Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
25 kB
Datum
18.12.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
.
Stadtverwaltung ⋅ Postfach 2565 ⋅ 50359 Erftstadt
Stadtverwaltung ⋅ Holzdamm 10 ⋅ 50374 Erftstadt
Herrn StV
Heinz-Everhard Faßbender
Luxemburger Straße 24
50374 Erftstadt
.
nachrichtlich
allen Stadtverordneten
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
Datum
61
13.10.2008
Holzdamm 10
Herr Wirtz
0 22 35 / 409-324
Ihre Anfrage vom 20.09.2007
Rat
Betrifft:
F 511/2007
18.12.2007
Anfrage bzgl. Ansiedlung eines Geflügelmastbetriebes an der Stadtgrenze auf
dem Gebiet der Gemeinde Vettweiß
Sehr geehrter Herr Faßbender,
nach den bisher vorliegenden Informationen kann bestätigt werden, dass beabsichtigt ist, auf dem
Gebiet der Gemeinde Vettweiß eine Hähnchenmastanlage mit 160.000 Plätzen zu errichten.
Hierbei handelt es sich um eine nach § 4 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
genehmigungsbedürftige Anlage. Genehmigungsbehörde ist zur Zeit die Bezirksregierung Köln; es
ist jedoch vorgesehen, die Aufgaben der staatlichen Umweltverwaltung im Rahmen der
Behördenstrukurreform zum 01.01. 2008 auf den Rhein-Erft-Kreis zu übertragen.
Der ursprünglich vorgesehene Standort unmittelbar im Kreuzungsbereich der L 33 und der
Einmündung der Zuwegung in die Ortschaft Müddersheim ist aufgrund der Nähe zur Ortslage
Müddersheim und zur Ortslage Gladbach vom Rat der Gemeinde Vettweiß am 30.08.2007 im
Wege einer Dringlichkeitsentscheidung während des Genehmigungsverfahrens abgelehnt worden,
sodass der Bauherr seinen Antrag vom 03.05.2007 bezüglich des Standortes bei der
Bezirksregierung zurückgezogen hat und einen neuen Standort plant.
Dieser „neue“ Standort liegt westlich der Stadtgrenze zur Gemeinde Vettweiß in unmittelbarer
Nähe zur L 33 (s. Übersichtsplan). Der Abstand der geplanten Anlage zur Stadtgrenze beträgt ca.
500 m, der Abstand zur Ortslage Erp bzw. zur nächstgelegenen Wohnbebauung ca. 2.800 m.
Nach den der Verwaltung vorliegenden Angaben sind nach der dafür maßgebenden Technischen
Anleitung Luft (TA-Luft) sowie der VDI-Richtlinie 3472 (Emissionsminderung, Tierhaltung Hühner)
Abstände zur schützenswerten Wohnbebauung von 351 m (TA-Luft/Geruch) und 324 m
(Ammoniak) einzuhalten. In Bauleitplanverfahren ist zudem für solche Anlage nach der
Abstandsliste zum Abstandserlass des BImSchG ein Abstand von 500 m zur nächstgelegenen
Wohnbebauung einzuhalten.
Orientiert an diesen Abstandsangaben wird ersichtlich, dass die Stadt Erftstadt zu dieser Planung
keine planungsrechtlich relevante Bedenken vortragen kann, da die in der Bauleitplanung
(Flächennutzungs- und Bebauungsplanung) vorgesehenen städtebaulichen Ziele der Stadt nicht
berührt sind. Darüber hinausgehende rechtlich zu würdigende Tatbestände liegen aus Sicht der
Verwaltung nicht vor, zudem eine ortsdurchfahrtsfreie Anbindung der geplanten Anlage über die L
33, im weiteren Verlauf über die B 265, gewährleistet ist.
Auch unter diesen Gesichtspunkten ist von der Bezirksregierung Köln keine Beteiligung der Stadt
Erftstadt im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens nach BImSchG vorgesehen.
Es bleibt jedoch den Bürgern und dem Rat der Stadt Erftstadt unbenommen, grundsätzliche
Einwände gegen die Errichtung der Hähnchenmastanlage bei der Genehmigungsbehörde
vorzutragen.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass der Bezirksregierung Köln bisher kein
Genehmigungsantrag für den o.a. „neuen“ Standort vorliegt.
Mit freundlichen Grüßen
(Bösche)
Anlageplan
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