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Anfrage (Anfrage bzgl. Hausmeistereinsatz für Kontrollfahrten des Ordnungsamtes)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
25 kB
Datum
18.12.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Anfrage (Anfrage bzgl. Hausmeistereinsatz für Kontrollfahrten des Ordnungsamtes) Anfrage (Anfrage bzgl. Hausmeistereinsatz für Kontrollfahrten des Ordnungsamtes)

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. Stadtverwaltung ⋅ Postfach 2565 ⋅ 50359 Erftstadt Stadtverwaltung ⋅ Holzdamm 10 ⋅ 50374 Erftstadt Herrn StV Uwe Wegner Kolibristraße 33 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Eigenbetrieb Immobilien Holzdamm 10 Herr Züll 0 22 35 / 409- Ihre Anfrage vom 20.09.2007 Rat Betrifft: Mein Zeichen Ihr Zeichen Datum 13.10.2008 F 507/2007 18.12.2007 Anfrage bzgl. Hausmeistereinsatz für Kontrollfahrten des Ordnungsamtes Sehr geehrter Herr Wegner, bevor ich auf die von Ihnen aufgeworfenen Hinweise im Einzelnen eingehe, erlauben Sie mir den Hinweis auf Gepflogenheiten innerhalb einer Stadtverwaltung. Schreiben auf dem Briefkopf des Bürgermeisters geben die Verwaltungsmeinung wieder. Aus einer Formulierung wie „m.E.“, aus der Angabe des Sachbearbeiters im Briefkopf oder daraus, dass nicht der Bürgermeister persönlich unterschreibt, können Sie nicht ablesen, dass es sich bei dem Inhalt des Schreibens um die persönliche Auffassung einzelner Verwaltungsmitarbeiter handelt. Zu 3.: Eine Vorlage des Konzeptes an die städtischen Gremien ist nicht erforderlich. Meiner Informationspflicht gegenüber den Gremien bin ich durch eine Mitteilung im Fachausschuss nachgekommen. Zu 4.: Insgesamt werden vier Mitarbeiter für Kontrollfahrten eingesetzt. Zu 5.: Es werden 24 Stunden am Tag abgedeckt, wobei natürlich der Schwerpunkt in den Abend- und Nachtstunden liegt. Zu 8.: Eine Schulung ist nicht erforderlich. Zu 10.: Kontrollfahrten können auch ohne freiwillige Meldungen von Mitarbeitern für diese Aufgabe durchgeführt werden. Zu 13.: In seiner Sitzung am 22.11.2006 hat der Personalrat einer neuen Diesntanweisung für die Hausmeister in den Übergangsheimen zugestimmt. In diesem Zusammenhang wurde der Personalrat über die geplanten Kontrollfahrten informiert, die durch im übrigen im Einklang mit der Dienstanweisung stehen. Zu 14.: Kontrollfahrten gehören grundsätzlich zu den Aufgaben der Hausmeister. Die Aufgabe der angesprochenen Kontrollfahrten wurde bisher nicht wahrgenommen. ZU 15.: Einschlägig sind die Gesetzes- und Verordnungstexte, die sich mit dem Dienstrecht sowie dem Arbeitsschutz beschäftigen. Zu 20.: Es ist nicht beabsichtigt eine „spitze Abrechnung“ der Kosten vorzunehmen. Eine Kostenplanung habe ich nicht erstellt. Mit freundlichem Gruß In Vertretung (Erner) -2-