Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Anfrage (Anfrage bzgl. Ansiedlung eines Geflügelmastbetriebes an der Stadtgrenze auf dem Gebiet der Gemeinde Vettweiß)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
25 kB
Datum
18.12.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Anfrage (Anfrage bzgl. Ansiedlung eines Geflügelmastbetriebes an der Stadtgrenze auf dem Gebiet der Gemeinde Vettweiß) Anfrage (Anfrage bzgl. Ansiedlung eines Geflügelmastbetriebes an der Stadtgrenze auf dem Gebiet der Gemeinde Vettweiß)

öffnen download melden Dateigröße: 25 kB

Inhalt der Datei

. Stadtverwaltung ⋅ Postfach 2565 ⋅ 50359 Erftstadt Stadtverwaltung ⋅ Holzdamm 10 ⋅ 50374 Erftstadt Herrn StV Heinz-Everhard Faßbender Luxemburger Straße 24 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Mein Zeichen Ihr Zeichen Datum 61 13.10.2008 Holzdamm 10 Herr Wirtz 0 22 35 / 409-324 Ihre Anfrage vom 20.09.2007 Rat Betrifft: F 511/2007 18.12.2007 Anfrage bzgl. Ansiedlung eines Geflügelmastbetriebes an der Stadtgrenze auf dem Gebiet der Gemeinde Vettweiß Sehr geehrter Herr Faßbender, nach den bisher vorliegenden Informationen kann bestätigt werden, dass beabsichtigt ist, auf dem Gebiet der Gemeinde Vettweiß eine Hähnchenmastanlage mit 160.000 Plätzen zu errichten. Hierbei handelt es sich um eine nach § 4 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungsbedürftige Anlage. Genehmigungsbehörde ist zur Zeit die Bezirksregierung Köln; es ist jedoch vorgesehen, die Aufgaben der staatlichen Umweltverwaltung im Rahmen der Behördenstrukurreform zum 01.01. 2008 auf den Rhein-Erft-Kreis zu übertragen. Der ursprünglich vorgesehene Standort unmittelbar im Kreuzungsbereich der L 33 und der Einmündung der Zuwegung in die Ortschaft Müddersheim ist aufgrund der Nähe zur Ortslage Müddersheim und zur Ortslage Gladbach vom Rat der Gemeinde Vettweiß am 30.08.2007 im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung während des Genehmigungsverfahrens abgelehnt worden, sodass der Bauherr seinen Antrag vom 03.05.2007 bezüglich des Standortes bei der Bezirksregierung zurückgezogen hat und einen neuen Standort plant. Dieser „neue“ Standort liegt westlich der Stadtgrenze zur Gemeinde Vettweiß in unmittelbarer Nähe zur L 33 (s. Übersichtsplan). Der Abstand der geplanten Anlage zur Stadtgrenze beträgt ca. 500 m, der Abstand zur Ortslage Erp bzw. zur nächstgelegenen Wohnbebauung ca. 2.800 m. Nach den der Verwaltung vorliegenden Angaben sind nach der dafür maßgebenden Technischen Anleitung Luft (TA-Luft) sowie der VDI-Richtlinie 3472 (Emissionsminderung, Tierhaltung Hühner) Abstände zur schützenswerten Wohnbebauung von 351 m (TA-Luft/Geruch) und 324 m (Ammoniak) einzuhalten. In Bauleitplanverfahren ist zudem für solche Anlage nach der Abstandsliste zum Abstandserlass des BImSchG ein Abstand von 500 m zur nächstgelegenen Wohnbebauung einzuhalten. Orientiert an diesen Abstandsangaben wird ersichtlich, dass die Stadt Erftstadt zu dieser Planung keine planungsrechtlich relevante Bedenken vortragen kann, da die in der Bauleitplanung (Flächennutzungs- und Bebauungsplanung) vorgesehenen städtebaulichen Ziele der Stadt nicht berührt sind. Darüber hinausgehende rechtlich zu würdigende Tatbestände liegen aus Sicht der Verwaltung nicht vor, zudem eine ortsdurchfahrtsfreie Anbindung der geplanten Anlage über die L 33, im weiteren Verlauf über die B 265, gewährleistet ist. Auch unter diesen Gesichtspunkten ist von der Bezirksregierung Köln keine Beteiligung der Stadt Erftstadt im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens nach BImSchG vorgesehen. Es bleibt jedoch den Bürgern und dem Rat der Stadt Erftstadt unbenommen, grundsätzliche Einwände gegen die Errichtung der Hähnchenmastanlage bei der Genehmigungsbehörde vorzutragen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass der Bezirksregierung Köln bisher kein Genehmigungsantrag für den o.a. „neuen“ Standort vorliegt. Mit freundlichen Grüßen (Bösche) Anlageplan -2-