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Antrag (Antrag bzgl. Verzicht auf den Einsatz von Laubblasegeräten durch Privatfirmen und durch die Stadt Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,2 kB
Datum
20.09.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Antrag (Antrag bzgl. Verzicht auf den Einsatz von Laubblasegeräten durch Privatfirmen und durch die Stadt Erftstadt)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 626/2006 Az.: 6711-00/00 Amt: - 65 BeschlAusf.: - 652 Datum: 23.08.2006 Den beigefügten Antrag leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Termin 13.09.2006 Betriebsausschuss Stadtwerke 20.09.2006 Betrifft: Bemerkungen Antrag bzgl. Verzicht auf den Einsatz von Laubblasegeräten durch Privatfirmen und durch die Stadt Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 23.08.2006 Stellungnahme der Verwaltung: Der Einsatz von Laubblasgeräten ist allgemein sowie auch nach meiner Erfahrung die wirtschaftlichste Methode, die enormen Laubmassen im Herbst, welche z.B auf den Friedhöfen anfallen, zu bewältigen. Hier stellt sich natürlich die Frage nach der Wirtschaftlichkeit bzw. den entstehenden Mehrkosten durch eine manuelle Entfernung des Laubs. Eine Einwirkung auf Fremdfirmen ist mir nur möglich, wenn die geltenden Lärmschutzbestimmungen nicht eingehalten werden. Ansonsten muß bereits in den entsprechenden Leistungspositionen auf den Verzicht hingewiesen werden bzw. die Bearbeitung mit dem Rechen etc. vorgeschrieben sein. Insofern meine Mitarbeiter Laubblasgeräte benutzen, werde ich sie anweisen, den Einsatz auf das wirklich notwendige zu beschränken. (Bösche)