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Antrag (Antrag bzgl. aktueller Sachstand der Realisierung der Osttangente und der Gestaltung des Bahnhofumfeldes in E.-Liblar)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
05.12.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Antrag (Antrag bzgl. aktueller Sachstand der Realisierung der Osttangente und der Gestaltung des Bahnhofumfeldes in E.-Liblar) Antrag (Antrag bzgl. aktueller Sachstand der Realisierung der Osttangente und der Gestaltung des Bahnhofumfeldes in E.-Liblar)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 633/2006 Az.: Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 24.08.2006 Den beigefügten Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Termin 14.09.2006 Ausschuss für Stadtentwicklung 05.12.2006 Betrifft: Bemerkungen Antrag bzgl. aktueller Sachstand der Realisierung der Osttangente und der Gestaltung des Bahnhofumfeldes in E.-Liblar Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 24.08.2006 Stellungnahme der Verwaltung: Zu den Planungen K 45n/Umgestaltung Bahnhofsumfeld ergibt sich zur Zeit folgender Sachstand: 1. Der Kreisausschuss des Rhein-Erft-Kreises (Vorberatung Verkehrssauschuss am 07.08.2006) hat in seiner Sitzung am 31.08.2006 zum Neubau der K45n den Beschluss gefasst, mit der DB Station&Service eine Übernahmeregelung für die Beteiligung an den Kosten für die geplante Umgestaltung des Bahnhofs Liblar abzuschließen, da die Planung der Bahn auf die neue Straßenplanung abgestellt werden muss. Insbesondere soll nach mehreren Überarbeitungen der Straßenplanung durch Beauftragung eines externen Planungsbüros die Planung an die aufgrund eines Gutachtens der DB-Consult dargelegten Belange der Bahn und der VRS angepaßt werden. Der Rhein-Erft-Kreis wird die Stadt Erftstadt über weitere Einzelheiten und Planungsinhalte der Vereinbarung in einem Besprechungstermin noch in diesem Monat unterrichten, sodass ich davon ausgehe, in der nächster Sitzung entsprechend berichten zu können. 2. Mit der Bahnflächen-Entwicklungs-Gesellschaft (BEG) hat die Stadt Erftstadt eine sog. Konsenzvereinbarung abgeschlossen. Danach wird die BEG alle Flächen, die für Bahnzwecke nicht mehr benötigt werden, der Stadt Erftstadt zum Kauf anbieten. Seitens der BEG wird eine Lösung gewünscht, die alle Flächen im Bereich des Bahnhofs betrifft. Es sollen nicht vorweg einzelne Grundstücke veräußert werden. Vor dem Kauf der heute als Schrottplatz genutzten Fläche muss auch noch geklärt werden, ob ggf. Altlasten saniert werden müssen. 3. Betreibermodelle für eine Fahrradstation können nur dann diskutiert werden, wenn zumindest annähernd bekannt ist, in welchem Umfang und zu welchem Zeitpunkt Stellplätze und Werkstatträume zur Verfügung gestellt werden können. Die Planungen für die K 45n sind bisher noch nicht abgeschlossen. Daher sind die o.a. Fragen derzeit noch offen. In der letzten Sitzung des Betriebsausschusses Immobilienwirtschaft wurde beschlossen, die Errichtung einer provisorischen Fahrradstation am Bahnhof zu prüfen. So soll ggf. eine Bauwagen aufgestellt und dort 1-Euro-Kräfte beschäftigt werden. Die bestehenden Möglichkeiten zur Umsetzung dieses Beschlusses werden zur Zeit untersucht. (Bösche) -2-