr 2009 alle
Geschäftsvorfälle nach dem System der doppelten Buchführung zu erfassen sind und
spätestens zum Stichtag 01.01.2009 eine Eröffnungsbilanz aufzustellen ist. Dabei
kann sowohl schrittweise in einzelnen Aufgabenbereichen als auch in Form einer
Komplettumstellung vorgegangen werden. Spätestens zum Stichtag 31.12.2010 ist
dann ein Gesamtabschluss für den "Konzern Stadt" zu erstellen.
Danach wird die Kameralistik mit der Einnahmen- und Ausgabenrechnung in ihrer
bekannten Form des Haushalts zukünftig durch ein Drei-Komponenten-System
abgelöst:
1. der Finanzkomponente (Darstellung der Ein- und Auszahlungen mit Saldo
Änderung der Finanzmittel i.S. einer Liquiditätsplanung und –rechnung),
2. der Bilanz (Darstellung des Vermögens und der Finanzmittel – Aktiva- und des
Fremdkapitals sowie des Eigenkapitals –Passiva-),
3. der Ergebniskomponente (Darstellung der Erträge und Aufwendungen mit Saldo
Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag).
Finanz- und Ergebniskomponente beinhalten jeweils einen Planungs- und einen
Rechnungslegungsteil. Der Planungsteil ist zukünftig auf die Aufstellung des
Haushalts ausgerichtet, während der Rechnungsteil mit Bilanz (vgl. obiges
Schaubild) Teil der bisherigen Jahresrechnung wird.
Der NKF-Haushaltsplan ist dabei nicht nur in einen Gesamtergebnis- und
Gesamtfinanzplan, sondern auch in Teilpläne zu gliedern (§ 79 II GO NRW, § 1
GemHVO). Diese Pläne werden in Staffelfom aufgebaut und müssen bestimmte,
vorgegebene Mindestinhalte vorweisen und sich an dem zu beachtenden
Kontierungsplan (dessen Funktion ist vergleichbar mit den bisherigen kameralen
Gruppierungsvorschriften) ausrichten.
Von Bedeutung ist, dass die vorweg genannten Teilpläne künftig produktorientiert
aufzustellen sind und die Basis für die politischen Beratungen darstellen werden.
Damit aber zukünftig eine Vergleichbarkeit gewährleistet bleibt, wurden zunächst die
Produktbereiche (deren Funktion ist vergleichbar mit den bisherigen kameralen
Gliederungsvorschriften) durch das Innenministerium für verbindlich erklärt:
-2-
Produktbereiche
01 Innere Verwaltung
02 Sicherheit und Ordnung Ordnung
03 Schulträgeraufgaben
04 Kultur und Wissenschaft Wissenschaft
05 Soziale Leistungen
06 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
07 Gesundheitsdienste
08 Sportförderung
09 Räumliche Planung und Entwicklung,
Geoinformationen
10 Bauen und Wohnen
11 Ver- und Entsorgung
12 Verkehrsflächen und –anlagen, ÖPNV
13 Natur und Landschaftspflege
14 Umweltschutz
15 Wirtschaft und Tourismus
16.Allg.Finanzwirtschaft
17. Stiftungen
Da
jedoch
einerseits
über
finanzstatistische
Anforderungen
weitere
Untergliederungen erforderlich sind, andererseits auch aus dem Gesichtspunkt einer
verbesserten Steuerung und größerer Transparenz eine tiefere Darstellung auf
Produktgruppen- und z.T. auf Produktebene aufgebaut werden muss, führt dies im
Ergebnis dazu, dass die Teilpläne bis zu dieser Ebene heruntergebrochen und im
Haushalt dargestellt werden müssen. Entscheidend für den Grad des
Herunterbrechens ist dabei das Steuerungsinteresse und die Bedeutung des Produktes
für die Aufgabenerfüllung der Stadt.
Gleichzeitig wird aber auch eine straffe Produkthierarchie empfohlen, d.h. eine
Überfrachtung des künftigen Haushaltes, hervorgerufen durch eine Unmenge von
Produkten, sollte vermieden werden.
Zukünftig wird also, je nachdem wie tief eine Untergliederung vorgenommen wird,
für jede Ebene ein entsprechender Teilplan erstellt werden und im Haushaltsplan
ausgewiesen werden müssen. Neben diesen rein finanztechnischen Daten werden
produktorientierte
Ziele
unter
Berücksichtigung
des
einsetzbaren
Ressourcenaufkommens und des voraussichtlichen Ressourcenverbrauchs festgelegt
sowie Kennzahlen zur Zielerreichung bestimmt werden. Diese Ziele und Kennzahlen
sollen zur Grundlage der Gestaltung der Planung, Steuerung und Erfolgskontrolle des
jährlichen Haushalts gemacht werden (§ 12 GemHVO).
Mit der Bilanz wird die Vermögens- und Schuldensituation der Stadt
stichtagsbezogen dokumentiert und der Substanzverzehr verdeutlicht. Zunächst ist die
Eröffnungsbilanz zu erstellen, für die besondere Regeln zu beachten sind (z.B.
hinsichtlich der jeweiligen Wertansätze). Die Struktur der Bilanz ist vorgegeben
(siehe § 41 GemHVO). Die einzelnen Positionen der Bilanz sind dabei zu erfassen
und zu bewerten.
-3-
2. Umsetzung in der Stadt Erftstadt
Die Stadtverwaltung hat sich frühzeitig mit der durchaus nicht leichten
Umstellung eines kameralen Rechnungsstiles auf den mehr kaufmännisch
ausgerichteten Rechnungsstil des Neuen Kommunalen Finanzmanagements
vorbereitet und bereits im Sommer 2005 eine Arbeitsgruppe NKF
eingerichtet. Da der in einer Organisationsverfügung bestimmte Leiter der
Koordinierungsstelle Finanzen Herr Schilling erkrankte, wurde Herr Binninger
kommissarisch mit der Organisation der Arbeitsgruppe betraut. Am
18.10.2005 fand die Gründungssitzung der Arbeitsgruppe statt, zu der alle
Ämter, der Personalrat und die Frauengleichstellungsbeauftragte eingeladen
worden waren. Um den Kenntnisstand der Arbeitsgruppenmitglieder über
NKF zu vervollständigen und auf eine gemeinsame Basis zu stellen, wurde in
vier halbtägigen Informationsveranstaltungen die Arbeitsgruppe durch den
AG-Leiter Herr Binninger in den wichtigsten NKF-Grundlagen geschult.
Zu dieser Schulungsreihe waren nicht nur die Teilnehmer des Arbeitskreises
geladen, sondern den Ämtern wurde durch entsprechendes Anschreiben die
Möglichkeit geboten, auch andere interessierte Mitarbeiter, deren
Aufgabengebiet die künftige Finanzplanung berührt, zu diesen
Veranstaltungen zu entsenden. Die Sitzungen fanden zu folgenden Terminen
im Sitzungssaal im Rathaus Liblar statt:
-4-
07. Nov. 2005 Bilanz und Bestandskonten, Buchungsübung
24 Teilnehmer
09. Nov. 2005 Gewinn und Verlustrechnung, Aufwands und Ertragskonten,
Buchungsübung
22 Teilnehmer
15.Nov. 2005 Ergebnisrechnung und Finanzrechnung, NKF als tripische
Buchungssystematik
31 Teilnehmer
23. Nov. 2005 Vermögenserfassung mit Hilfe der Software KAI
30 Teilnehmer
Im Anschluss an diese Schulungsreihe wurde zunächst ein Rahmenplan für
die Einführung NKF festgelegt:
01.01.2009
gesetzlich letzter Termin der Einführung NKF
01.01.2008
geplanter Termin der Einführung NKF in der Stadt Erftstadt
Jahr 2007
Haushaltsplanungen für 2008 bereits in Form des NKF
Jahr 2006
vorl.
Vermögenserfassung,
Produktkontenbildung,
Organisatorische Vorbereitung der Buchführung etc
Darüber hinaus wurden zwei Unterarbeitsgruppen gebildet, die sich mit zwei
unterschiedlichen Aufgabenschwerpunkten beschäftigen sollen:
Unterarbeitsgruppe A
Aufgabenbereich: Organisation und Buchhaltung im NKF
Vorsitzender: Herr Bartsch (- 65 - )
Schriftführung und Organisation : Herr Binninger ( - 21 - )
Unterarbeitsgruppe B
Aufgabenbereich: Vermögenserfassung und Werteerhebung
Vorsitzender. Herr Cöln ( - 51 - )
Schriftführung und Organisation : Herr Binninger ( - 21 - )
Mit Herrn Bartsch wurde der Sachverstand und die mehrjährige Erfahrung
aus den Eigenbetrieben mit der kaufmännischen Buchführung und
Bilanzerstellung mit in die Unterarbeitsgruppe A eingebunden.
Die meisten Vermögensgegenstände, die nach der Ausgliederung der
städtischen Immobilien in die Eigenbetriebe übrig bleiben, befinden sich im
Schulverwaltungs-, im Jugendamt, sowie in der Feuerwehr. Daher wurde für
den Vorsitz dieser UAG B Vermögenserfassung und Werteerhebung mit
Herrn Cöln ein Mitarbeiter aus dem Jugendamt gewonnen.
-5-
Die Ämter wurden per Anschreiben gebeten, Teilnehmer für diese
Arbeitsgruppe zu entsenden. Das Arbeitsziel der Arbeitsgruppen
Vermögenserfassung und Werteerhebung ist es, bis zur Jahresmitte 2006 ,
grundsätzliche Fragen zur Vermögenserfassung und Werteerhebung, wie
Inventarisierungsrichtlinien
und
Softwareunterstützung,
aber
auch
Organisation und Datenerfassung zu klären. Der Abschlussbericht sollte im
Herbst 2006 vorliegen. Die UAG Organisation und Buchhaltung im NKF wird
eine längere Begleitung der Einführung des NKF notwendig machen.
3. Zusammengefasstes
Arbeitsgruppen:
Ergebnis
der
bisherigen
Arbeiten
der
Die Unter-Arbeitsgruppe Vermögenserfassung und Werteerhebung hat sich
zunächst für die Nutzung einer neues Software entschieden, mit der das
bewegliche Vermögen (Alles unbewegliche Vermögen wird in den Bilanzen
der Eigenbetriebe geführt) inventarisiert und in eine Anlagenbuchhaltung
überführt werden kann. Dieses Programm KAI („Kann alles inventarisieren“)
wird von der KDVZ angeboten und kreisweit eingesetzt. Von der
Arbeitsgruppe wurden
Inventurrichtlinien, ein Inventurrahmenplan, ein
Leitfaden für Erfassungskräfte und Bewertungsrichtlinien erarbeitet. Diese
befinden sich in der Phase der Endabstimmung. Bis zum Oktober sind damit
die Rahmenbedingungen für eine Erstinventur geschaffen. Diese Erstinventur
mit dem Stichtag 31.12.2006 wird durch die Budgetverantwortlichen, die das
bewegliche Vermögen in den letzten 10 Jahren beschafft haben,
durchgeführt und soll dann bis zum 31.01.2007 abgeschlossen sein.
Die Unter-Arbeitsgruppe Organisation und Buchhaltung hat als erstes
Vorschläge für eine zentrale Datenerfassung der Buchungen im NKF
erarbeitet, da die doch recht komplexe Buchungssystematik nicht wie bisher
dezentral durch die Fachämter durchgeführt werden kann. Dies stieß zum
Teil doch auf erheblichen Widerstand in den Fachämtern, die fürchteten, die
dezentrale
Ressourcenverantwortung
würde
dadurch
ausgehöhlt.
Letztendlich wurde beschlossen, dass die Entscheidung über die
Mittelverwendung und damit die Ressourcenverantwortung im Budget
verbleibt, lediglich die Erfassung auf den neuen Konten wird zentral erfolgen.
Im NKF wird es keine Haushaltsstellen, wie im kameralen System, mehr
geben, sondern wie oben bereits dargestellt Produktsachkonten. Die
Produkte für diese Produktkonten müssen, soweit sie nicht den bereits
beschlossenen Produkten und Leistungsvereinbarungen entsprechen, durch
den Budgetverantwortlichen in dem jeweiligen Fachausschuss als Vorlage
eingebracht werden.
-6-
Dies ist der augenblickliche Stand der NKF Vorbereitung.
4. Weitere in der Anfrage angeschnittene Fragestellungen
Zu den weiteren Ausführungen des Antragstellers wird im folgenden
stichwortartig eingegangen.
Zusätzliches Personal
Es war und ist Ziel, die Umsetzung ohne zusätzliches Personal und ohne
Einstellung fremder Kräfte zu bewerkstelligen. Ich verweise hierzu auf die
Bezugsvorlage und auf meine obigen Ausführungen.
Insolvenz
Es ist richtig, dass die Stadt Erftstadt nicht insolvent werden kann, so dass
die Kommunen zur Zeit von den Kreditinstituten „nach eigenem Ermessen“
mit einem „Nullrisiko“ eingestuft werden. Es ist wohl eher unwahrscheinlich,
dass sich dies nach der Neugestaltung der Eigenkapitalvorschriften der
Kreditinstitute („Basel II“) ändern wird.
Konzernbilanz
Von der geplanten Umstellung zum 01.01.2008 sind die Eigenbetriebe der
Stadt Erftstadt noch nicht betroffen. Eine konsolidierte Konzernbilanz bzw.
der erste Gesamtabschluss ist zum 31.12.2010 aufzustellen.
Eröffnungsbilanz und Bewertung
Die Gemeindehaushaltsverordnung NKF NRW enthält eine Vielzahl von
Bewertungsvorschriften (unter anderem Niederstwertprinzip beim Vermögen;
Höchstwertprinzip bei den Schulden), differenziert für die jeweiligen
Bilanzpositionen. Oberster Grundsatz ist der „vorsichtig geschätzte Zeitwert“.
Daneben gibt es Sondervorschriften für ausgewählte Bereiche, aber auch
Vereinfachungsverfahren,
insbesondere
bei
den
beweglichen
Vermögensgegenständen.
Die
verwendeten
Bilanzierungsund
Bewertungsmethoden sind dann im Anhang zur Bilanz anzugeben. Es würde
hier zu weit führen, alle Details aufzuführen.
Die voraussichtliche Restnutzungsdauer der zu aktivierenden Gegenstände
kann am besten von den Personen beurteilt werden, die diese auch nutzen.
Hierbei ist natürlich der Erhaltungszustand zu berücksichtigen. Soweit
Anlagegüter neu beschafft werden, ist für die Abschreibung die amtliche
Abschreibungstabelle maßgebend. Falsche Einschätzungen, ob bewusst
oder unbewusst, führen später zu außerordentlichen Abschreibungen oder
Erträgen.
-7-
Haushaltsausgleich
Der Haushaltsausgleich bezieht sich im NKF nicht mehr auf die Sicherung
des Geldbestandes, sondern auf die Sicherung des Vermögensbestandes
durch die Erhaltung der Ertragskraft (§ 76 GO). Dabei sind zwei
Komponenten zu berücksichtigen:
1) Der Haushalt ist ausgeglichen, wenn der Ergebnisplan ausgeglichen ist.
(Erträge > oder = Aufwendungen).
2) Das Eigenkapital darf nicht negativ sein (Eigenkapital > oder = 0).
Dabei wird die Eigenkapitalposition (Differenz zwischen Vermögen auf der
Aktivseite und Schulden unter Einbeziehung der Sonderposten auf der
Passivseite) aufgrund der kommunalen Eigenheiten unterteilt in
- Allgemeine Rücklage
- Sonderrücklagen
- Ausgleichsrücklage
- Jahresüberschuss / -fehlbetrag
Nach § 75 Abs. 3 GO wird die Ausgleichsrücklage aus dem für die
Eröffnungsbilanz rechnerisch ermittelten Eigenkapital gebildet, und zwar:
1. Obergrenze = 1/3 des Eigenkapitals
2. Obergrenze = 1/3 der Steuereinnahmen und allgemeinen Zuweisungen im
Durchschnitt der letzten 3 Jahre vor Erstellung der Eröffnungsbilanz. Zu
berücksichtigen sind alle kassenwirksamen Einnahmen im Abschnitt 90 des
Verwaltungshaushalts incl. Sport-, Feuerschutz-, Schulpauschale u.ä.
Zuweisungen. (Letzteres ist rechtlich noch nicht abschließend geklärt!)
Das bedeutet, dass die 2. Obergrenze die 1. nicht übersteigen darf!
Die in der Eröffnungsbilanz ermittelte Ausgleichsrücklage wird auf „ewig“
festgeschrieben.
Die Ausgleichsrücklage kann zum Ausgleich des Haushalts herangezogen
werden und kann dann wieder aus Überschüssen der Folgejahre bis zu dem
in der Eröffnungsbilanz festgeschriebenen Wert aufgefüllt werden.
Zusammengefasst kann man von drei Stufen des Haushaltsausgleichs
sprechen:
1. Erträge > oder = Aufwendungen:
Der Haushalt ist ausgeglichen.
2. Erträge < Aufwendungen; der Fehlbetrag
Ausgleichrücklage gedeckt werden:
Der Haushalt gilt als ausgeglichen (Fiktion).
-8-
kann
aber
aus
der
3. Erträge < Aufwendungen; der
Ausgleichrücklage gedeckt werden:
Der Haushalt ist nicht ausgeglichen.
Fehlbetrag
kann
nicht
aus
der
Ob es gelingen wird, den städtischen Haushalt mit der Ausgleichsrücklage
über 1 bis 3 Jahre ausgeglichen zu gestalten, kann zum jetzigen Zeitpunkt
noch nicht beurteilt werden.
Haushaltssicherungskonzept
(Rechtsgrundlage: § 76 GO)
Ein Haushaltssicherungskonzept ist aufzustellen, wenn
- die allgemeine Rücklage (=Restposten Eigenkapital) sich innerhalb eines
Jahres um mehr als 1/4 verringert
oder
- in zwei aufeinander folgenden Jahren eine Verringerung der allgemeinen
Rücklage (des Restpostens Eigenkapital) geplant wird, die betragsmäßig den
in der Schlussbilanz des Vorjahres auszuweisenden Ansatz der allgemeinen
Rücklage jeweils um mehr als 1/20 übersteigt (Bagatellgrenze)
oder
- innerhalb des Zeitraums der Haushaltsplanung das Eigenkapital
aufgebraucht wird.
Altfehlbeträge
Die Altfehlbeträge werden auf der Passivseite unter der Position
„Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung“ nachgewiesen und
wirken sich vermindernd auf das Eigenkapital aus.
Der
in
den
letzten
Jahren
gestiegene
Liquiditätsbedarf
im
Verwaltungshaushalt konnte nur durch Kassenkredite gedeckt werden. Eine
betragsgleiche und bilanziell eindeutige Zuordnung der Altfehlbeträge zu
einem Posten der Eröffnungsbilanz ist aber nicht möglich.
Aus Sicht des Ressourcenverbrauchskonzepts ist somit ein (gesonderter)
Ausweis kameraler Altfehlbeträge in der Eröffnungsbilanz nicht nur
entbehrlich sondern falsch.Würden Fehlbeträge dennoch in einer eigenen
Bilanzposition unter den Verbindlichkeiten nachgewiesen, so läge ein
Doppelausweis vor.
Die Entwicklung und der Stand der kameralen Altfehlbeträge könnte im
Anhang zur Eröffnungsbilanz in Form einer Übersicht der letzten drei Jahre
vor Erstellung der Eröffnungsbilanz ausgewiesen werden, solange bis die
Altfehlbeträge abgebaut sind. Hierfür ist natürlich ein entsprechender
Finanzmittelüberschuss in der Finanzrechnung erforderlich.
-9-
Die Rückzahlung des Trägerdarlehens zum 31.12.2007 durch den
Betriebszweig „Abwasserbeseitigung“ wird sich zum Zeitpunkt der Erstellung
der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008 auf der Passivseite bei der Position
„Verbindlichkeiten
aus
Krediten
zur
Liquiditätssicherung“
eigenkapitalverbessernd auswirken.
Politische Steuerungsmöglichkeiten
In Anbetracht der Tatsache, dass sich das zu erfassende Anlagevermögen
überwiegend auf die Kontengruppe 07 – Maschinen, techn. Anlagen,
Fahrzeuge – und 08 – Betriebs- und Geschäftsausstattung – erstreckt, sind
die Bewertungsspielräume sehr begrenzt und vom Volumen her vermutlich
eher unbedeutend, da sich das „eigentliche“ Vermögen der Stadt Erftstadt in
den Bilanzen der Eigenbetriebe widerspiegelt.
Eine realitätsnahe Berechnung der Ausgleichsrücklage und des Eigenkapitals
ist gegenwärtig mangels Vorliegen des erforderlichen Datenmaterials noch
nicht möglich.
Lenkungsausschuss
Die
gesonderte
Einrichtung
eines
prozessbegleitenden
Lenkungsausschusses halte ich für nicht erforderlich. Der Finanz- und
Personalausschuss ist meines Erachtens das zuständige Gremium, das
dieser Aufgabe nachkommen kann. Ich verweise hierzu auch auf meine
Ausführungen zum Bezugsantrag.
(Bösche)
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