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Bürgerantrag (Anregung bzgl.der Anbringung eines Spiegels an der Kreuzung Am Konradsheimerweg / Karolingerstraße)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,2 kB
Datum
17.01.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Bürgerantrag (Anregung bzgl.der Anbringung eines Spiegels an der Kreuzung Am  Konradsheimerweg / Karolingerstraße)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 521/2007 Az.: 66 12-12 Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 05.10.2007 Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: Termin Bemerkungen 17.01.2008 Anregung bzgl.der Anbringung eines Spiegels an der Kreuzung Am Konradsheimerweg / Karolingerstraße Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 05.10.2007 Stellungnahme der Verwaltung: Verkehrsspiegel werden nicht mehr aufgestellt, da sie aus dem Verkehrskatalog der Straßenverkehrsordnung herausgenommen wurden. Grund hierfür sind die vielen Nachteile eines Verkehrsspiegels. Zum Beispiel geben Spiegel die Verkehrssituation seitenverkehrt wieder, das Bild wird verzerrt dargestellt und die Nutzbarkeit ist sehr witterungsabhängig. Für das Aufstellen eines Verkehrsspiegels auf der Landstraße L 263 in Höhe Konradsheimer Weg müsste aufgrund der Baulastträgerschaft der Landesbetrieb eine Genehmigung erteilen. Nach Rücksprache wird dieser wegen der herabgesetzten Geschwindigkeit (70 km/h) und der Möglichkeit des langsamen Herantastens der Fahrzeuge an diese Kreuzung keine Genehmigung erteilen. Für die Verbesserung der Sichtverhältnisse wäre es ausgesprochen nützlich, wenn das Gestüt Römerhof die vorhandene Hecke im Einmündungsbereich zum Konradsheimer Weg regelmäßig zurückschneiden würde. Ein entsprechendes Schreiben werde ich dem Gestüt kurzfristig zusenden. (Bösche)