Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Antrag (Antrag bzgl. Beseitigung der Holzpoller auf der Carl-Schurz-Straße)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
17.01.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Antrag (Antrag bzgl. Beseitigung der Holzpoller auf der Carl-Schurz-Straße) Antrag (Antrag bzgl. Beseitigung der Holzpoller auf der Carl-Schurz-Straße)

öffnen download melden Dateigröße: 10 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 514/2007 Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 26.09.2007 Den beigefügten Antrag der FDP-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: Termin Bemerkungen 23.10.2007 17.01.2008 Antrag bzgl. Beseitigung der Holzpoller auf der Carl-Schurz-Straße Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 26.09.2007 Stellungnahme der Verwaltung: Nach dem Bau der Umgehungsstraße Liblar (B 265) hat sich die Verkehrsmenge auf der CarlSchurz-Straße wesentlich verringert. Ziel des Verkehrskonzeptes war es u.a. die die Verkehrwiderstände der Verbindung zwischen Köttinger Straße und Bahnhofstraße wesentlich zu erhöhen. Entsprechende Beschlüsse zur Umgestaltung der Carl-Schurz-Straße in diesem Teilbereich mit den dazugehörigen restriktiven Maßnahmen wurden im Ausschuss für öffentlichen Ordnung und Verkehr und im Bauausschuss gefasst. Um die Geschwindigkeiten der Fahrzeuge einzudämmen wurde hier straßenverkehrsrechtlich eine Geschäftsstraße (20 km-Zone) eingerichtet. Die beidseitigen Einengungen in der Fahrbahn habe ich so in die Fahrbahn gelegt, das die vorgeschriebene Geschwindigkeit zu großem Teil eingehalten wird. Zu 1) In der Berufsverkehrszeit entsteht in der Carl-Schurz-Straße im Einmündungsbereich zur Bahnhofstraße ein zeitweise ein Rückstau in die C-Schurz-Straße. Zu den meisten Tageszeiten ist der Verkehrsabfluss allerdings eher unproblematisch. Da das beidseitig angelegte VB-Element die Einfahrtssituation zur Geschäftsstraße betont, kann ich nicht auf diese Einengung verzichten. Bei einer Beseitigung müssten gleichzeitig auch die beiden vorhandenen Straßenbäume entfernt werden. Zu 2) Die restritiven Maßnahmen im weiteren Verlauf der Carl-Schurz-Straße erfüllen insgesamt die Vorgabe für eine 20 km-Zone. Ein (teilweiser) Rückbau der Elemente würde automatisch die Verkehrsmenge und –geschwindigkeit in diesem Straßenabschnitt erhöhen und gleichzeitig die Funktion der Geschäftsstraße in Frage stellen. Hieraus ergibt sich, dass die Verkehrsberuhigungselemente zwingend erforderlich sind. Da der Umbau der Carl-Schurz-Straße mit Zuschussmitteln des Landes erfolgte, würde bei einer nachträglichen Änderung aufgrund der Bindefrist für diese Zuschussmittel die Gefahr bestehen, dass ein Teil der gezahlten Mittel zurückgefordert werden würde. (Bösche) -2-