Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
8,2 kB
Datum
20.09.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 626/2006
Az.: 6711-00/00
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 652 Datum: 23.08.2006
Den beigefügten Antrag leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Straßen
Termin
13.09.2006
Betriebsausschuss Stadtwerke
20.09.2006
Betrifft:
Bemerkungen
Antrag bzgl. Verzicht auf den Einsatz von Laubblasegeräten durch Privatfirmen und
durch die Stadt Erftstadt
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 23.08.2006
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Einsatz von Laubblasgeräten ist allgemein sowie auch nach meiner Erfahrung die
wirtschaftlichste Methode, die enormen Laubmassen im Herbst, welche z.B auf den Friedhöfen
anfallen, zu bewältigen. Hier stellt sich natürlich die Frage nach der Wirtschaftlichkeit bzw. den
entstehenden Mehrkosten durch eine manuelle Entfernung des Laubs.
Eine Einwirkung auf Fremdfirmen ist mir nur möglich, wenn die geltenden Lärmschutzbestimmungen
nicht eingehalten werden. Ansonsten muß bereits in den entsprechenden Leistungspositionen auf den
Verzicht hingewiesen werden bzw. die Bearbeitung mit dem Rechen etc. vorgeschrieben sein.
Insofern meine Mitarbeiter Laubblasgeräte benutzen, werde ich sie anweisen, den Einsatz auf das
wirklich notwendige zu beschränken.
(Bösche)