Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
25 kB
Datum
18.12.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
.
Stadtverwaltung ⋅ Postfach 2565 ⋅ 50359 Erftstadt
Stadtverwaltung ⋅ Holzdamm 10 ⋅ 50374 Erftstadt
Herrn StV
Uwe Wegner
Kolibristraße 33
50374 Erftstadt
.
nachrichtlich
allen Stadtverordneten
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Eigenbetrieb Immobilien
Holzdamm 10
Herr Züll
0 22 35 / 409-
Ihre Anfrage vom 20.09.2007
Rat
Betrifft:
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
Datum
13.10.2008
F 507/2007
18.12.2007
Anfrage bzgl. Hausmeistereinsatz für Kontrollfahrten des Ordnungsamtes
Sehr geehrter Herr Wegner,
bevor ich auf die von Ihnen aufgeworfenen Hinweise im Einzelnen eingehe, erlauben Sie mir den
Hinweis auf Gepflogenheiten innerhalb einer Stadtverwaltung. Schreiben auf dem Briefkopf des
Bürgermeisters geben die Verwaltungsmeinung wieder. Aus einer Formulierung wie „m.E.“, aus
der Angabe des Sachbearbeiters im Briefkopf oder daraus, dass nicht der Bürgermeister persönlich unterschreibt, können Sie nicht ablesen, dass es sich bei dem Inhalt des Schreibens um die
persönliche Auffassung einzelner Verwaltungsmitarbeiter handelt.
Zu 3.:
Eine Vorlage des Konzeptes an die städtischen Gremien ist nicht erforderlich. Meiner Informationspflicht gegenüber den Gremien bin ich durch eine Mitteilung im Fachausschuss nachgekommen.
Zu 4.:
Insgesamt werden vier Mitarbeiter für Kontrollfahrten eingesetzt.
Zu 5.:
Es werden 24 Stunden am Tag abgedeckt, wobei natürlich der Schwerpunkt in den Abend- und
Nachtstunden liegt.
Zu 8.:
Eine Schulung ist nicht erforderlich.
Zu 10.:
Kontrollfahrten können auch ohne freiwillige Meldungen von Mitarbeitern für diese Aufgabe durchgeführt werden.
Zu 13.:
In seiner Sitzung am 22.11.2006 hat der Personalrat einer neuen Diesntanweisung für die Hausmeister in den Übergangsheimen zugestimmt. In diesem Zusammenhang wurde der Personalrat
über die geplanten Kontrollfahrten informiert, die durch im übrigen im Einklang mit der Dienstanweisung stehen.
Zu 14.:
Kontrollfahrten gehören grundsätzlich zu den Aufgaben der Hausmeister. Die Aufgabe der angesprochenen Kontrollfahrten wurde bisher nicht wahrgenommen.
ZU 15.:
Einschlägig sind die Gesetzes- und Verordnungstexte, die sich mit dem Dienstrecht sowie dem
Arbeitsschutz beschäftigen.
Zu 20.:
Es ist nicht beabsichtigt eine „spitze Abrechnung“ der Kosten vorzunehmen. Eine Kostenplanung
habe ich nicht erstellt.
Mit freundlichem Gruß
In Vertretung
(Erner)
-2-