Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Antrag (Antrag 640/2006)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
350 kB
Datum
19.09.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Antrag (Antrag 640/2006) Antrag (Antrag 640/2006) Antrag (Antrag 640/2006) Antrag (Antrag 640/2006) Antrag (Antrag 640/2006) Antrag (Antrag 640/2006)

öffnen download melden Dateigröße: 350 kB

Inhalt der Datei

Christlich Demokratische Union Deutschlands Fraktion im Rat der Stadt Erftstadt lJ CDU Erftstadt Stadtverordneter Stadt Erftstadt Herrn Bürgermeister Bösche Herrn 1. Beigeordneten Erner Holzdamm 10 , Michael Schmalen An der Baumschule'9 - 50374 Erftstadt Tel.: 0 2235/690236 - Fax: 02235/7'982 Mai!: mail@michael-schmalen.de 50374 Erftstadt 25.08.2006 ANTRAG gern. GO Sehr geehrter Herr Bösche, sehr geehrter Herr Erner, ich beantrage einen aktuellen Sachstandsbericht zur Umsetzung des "Neuen Kommunalen Finanzmanagements" (NKF) in Erftstadt im zuständigen Fachausschuss. Ich habe mich in den letzt~ Monaten, insbesondere in meiner Eigenschaft als stv. Vorsitzender der CpU-Kreistagsfraktion, intensiv mit der Problemstellung des NKF und dessen Einführung zum 1.1.2009 beschäftigt. Ich erlaube mir meine nachfolgenden Gedanken als Antragsbegründung anzuführen. Ich hoffe meine Ausführungen sind plausibel und nachvollziehbar sowie sachlich korrekt. Die Umstellung des kameralen Haushalts auf das NKF erfordert einen erheblichen Kraftakt von der Kämmerei, der Verwaltung aber auch der Politik, zumal die Rahmenbedingungen dafür in Erftstadt aufgrund der seit Jahren bestehenden Haushaltsnotlage außerordentlich schwierig sein dürften. Da Erftstadt sich bereits heute im Haushaltssicherungskonzept befindet und weitere Einschnitte vonnöten sind, dieses im Planungszeitraum zu realisieren (ich verweise auch auf die Diskussionen im Finanzausschuss vom 22.08.2006) sind möglicherweise zusätzliche Investitionen in ein verwaltungsinternes Projekt erforderlich. Eine erfolgreiche Umstellung wird ohne zusätzliches Personal und/oder die kostenintensive Weiterbildung vorhandener Beschäftigter wohl kaum möglich sein. -2 Fraktionsvorsitzender: Alfred Zerres Fraktionsanschrift: Bonner Str. 5 50374 Erftstadt Bürozeiten: Mo.-De. 9.00 - 11.00 Uhr Telefon: 0 22 35/7 59 54 Telefax: 0 22 35/68 86 85 Web: www.cdu-erftstadt.de Bankverbindung: Kreissparkasse Köln Konto-Nr. 0191 004 300 . BLZ 370 502 99 Seite 2 Hinzu kommt, dass die wirtschaftlichen Erfolge der Einführung von NKF erst mit erheblicher zeitlicher Verzögerung erwartet werden dürfen. Dennoch bietet NKF m.E. auch ChanGen für unsere Stadt. Die neue kommunale Bilanz wird erstmalig einen wirklich vollständigen Überblick über das Vermögen sowie die Verbindlichkeiten einschließlich der Pensionsrückstellungen - der Stadt Erftstadt ermöglichen. Die Verantwortlichen werden in die Lage versetzt, das "Unternehmen Stadt" nach allgemeinen wirtschaftlichen Grundsätzen zu führen. Hierbei gilt es allerdings zu berücksichtigen, dass die Stadt kein Wirtschaftsbetrieb ist, der in Insolvenz geraten kann, und morgen unter einem neuen Namen schuldenfrei wieder anfangen darf. Das "Unternehmen Stadt" meint natürlich nicht nur die Stadtverwaltung im engeren Sinne. Eine Stadt ist heutzutage mit einem "Konzern" zu vergleichen, weil erhebliche Teile der kommunalen Aufgaben nicht in der Kernverwaltung, sondern auch -wie in Erftstadt- in "verbundenen Unternehmen" wie den Stadtwerken oder den Eigenbetrieben wahrgenommen werden. Künftig ist eine Konzernbilanz aufzustellen, die einen Gesamtüberblick ermöglichen wird. Mit der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) wird es daher möglich sein, die reale Lage der Stadt Erftstadt zu dokumentieren. Ziel muss es sein, den "Konzern" Stadt mit all seinen Finanzverflechtungen abzubilden sowie Aussagen über die Kosten von Verwaltungsleistungen treffen zu können. Mit diesem Mehr an Transparenz wird neben einer besseren Verwaltungssteuerung auch gewährleistet, dass die politische Entscheidungsfindung auf einer besseren wirtschaftlichen Datenbasis getroffen werden kann. Nicht zuletzt für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet die Reform des Haushaltsrechts, einen deutlichen Informationsgewinn. Wie bereits erwähnt, sind zuvor jedoch umfangreiche Leistungen zu erbringen. Neben der Einführung einer neuen Software für das Haushalts- und Rechnungswesen muss das Vermögen erfasst und bewertet, die Anlagenbuchhaltung aufgebaut und die Finanzbuchhaltung neu organisiert werden. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen geschult und viele sich im Tagesgeschäft ergebende Problemstellungen gelöst werden. -3 Seite 3 Besondere Bedeutung kommt bei der Umstellung auf NKF der Eröffnungsbilanz zu. Die Stadt Erftstad1 hat hier den großen Vorteil, dass große Aufgabenspektren bereits von der Eigenbetrieben wahrgenommen werden. Mithin ist für diese Teile der Ve~altung schon eine Erfassung und Bewertung des Vermögens erfolgt. Hin~u kommt die fest beschlossene Rückzahlung des Trägerdarlehens von den Stadtwerken an die Stadt. Obwohl es bereits Richtlinien für die Bewertung des kommunalen Vermögens gibt, besteht ein Restermessensspielraum z.B. hinsichtlich der Restnutzungsdauer und der damit als laufender Aufwand zu veranschlagenden Abschreibungsbeträge. Eine ebenso wichtige Bilanzposition stellt die sog. Auflösung von Sonderposten dar (gemeint sind Zuschüsse für Investitionsmaßnahmen und Beiträge für Straßenbaumaßnahmen u.a.) Die Sonderposten werden ertragswirksam aufgelöst, d.h. es erfolgt eine Zuordnung von bisher zentral veranschlagten Zuschüssen und Beiträgen zu den einzelnen Gebäuden bzw. Maßnahmen, teilweise bei den Eigenbetrieben bereits umgesetzt. Untrennbar verbunden mit der Eröffnungsbilanz ist die Thematik Haushaltsausgleich unter NKF. Die Stadt wird durch NKF nicht mehr Geld als zuvor in der Kasse haben. Und es stellt sich auch die Frage, ob sich ein doppischer Haushaltsausgleich schwieriger oder leichter erreichen lässt als der bisherige kamerale Haushaltsausgleich. Pauschal kann man diese Frage m.E. z.Zt. so nicht beantworten. Der Haushaltsausgleich wird nicht einfacher oder schwieriger, sondern anders. Anstelle von Ausgaben und Einnahmen knüpft der doppische Haushaltsausgleich an Aufwand und Ertrag an. So zählen Künftig die laufendefl Abschreibungen auf das Anlagevermögen (s.o.) und die erforderlichen Zuführungen zu den Rückstellungen - und hierbei insbesondere die Pensionsrückstellungen zu den Aufwendungen. Diese blieben bei der kameralen Haushaltswirtschaft bisher weitestgehend unberücksichtigt. Andererseits zählen Tilgungen und die laufenden Pensionsauszahlungen nicht zu den Aufwendungen. Da diese Zahlungen nicht in die Ergebnisrechnung eingehen bzw. durch Auflösung von Rückstellungen gedeckt sind, belasten sie den Haushaltsausgleich nicht. -4 Seite 4 Nach der Definition der Gemein~eordnung ist der Haushalt ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der Erträge den Gesamtbetrag der Aufwendungen erreicht oder übersteigt. M.E. ein Traum für die allermeisten Kommunen in NRW. Um Probleme beim Haushaltsausgleich zum Zeitpunkt der Umstellung auf NKF abzumildern (erstmalig müssen Abschreibungen veranschlagt werden), hat der Gesetzgeber als Bilanzposten die sog. Ausgleichsrücklage vorgesehen. Die Ausgleichsrücklage ist mit der allgemeinen Rücklage im bisherigen kameralen System zu vergleichen. Eine Ausgleichsrücklage kann in der Eröffnungsbilanz bis zur Höhe eines Drittels des Eigenkapitals gebildet werden, höchstens jedoch bis zur Höhe eines Drittels der jährlichen Steuereinnahmen und allgemeinen Zuweisungen (nach dem Durchschnitt der letzten drei Jahre). Hier liegt m. E. für den Haushalt in Erftstadt ein politisches Steuerungspotential. Ziel müsste es zunächst sein, eine größtmögliche Ausgleichsrücklage zur Vereinfachung des Haushaltsausgleichs zu schaffen. Aufgrund der bestehenden Eigenbetriebe dürfte das verbleibende Eigenkapital für den "Resthaushalt" relativ gering sein. Mithin ergäbe sich auch eine geringe Ausgleichsrücklage. Andererseits ist aber auch zu berücksichtigen, dass aufgrund geringen Eigenkapitals auch weniger Abschreibungen zu veranschlagen sind. Nach der derzeitigen Organisationsstruktur wird sich die Ausgleichsrücklage im wesentlichen nach Auch hier besteht der Steuerkraft eine Stadt Erftstadt richten. Steuerungsmöglichkeit, weil die Berechnung der die Steuereinnahmen nach dem Durchschnitt der drei Haushaltsjahre, die dem Eröffnungsbilanzstichtag vorangehen, vorgenommen wird. Insofern könnten "gute" bzw. "schlechte" Jahre bei der Fes t leg u n g des Umstellungszeitpunktes berücksichtigt werden und somit die Höhe der Ausgleichsrücklagen beeinflussen. Im Regelfall dürfte es gelingen durch die Bildung der Ausgleichsrücklage den Haushaltsausgleich für 1 bis 3 Jahre zu gewährleisten. -5 Seite 5 Zu prüfen wäre in diesem Zusammenhang die Fragestellung, wie die Altfehlbeträge, die sich aus der Ausführung des HSK ergeben, bilanziert werden müssen. Auch nach dem vollständigen Abschmelzen der Ausgleichsrücklage sieht die GO -neue Fassung- durch eine Negativdefinition Möglichkeiten des Haushaltsausgleichs vor. Dort ist geregelt, wann ein HSK aufzustellen ist. Die Passivseite der Bilanz weist neben den Sonderposten (s.o.), den Rückstellungen, den Verbindlichkeiten und den Rechnungsabgrenzungsposten das verbleibende Eigenkapital aus. Dieses verbleibende Eigenkapital stallt haushaltsrechtlich die sog. Allgemeine Rücklage dar. Das Eigenkapital kann in zwei aufeinander folgenden Jahren um bis zu 5 % abgeschmolzen werden, ohne eine Pflicht zur Aufstellung eines HSK auszulösen. Modellrechnung: bei einem ausgewiesenen Eigenkapital von z.B. 100 Mio. € könnten demnach jährlich bis zu 5 Mio. € bilanztechnisch als Verringerung des Eigenkapitals zum Haushaltsausgleich verwandt werden. Um sich politische Steuerungsmöglichkeiten zu erhalten, müssen frühzeitig richtungsweisende Entscheidungen getroffen werden. Soll ein hohes Eigenkapital mit der Möglichkeit eines Haushaltsausgleichs über Ausgleichsrücklage bzw. allgemeine Rücklage (dann allerdings auch mit entsprechend hohen Abschreibungen) ausgewiesen werden. Oder empfiehlt es sich gar, die Eigenbetriebe wieder in die Kernverwaltung zu integrieren? Andererseits belastet ein geringes Eigenkapital weniger die laufende Ertragsrechnung, da weniger Abschreibungen zu erbringen sind. Allerdings kann in diesem Fall in Abhängigkeit vom Steueraufkommen voraussichtlich eine nur geringere Ausgleichrücklage gebildet werden und der Haushaltsausgleich wird in der Folge schwieriger. Aus meiner Sicht bieten sich mehrere Handlungsschritte an, so u.a.: die Verwaltung (Kämmerei) sollte beauftragt werden, eine möglichst realitätsnahe Berechnung der Ausgleichsrücklage sowie des Eigenkapitals unter Berücksichtigung des Status quo vorzunehmen. Zusätzlich könnte eine entsprechende Modellrechnung unter Einbeziehung der Eigenbetriebe erfolgen. -6 Seite 6 Vor diesem Hinter rund sollte auch bei dranstehenden Neubesetzun des Kämmereiamtsleiters besonders auf Erfah un en und Kenntnissen im Neuen Kommunalen Finanzmana ement NKF eachtet werden. Spätestens im Jahre 2009 ist NKF verbindlich Vorbereitungszeitraum sollte nicht unterschätzt werden. und der Sofern es seitens der Politik beabsichtigt bzw. gewünscht ist, den Prozess zu begleiten, könnte ein Lenkungsausschuss geschaffen werden, der mit jeweils einem Vertreter/in aus den Fraktionen sowie der bestehenden Projektgruppe / Arbeitsgruppe der Verwaltung besetzt ist. Ich bitte um Beratung und Beschlussfassung Vielen Dank. Freundliche Grüße im zuständigen Fachausschuss.