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Beschlussvorlage (Kanalisation im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 127, "Am Schießberg" in E.- Dirmerzheim, Festlegung der Baukostenzuschüsse Kanal gemäß § 6 der "Allgemeinen Entsorgungsbedingungen für Abwasser")

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,3 kB
Datum
20.09.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Kanalisation im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 127, "Am Schießberg" in E.- Dirmerzheim,             
Festlegung der Baukostenzuschüsse Kanal gemäß § 6 der "Allgemeinen Entsorgungsbedingungen für Abwasser")

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 637/2006 Az.: 65.4- BP 127 Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65.4 Datum: 28.08.2006 Beratungsfolge Betriebsausschuss Stadtwerke Betrifft: Termin 20.09.2006 Bemerkungen Kanalisation im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 127, "Am Schießberg" in E.Dirmerzheim, Festlegung der Baukostenzuschüsse Kanal gemäß § 6 der "Allgemeinen Entsorgungsbedingungen für Abwasser" Finanzielle Auswirkungen: Die Vorlage berührt den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Stadtwerke auf der Einnahmeseite. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 28.08.2006 Beschlussentwurf: Im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 127 (Am Schießberg) in Erftstadt- Dirmerzheim betragen die Baukostenzuschüsse Kanal für Schmutzwasser 5,263777 Euro und der für Oberflächenwasser 6,328646 Euro je qm Grundstücksfläche. Im Bebauungsplangebiet ist eine eingeschossige Wohnbebauung zulässig. Begründung: Im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 127 in Erftstadt- Dirmerzheim sollen mit daran interessierten Bauherren Ablösungsvereinbarungen getroffen werden. Dafür sind gemäß § 6 der „Allgemeinen Entsorgungsbedingungen für Abwasser –AEB-A der Stadtwerke Erftstadt“ die Baukostenzuschüsse festzulegen. Die Stadt / Stadtwerke stellen die öffentliche Erschließung her. Die Baukostenzuschüsse Kanal für Schmutz- und Oberflächenwasser errechnen sich auf Grundlage von Kostenanschlägen bzw. Angeboten. (Bösche)