Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
05.12.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 633/2006
Az.:
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 24.08.2006
Den beigefügten Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen leite ich an die zuständigen Ausschüsse
weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Termin
14.09.2006
Ausschuss für Stadtentwicklung
05.12.2006
Betrifft:
Bemerkungen
Antrag bzgl. aktueller Sachstand der Realisierung der Osttangente und der
Gestaltung des Bahnhofumfeldes in E.-Liblar
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 24.08.2006
Stellungnahme der Verwaltung:
Zu den Planungen K 45n/Umgestaltung Bahnhofsumfeld ergibt sich zur Zeit folgender Sachstand:
1. Der Kreisausschuss des Rhein-Erft-Kreises (Vorberatung Verkehrssauschuss am 07.08.2006)
hat in seiner Sitzung am 31.08.2006 zum Neubau der K45n den Beschluss gefasst, mit der DB
Station&Service eine Übernahmeregelung für die Beteiligung an den Kosten für die geplante
Umgestaltung des Bahnhofs Liblar abzuschließen, da die Planung der Bahn auf die neue
Straßenplanung abgestellt werden muss. Insbesondere soll nach mehreren Überarbeitungen der
Straßenplanung durch Beauftragung eines externen Planungsbüros die Planung an die aufgrund
eines Gutachtens der DB-Consult dargelegten Belange der Bahn und der VRS angepaßt werden.
Der Rhein-Erft-Kreis wird die Stadt Erftstadt über weitere Einzelheiten und Planungsinhalte der
Vereinbarung in einem Besprechungstermin noch in diesem Monat unterrichten, sodass ich davon
ausgehe, in der nächster Sitzung entsprechend berichten zu können.
2. Mit der Bahnflächen-Entwicklungs-Gesellschaft (BEG) hat die Stadt Erftstadt eine sog.
Konsenzvereinbarung abgeschlossen. Danach wird die BEG alle Flächen, die für Bahnzwecke
nicht mehr benötigt werden, der Stadt Erftstadt zum Kauf anbieten.
Seitens der BEG wird eine Lösung gewünscht, die alle Flächen im Bereich des Bahnhofs betrifft.
Es sollen nicht vorweg einzelne Grundstücke veräußert werden. Vor dem Kauf der heute als
Schrottplatz genutzten Fläche muss auch noch geklärt werden, ob ggf. Altlasten saniert werden
müssen.
3. Betreibermodelle für eine Fahrradstation können nur dann diskutiert werden, wenn zumindest
annähernd bekannt ist, in welchem Umfang und zu welchem Zeitpunkt Stellplätze und
Werkstatträume zur Verfügung gestellt werden können. Die Planungen für die K 45n sind bisher
noch nicht abgeschlossen. Daher sind die o.a. Fragen derzeit noch offen.
In der letzten Sitzung des Betriebsausschusses Immobilienwirtschaft wurde beschlossen, die
Errichtung einer provisorischen Fahrradstation am Bahnhof zu prüfen. So soll ggf. eine Bauwagen
aufgestellt und dort 1-Euro-Kräfte beschäftigt werden. Die bestehenden Möglichkeiten zur
Umsetzung dieses Beschlusses werden zur Zeit untersucht.
(Bösche)
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