Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
8,3 kB
Datum
20.09.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 637/2006
Az.: 65.4- BP 127
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65.4 Datum: 28.08.2006
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Stadtwerke
Betrifft:
Termin
20.09.2006
Bemerkungen
Kanalisation im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 127, "Am Schießberg" in E.Dirmerzheim,
Festlegung der Baukostenzuschüsse Kanal gemäß § 6 der "Allgemeinen
Entsorgungsbedingungen für Abwasser"
Finanzielle Auswirkungen:
Die Vorlage berührt den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Stadtwerke auf der Einnahmeseite.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 28.08.2006
Beschlussentwurf:
Im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 127 (Am Schießberg) in Erftstadt- Dirmerzheim betragen die
Baukostenzuschüsse Kanal für Schmutzwasser 5,263777 Euro und der für Oberflächenwasser
6,328646 Euro je qm Grundstücksfläche. Im Bebauungsplangebiet ist eine eingeschossige
Wohnbebauung zulässig.
Begründung:
Im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 127 in Erftstadt- Dirmerzheim sollen mit daran interessierten
Bauherren Ablösungsvereinbarungen getroffen werden. Dafür sind gemäß § 6 der „Allgemeinen
Entsorgungsbedingungen
für
Abwasser
–AEB-A
der
Stadtwerke
Erftstadt“
die
Baukostenzuschüsse festzulegen.
Die Stadt / Stadtwerke stellen die öffentliche Erschließung her.
Die Baukostenzuschüsse Kanal für Schmutz- und Oberflächenwasser errechnen sich auf
Grundlage von Kostenanschlägen bzw. Angeboten.
(Bösche)