Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
8,2 kB
Datum
17.01.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 521/2007
Az.: 66 12-12
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 05.10.2007
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
17.01.2008
Anregung bzgl.der Anbringung eines Spiegels an der Kreuzung Am
Konradsheimerweg / Karolingerstraße
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 05.10.2007
Stellungnahme der Verwaltung:
Verkehrsspiegel werden nicht mehr aufgestellt, da sie aus dem Verkehrskatalog der
Straßenverkehrsordnung herausgenommen wurden. Grund hierfür sind die vielen Nachteile eines
Verkehrsspiegels. Zum Beispiel geben Spiegel die Verkehrssituation seitenverkehrt wieder, das
Bild wird verzerrt dargestellt und die Nutzbarkeit ist sehr witterungsabhängig.
Für das Aufstellen eines Verkehrsspiegels auf der Landstraße L 263 in Höhe Konradsheimer Weg
müsste aufgrund der Baulastträgerschaft der Landesbetrieb eine Genehmigung erteilen. Nach
Rücksprache wird dieser wegen der herabgesetzten Geschwindigkeit (70 km/h) und der
Möglichkeit des langsamen Herantastens der Fahrzeuge an diese Kreuzung keine Genehmigung
erteilen.
Für die Verbesserung der Sichtverhältnisse wäre es ausgesprochen nützlich, wenn das Gestüt
Römerhof die vorhandene Hecke im Einmündungsbereich zum Konradsheimer Weg regelmäßig
zurückschneiden würde. Ein entsprechendes Schreiben werde ich dem Gestüt kurzfristig
zusenden.
(Bösche)