Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
350 kB
Datum
19.09.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Christlich Demokratische Union Deutschlands
Fraktion im Rat der Stadt Erftstadt
lJ CDU
Erftstadt
Stadtverordneter
Stadt Erftstadt
Herrn Bürgermeister Bösche
Herrn 1. Beigeordneten Erner
Holzdamm 10
,
Michael Schmalen
An der Baumschule'9
- 50374 Erftstadt
Tel.: 0 2235/690236
- Fax: 02235/7'982
Mai!: mail@michael-schmalen.de
50374 Erftstadt
25.08.2006
ANTRAG gern. GO
Sehr geehrter Herr Bösche, sehr geehrter Herr Erner,
ich beantrage einen aktuellen Sachstandsbericht
zur Umsetzung des
"Neuen Kommunalen Finanzmanagements"
(NKF) in Erftstadt im
zuständigen Fachausschuss.
Ich habe mich in den letzt~ Monaten, insbesondere in meiner Eigenschaft
als stv. Vorsitzender der CpU-Kreistagsfraktion,
intensiv mit der
Problemstellung des NKF und dessen Einführung zum 1.1.2009 beschäftigt.
Ich erlaube mir meine nachfolgenden Gedanken als Antragsbegründung
anzuführen. Ich hoffe meine Ausführungen sind plausibel und nachvollziehbar
sowie sachlich korrekt.
Die Umstellung des kameralen Haushalts auf das NKF erfordert einen
erheblichen Kraftakt von der Kämmerei, der Verwaltung aber auch der
Politik, zumal die Rahmenbedingungen
dafür in Erftstadt aufgrund der seit
Jahren bestehenden
Haushaltsnotlage
außerordentlich
schwierig
sein
dürften.
Da Erftstadt sich bereits heute im Haushaltssicherungskonzept
befindet und
weitere Einschnitte vonnöten sind, dieses im Planungszeitraum zu realisieren
(ich verweise auch auf die Diskussionen
im Finanzausschuss
vom
22.08.2006)
sind
möglicherweise
zusätzliche
Investitionen
in ein
verwaltungsinternes Projekt erforderlich. Eine erfolgreiche
Umstellung wird
ohne zusätzliches
Personal und/oder die kostenintensive
Weiterbildung
vorhandener Beschäftigter wohl kaum möglich sein.
-2
Fraktionsvorsitzender:
Alfred Zerres
Fraktionsanschrift:
Bonner Str. 5
50374 Erftstadt
Bürozeiten:
Mo.-De.
9.00 - 11.00
Uhr
Telefon: 0 22 35/7 59 54
Telefax: 0 22 35/68 86 85
Web: www.cdu-erftstadt.de
Bankverbindung:
Kreissparkasse Köln
Konto-Nr. 0191 004 300 . BLZ 370 502 99
Seite 2
Hinzu kommt, dass die wirtschaftlichen Erfolge der Einführung von NKF erst
mit erheblicher zeitlicher Verzögerung erwartet werden dürfen.
Dennoch bietet NKF m.E. auch ChanGen für unsere Stadt. Die neue
kommunale Bilanz wird erstmalig
einen
wirklich
vollständigen
Überblick
über das Vermögen
sowie
die Verbindlichkeiten
einschließlich
der Pensionsrückstellungen
- der Stadt
Erftstadt
ermöglichen. Die Verantwortlichen werden in die Lage versetzt, das
"Unternehmen Stadt" nach allgemeinen wirtschaftlichen Grundsätzen zu
führen. Hierbei gilt es allerdings zu berücksichtigen, dass die Stadt kein
Wirtschaftsbetrieb ist, der in Insolvenz geraten kann, und morgen unter einem
neuen Namen schuldenfrei wieder anfangen darf.
Das "Unternehmen Stadt" meint natürlich nicht nur die Stadtverwaltung im
engeren Sinne. Eine Stadt ist heutzutage mit einem "Konzern" zu
vergleichen, weil erhebliche Teile der kommunalen Aufgaben nicht in der
Kernverwaltung, sondern auch -wie in Erftstadt- in "verbundenen
Unternehmen" wie den Stadtwerken
oder den Eigenbetrieben
wahrgenommen werden. Künftig ist eine Konzernbilanz aufzustellen, die
einen Gesamtüberblick ermöglichen wird.
Mit der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF)
wird es daher möglich sein, die reale Lage der Stadt Erftstadt zu
dokumentieren. Ziel muss es sein, den "Konzern" Stadt mit all seinen
Finanzverflechtungen abzubilden sowie Aussagen über die Kosten von
Verwaltungsleistungen treffen zu können. Mit diesem Mehr an Transparenz
wird neben einer besseren Verwaltungssteuerung auch gewährleistet, dass
die politische Entscheidungsfindung auf einer besseren wirtschaftlichen
Datenbasis getroffen werden kann. Nicht zuletzt für die Bürgerinnen
und Bürger bedeutet die Reform des Haushaltsrechts, einen deutlichen
Informationsgewinn.
Wie bereits erwähnt, sind zuvor jedoch umfangreiche Leistungen zu
erbringen. Neben der Einführung
einer neuen Software für das
Haushalts- und Rechnungswesen muss das Vermögen erfasst und
bewertet,
die
Anlagenbuchhaltung
aufgebaut
und
die
Finanzbuchhaltung
neu organisiert
werden. Mitarbeiterinnen
und
Mitarbeiter müssen geschult und viele sich im Tagesgeschäft ergebende
Problemstellungen gelöst werden.
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Besondere
Bedeutung kommt bei der Umstellung auf NKF der
Eröffnungsbilanz zu. Die Stadt Erftstad1 hat hier den großen Vorteil, dass
große Aufgabenspektren bereits von der Eigenbetrieben wahrgenommen
werden. Mithin ist für diese Teile der Ve~altung schon eine Erfassung und
Bewertung des Vermögens erfolgt. Hin~u kommt die fest beschlossene
Rückzahlung des Trägerdarlehens von den Stadtwerken an die Stadt.
Obwohl es bereits Richtlinien für die Bewertung des kommunalen Vermögens
gibt, besteht ein Restermessensspielraum
z.B. hinsichtlich
der
Restnutzungsdauer
und der damit
als laufender Aufwand zu
veranschlagenden
Abschreibungsbeträge.
Eine
ebenso
wichtige
Bilanzposition stellt die sog. Auflösung von Sonderposten dar (gemeint sind
Zuschüsse
für
Investitionsmaßnahmen
und
Beiträge
für
Straßenbaumaßnahmen u.a.) Die Sonderposten werden ertragswirksam
aufgelöst,
d.h. es erfolgt eine Zuordnung
von bisher zentral
veranschlagten Zuschüssen und Beiträgen zu den einzelnen Gebäuden bzw.
Maßnahmen, teilweise bei den Eigenbetrieben bereits umgesetzt.
Untrennbar verbunden mit der Eröffnungsbilanz ist die Thematik
Haushaltsausgleich unter NKF. Die Stadt wird durch NKF nicht mehr
Geld als zuvor in der Kasse haben. Und es stellt sich auch die Frage, ob
sich ein doppischer
Haushaltsausgleich
schwieriger oder leichter
erreichen
lässt als der bisherige
kamerale Haushaltsausgleich.
Pauschal kann man diese Frage m.E. z.Zt. so nicht beantworten. Der
Haushaltsausgleich
wird nicht einfacher oder schwieriger, sondern
anders.
Anstelle
von Ausgaben
und Einnahmen
knüpft
der
doppische Haushaltsausgleich an Aufwand und Ertrag an.
So zählen
Künftig
die
laufendefl
Abschreibungen
auf
das
Anlagevermögen
(s.o.) und die erforderlichen Zuführungen zu den
Rückstellungen - und hierbei insbesondere die Pensionsrückstellungen zu den Aufwendungen. Diese blieben bei der kameralen Haushaltswirtschaft
bisher weitestgehend unberücksichtigt. Andererseits zählen Tilgungen und
die laufenden Pensionsauszahlungen nicht zu den Aufwendungen. Da
diese Zahlungen nicht in die Ergebnisrechnung eingehen bzw. durch
Auflösung
von Rückstellungen
gedeckt sind, belasten sie den
Haushaltsausgleich nicht.
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Nach
der Definition
der Gemein~eordnung
ist der Haushalt
ausgeglichen,
wenn der Gesamtbetrag der Erträge den Gesamtbetrag der
Aufwendungen erreicht oder übersteigt. M.E. ein Traum für die allermeisten
Kommunen in NRW.
Um Probleme beim Haushaltsausgleich
zum Zeitpunkt der Umstellung auf
NKF abzumildern (erstmalig
müssen
Abschreibungen
veranschlagt
werden),
hat
der
Gesetzgeber
als
Bilanzposten
die
sog.
Ausgleichsrücklage
vorgesehen.
Die Ausgleichsrücklage
ist mit der
allgemeinen
Rücklage
im bisherigen
kameralen
System
zu
vergleichen.
Eine
Ausgleichsrücklage
kann
in
der
Eröffnungsbilanz
bis zur Höhe eines
Drittels
des Eigenkapitals
gebildet werden, höchstens jedoch bis zur Höhe eines Drittels der jährlichen
Steuereinnahmen
und
allgemeinen
Zuweisungen
(nach
dem
Durchschnitt der letzten drei Jahre).
Hier liegt m. E. für den Haushalt in Erftstadt ein politisches
Steuerungspotential. Ziel müsste es zunächst sein, eine größtmögliche
Ausgleichsrücklage
zur Vereinfachung
des Haushaltsausgleichs zu
schaffen.
Aufgrund der bestehenden
Eigenbetriebe
dürfte das verbleibende
Eigenkapital für den "Resthaushalt"
relativ gering sein. Mithin ergäbe sich
auch eine geringe Ausgleichsrücklage. Andererseits
ist aber auch zu
berücksichtigen,
dass aufgrund geringen Eigenkapitals auch weniger
Abschreibungen zu veranschlagen sind.
Nach der derzeitigen Organisationsstruktur wird sich die Ausgleichsrücklage
im wesentlichen
nach
Auch hier besteht
der Steuerkraft
eine
Stadt Erftstadt
richten.
Steuerungsmöglichkeit,
weil die Berechnung
der
die Steuereinnahmen nach dem Durchschnitt der drei Haushaltsjahre,
die dem Eröffnungsbilanzstichtag vorangehen, vorgenommen wird.
Insofern
könnten
"gute"
bzw. "schlechte"
Jahre
bei der
Fes t leg u n g des Umstellungszeitpunktes berücksichtigt werden und somit
die Höhe der Ausgleichsrücklagen beeinflussen.
Im Regelfall
dürfte
es gelingen
durch
die
Bildung
der
Ausgleichsrücklage
den Haushaltsausgleich
für 1 bis 3 Jahre zu
gewährleisten.
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Seite 5
Zu prüfen wäre in diesem Zusammenhang die Fragestellung, wie die
Altfehlbeträge, die sich aus der Ausführung des HSK ergeben, bilanziert
werden müssen.
Auch nach dem vollständigen Abschmelzen der Ausgleichsrücklage sieht
die GO -neue Fassung- durch eine Negativdefinition Möglichkeiten des
Haushaltsausgleichs vor. Dort ist geregelt, wann ein HSK aufzustellen ist.
Die Passivseite der Bilanz weist neben den Sonderposten (s.o.), den
Rückstellungen,
den
Verbindlichkeiten
und
den
Rechnungsabgrenzungsposten
das verbleibende
Eigenkapital
aus.
Dieses verbleibende Eigenkapital stallt haushaltsrechtlich die sog.
Allgemeine Rücklage dar. Das Eigenkapital kann in zwei aufeinander
folgenden Jahren um bis zu 5 % abgeschmolzen werden, ohne eine Pflicht
zur Aufstellung eines HSK auszulösen. Modellrechnung: bei einem
ausgewiesenen Eigenkapital von z.B. 100 Mio. € könnten demnach jährlich
bis zu 5 Mio. € bilanztechnisch
als Verringerung des Eigenkapitals
zum Haushaltsausgleich
verwandt werden.
Um sich politische Steuerungsmöglichkeiten zu erhalten, müssen frühzeitig
richtungsweisende Entscheidungen getroffen werden. Soll ein hohes
Eigenkapital mit der Möglichkeit eines Haushaltsausgleichs
über
Ausgleichsrücklage bzw. allgemeine Rücklage (dann allerdings auch mit
entsprechend hohen Abschreibungen) ausgewiesen werden. Oder empfiehlt
es sich gar, die Eigenbetriebe wieder in die Kernverwaltung zu integrieren?
Andererseits belastet ein geringes Eigenkapital weniger die laufende
Ertragsrechnung, da weniger Abschreibungen zu erbringen sind. Allerdings
kann in diesem
Fall in Abhängigkeit
vom Steueraufkommen
voraussichtlich eine nur geringere Ausgleichrücklage
gebildet werden
und der Haushaltsausgleich wird in der Folge schwieriger.
Aus meiner Sicht bieten sich mehrere Handlungsschritte an, so u.a.:
die Verwaltung (Kämmerei) sollte beauftragt werden, eine möglichst
realitätsnahe Berechnung der Ausgleichsrücklage sowie des Eigenkapitals
unter Berücksichtigung des Status quo vorzunehmen. Zusätzlich könnte
eine
entsprechende
Modellrechnung
unter
Einbeziehung
der
Eigenbetriebe erfolgen.
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Seite 6
Vor diesem Hinter rund sollte auch bei dranstehenden
Neubesetzun des
Kämmereiamtsleiters besonders auf Erfah un en und Kenntnissen im Neuen
Kommunalen Finanzmana ement NKF eachtet werden.
Spätestens
im
Jahre
2009
ist
NKF
verbindlich
Vorbereitungszeitraum
sollte nicht unterschätzt werden.
und
der
Sofern es seitens der Politik beabsichtigt bzw. gewünscht ist, den Prozess zu
begleiten, könnte ein Lenkungsausschuss
geschaffen werden, der mit
jeweils einem Vertreter/in
aus den Fraktionen sowie der bestehenden
Projektgruppe / Arbeitsgruppe der Verwaltung besetzt ist.
Ich bitte um Beratung und Beschlussfassung
Vielen Dank.
Freundliche Grüße
im zuständigen
Fachausschuss.