Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
17.01.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 514/2007
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 26.09.2007
Den beigefügten Antrag der FDP-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
23.10.2007
17.01.2008
Antrag bzgl. Beseitigung der Holzpoller auf der Carl-Schurz-Straße
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 26.09.2007
Stellungnahme der Verwaltung:
Nach dem Bau der Umgehungsstraße Liblar (B 265) hat sich die Verkehrsmenge auf der CarlSchurz-Straße wesentlich verringert. Ziel des Verkehrskonzeptes war es u.a. die die
Verkehrwiderstände der Verbindung zwischen Köttinger Straße und Bahnhofstraße wesentlich zu
erhöhen. Entsprechende Beschlüsse zur Umgestaltung der Carl-Schurz-Straße in diesem
Teilbereich mit den dazugehörigen restriktiven Maßnahmen wurden im Ausschuss für öffentlichen
Ordnung und Verkehr und im Bauausschuss gefasst. Um die Geschwindigkeiten der Fahrzeuge
einzudämmen wurde hier straßenverkehrsrechtlich eine Geschäftsstraße (20 km-Zone)
eingerichtet.
Die beidseitigen Einengungen in der Fahrbahn habe ich so in die Fahrbahn gelegt, das die
vorgeschriebene Geschwindigkeit zu großem Teil eingehalten wird.
Zu 1) In der Berufsverkehrszeit entsteht in der Carl-Schurz-Straße im Einmündungsbereich zur
Bahnhofstraße ein zeitweise ein Rückstau in die C-Schurz-Straße. Zu den meisten Tageszeiten ist
der Verkehrsabfluss allerdings eher unproblematisch. Da das beidseitig angelegte VB-Element die
Einfahrtssituation zur Geschäftsstraße betont, kann ich nicht auf diese Einengung verzichten. Bei
einer Beseitigung müssten gleichzeitig auch die beiden vorhandenen Straßenbäume entfernt
werden.
Zu 2) Die restritiven Maßnahmen im weiteren Verlauf der Carl-Schurz-Straße erfüllen insgesamt
die Vorgabe für eine 20 km-Zone. Ein (teilweiser) Rückbau der Elemente würde automatisch die
Verkehrsmenge und –geschwindigkeit in diesem Straßenabschnitt erhöhen und gleichzeitig die
Funktion der Geschäftsstraße in Frage stellen. Hieraus ergibt sich, dass die
Verkehrsberuhigungselemente zwingend erforderlich sind. Da der Umbau der Carl-Schurz-Straße
mit Zuschussmitteln des Landes erfolgte, würde bei einer nachträglichen Änderung aufgrund der
Bindefrist für diese Zuschussmittel die Gefahr bestehen, dass ein Teil der gezahlten Mittel
zurückgefordert werden würde.
(Bösche)
-2-